Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gemeinsames Sorgerecht - keine Möglichkeit zu handeln

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: gemeinsames Sorgerecht - keine Möglichkeit zu handeln

monimaus1980

Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich haben eine gemeinsame Tochter. Sie ist 12 Jahre und seit Januar besteht kein Kontakt mehr zu ihrem Vater. Das ganze ging vor Gericht und er hat akzeptiert, dass sie entscheiden darf, wann sie Umgang und Kontakt möchte. Bevor hier Aussagen kommen, dass ein Umgang wichtig ist: es sind dort wirklich wirklich schlimme Dinge gesagt worden. Das Jugendamt spricht von Kindeswohlgefährdung (psychische Gewalt). Mein Exmann hat im Gerichtstermin (Erörterung) einer Psychotherapie meiner Tochter zugestimmt. Nun möchte er sie erst zu einer Psychiaterin schicken, um eine Diagnose zu bekommen. Sie ist bei einer Psychiaterin völlig flasch. Und eine Diagnose stellt auch eine Pyschotherapeutin. Er verweigert trotzdem die Zustimmung. Nun habe ich ihn vor zwei Wochen gebeten, mir eine Zustimmungserklärung und seinen Perso zu geben um einen Reisepass für unsere Tochter zu beantragen, da ich in den Ferien ggfls. mit meiner Tochter ins Ausland möchte. Erst hat er gesagt, dass die Beantragung ja nun nicht plötzlich erfolgen müsste und Zeit hätte. Ich habe ihn mehrfach gebeten mir heute den Ausweis und die Erklärung zukommen zu lassen. Habe auch Abholen angeboten. Er reagiert gar nicht mehr. Was kann ich machen?   Viele Grüße und Danke für die Möglichkeit Fragen zu stellen  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Hallo, 1. Da das Kind bei Ihnen gemeldet ist brauchen Sie seine Zustimmung nicht, um einen Ausweis zu beantragen. 2. Schauen Sie in die gerichtlichen Unterlagen, insbesondere in einen Beschluss oder Vergleich, ob dort steht, dass er der Psychotherapie zustimmt. Dann brauchen Sie ebenfalls keine Zustimmung von ihm. Ansonsten würde ich mal das Gericht anschreiben und fragen, ob der/die Vorsitzende das unproblematisch klären kann. 3. Außerdem brauchen Sie seine Zustimmung nicht, um mit dem Kind in den Urlaub zu fahren, es sei denn, es ist irgend ein Krisengebiet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Hallo Für den Reisepass benötigst Du seine Unterschrift nicht. Guck mal hier: https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/ausweis-beantragen-als-getrennte-eltern/ Das ist aber noch nicht lange so, notfalls nach dem Vorgesetzen fragen und auf den Inhalt dieses Links verweisen      


minnie_74

Fordere ihn schriftlich zur Unterschrift für die Therapie auf. Macht er Probleme,  kannst du dann die Unterschrift beim Familiengericht ersetzen lassen. Den Ausweis oder Pass kannst nur du und ohne Unterschrift des Vaters beantragen, wenn deine Tochter bei dir gemeldet ist.  Das ist schon sehr lange gesetzlich geregelt.  Viele Grüße 


monimaus1980

Mega, Dankeschön für die schnelle Hilfe.  LG


Neverland

Der Perso von deinem Ex würde dir gar nichts nutzen. Insofern würde ich meinen auch nicht mitgeben. 


Tini_79

Also mich hat tatsächlich bei Artzterminen, Ergo, Logo, Physio noch nie jemand nach der Einverständniserklärung des Vaters gefragt, auch nicht, als ich noch einen anderen Nachnamen hatte als mein erstes Kind. Von daher (von mir aus rechtlich falsch...) würde ich einen Termin zur Therapie vereinbaren und dann mal weiterschauen, ob überhaupt nach dem Vater gefragt wird. Welches Gericht würde das denn selbst im Fall der Fälle als negativ bewerten und die Mutter zur Rechenschaft ziehen?


minnie_74

Bei Psychotherapie ist die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten notwendig und wird daher auch eingefordert.  Allerdings kann die Zustimmung dann eben auch ersetzt werden.   


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