Pali9490
Hallo Frau Bader, am 06.01.2020 wurde ich über einen Todesfall aus meiner entfernten Verwandschaft informiert. Dieser hat sich bereits im Jahr 2014 ereignet, meine Familie und ich wurden allerdings erst Anfang diesen Jahres informiert. Folglich habe ich am 10.02.2020 das Erbe ausgeschlagen. Auf die Frage vom Nachlassgericht, ob ich schwanger wäre, habe ich mit nein geantwortet. Am 24.02. habe ich durch einen Test erfahren, dass ich in der 5. Woche schwanger bin und damit schon am Tag der Ausschlagung unwissend schwanger war. Muss ich das Erbe für mein ungeborenes Kind jetzt nachträglich ausschlagen? Insofern ja, welche Fristen unterliegt diese Ausschlagung? Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße Pali9490
Hallo, das wäre doch mal ein Fall für eine Klausur :-). Juristisch heißt das ungeborene Kind "nasciturus" (heißt lat., wenn ich es nach den vielen Jahren noch richtig weiß "zu Gebärender"). Gem § 1 BGB ist man erst mit Geburt rechtsfähig - und damit kann man auch erst ab Geburt erben. ABER jetzt kommt § 1923 BGB. Erben kann zwar nur, wer lebt. Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt aber als vor dem Erbfall geboren. Daraus folgt für Ihren Fall, dass, wenn eine Ausschlagung erforderlich ist, die Eltern eines noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten Kindes die Ausschlagung auch für diesen Nasciturus erklären müssen . Zu dem Zeitpunkt des Erbfalles war dem aber noch nicht so. Da es hier aber einiges streitig ist (vgl dazu OLG Oldenburg 5 W 9/94) würde ich rein vorsichtshalber ausschlagen. Liebe Grüße NB
peekaboo
In der Familie. Schwangerschaft bestand bereits und die werdenden Eltern mussten auch für das Kind ausschlagen... Frist weiß ich bei allerdings nicht
HeyDu!
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ungeborenes-kind.html Erbfähigkeit mit Zeugung ja, nun muss es noch lebendig geboren werden... bis dahin passiert dann erst einmal nichts. Du kannst erst nach Geburt ausschlagen. BG
HeyDu!
Entschuldige. Korrektur. Man kann wohl sogar ohne Name und Geburtsdatum für das gezeugte Baby das Erbe ausschlagen... Hätte ich nicht gedacht, eben wegen der fehlenden persönlichen Daten aber geht wohl... https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1923.html Die normale Frist zur Ausschlagung beträgt 6 Wochen nach Kenntnis. Wird dann wohl auch fürs gezeugte Baby gelten... aber vermutlich ab Feststellung der Schwangerschaft. §1944 Abs. 1 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
HeyDu!
https://www.vboe.de/erbrecht/erbausschlagung/ "Für den Fall, dass gezeugte, aber noch ungeborene Kinder als Erben eingesetzt werden, beginnt die Ausschlagungsfrist mit ihrer Geburt." So steht es im o.g. Link. Bin gespannt was Frau Bader sagt.
peekaboo
hatten... Das Kind war noch nicht geboren und die werdenden Eltern mussten das Erbe ausschlagen... Das Kind kam erst ca. 4 Monate später auf die Welt. LG Peeka (Es mussten beide unverheirateten Eltern das Erbe für das Baby ausschlagen)
la-floe
@Peeka gab es da schon eine Vaterschaftsanerkennung? floe
HeyDu!
Du hast ja auch gelesen, dass ich Korrektur schrieb ;-) Die Recherche ergab trotzdem, dass es ganz unterschiedlich gehandhabt wird, ach bzgl. Frist. Siehe Anwaltslink - 6 Wochen ab Geburt. Ich kann mir beides vorstellen und vermute es ist beides möglich.
HeyDu!
Achso und die Ausschlagungsmöglichkeit fürs gezeugte Kind ergibt sich aus §1923 Abs. 2 BGB ...
Felica
Frage beim Amtsgericht nach, endgültig ausschlagen für das Ungeborene kannst du so oder so erst nach der Geburt. Bis dahin wird es eine vorläufige sein, nach Geburt prüft dann das Gericht ob du im Sinne des Kindes handelt und dann kommt die richtige. Würde direkt beim Amtsgericht alles machen lassen, nicht beim Notar.
Felica
zur Info @ all, hatten das selbst, deshalb weiß ich das 100% sicher.
HeyDu!
Danke Felica, klingt schlüssig.
peekaboo
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