Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung vor Schwangerschaftsmitteilung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltserhöhung vor Schwangerschaftsmitteilung

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit einem Jahr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber ist finanziell und wirtschaftlich gut aufgestellt. Mir wurde bei den Verhandlungen um meinen Arbeitsvertrag mündlich zugesagt, dass ich nach einem Jahr eine Tarifgruppe (nicht -stufe) höher gruppiert werde. Das Thema möchte ich eigentlich jetzt ansprechen. Allerdings bin ich in der 11. Woche schwanger und würde übernächste Woche meine Schwangerschaft auch meinem Arbeitgeber bekannt geben. Ich weiß nicht, ob mein Gehalt erhöht wird, wenn bekannt ist, dass ich schwanger bin. Andersrum finde ich es aus meiner Sicht auch nicht richtig, das bei einer Gehaltsverhandlung zu verschweigen. Wenn ich die Erhöhung wegen der Schwangerschaft nicht bekomme, wird das das Arbeitsverhältnis allerdings belasten. Andersrum wahrscheinlich auch. Mit meiner Arbeit ist man sehr zufrieden. Können Sie mir einen Rat geben? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann keiner Ihnen auf die Ferne raten. Ich würde es erst nach der schriftlichen Mitteilung zur Höhergruppierung mitteilen. Wenn kein BV zu erwarten ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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das musst du selber entscheiden. wenn deine arbeit keine gefahr darstellt, hält sich keiner davon ab, die erhöhung abzuwarten und es dann zu verkünden. allerdings greift das mutterschutz gesetz erst, wenn der AG davon weiß. da wir nicht wissen was du arbeitest musst du entscheiden, was dir wichtiger ist.


Mitglied inaktiv

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Meiner Meinung nach hängt die Höhergruppierung von deiner Leistung ab, die du bisher/momentan erbringst, und nicht davon, ob du schwanger bist oder nicht. Wenn man mit deiner Arbeit sehr zufrieden, dann wird das doch auch das nächste halbe Jahr so bleiben. Bist du mit dem Arbeitgeber sehr zufrieden? Es sieht danach aus. Also ist doch die Vertrauensbasis beiderseits dafür da, dem AG die Schwangerschaft bekannt zu geben und unabhänigig davon die Gehaltsverhandlungen weiter zu führen.


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