Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt nach unbezahlter Elternzeit ggf. Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt nach unbezahlter Elternzeit ggf. Beschäftigungsverbot

Sonnenschein 4

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Hallo, ich habe jetzt schon viele Beiträge gelesen, aber es war eben noch nicht ganz die passende Antwort für meine Situation dabei. Folgende Situation : Ich befinde mich derzeit in verlängerter unbezahlter Elternzeit. Jetzt habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin(Kind 3). Meine unbezahlte Elternzeit endet zum 31.10.23. Ich wollte die Arbeit wieder ganz normal aufnehmen, der Mutterschutz würde rein rechnerisch am 01.12.23 beginnen. Es würde also um den Monat November gehen. Es KÖNNTE sein(kommt auf den Verlauf an) , dass ich eventuell aufgrund Risikoschwangerschaft ein BV für diesen Monat erhalte. Sollte dies der Fall sein, würde ich dann mein Gehalt wie vor der Elternzeit bekommen? Ebenso hatte ich die Überlegung, meine Elternzeit für diesen einen Monat zu verlängern bis einen Tag vor Beginn des Muttetschutzes. Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber? Da ich ja unbezahlt in Elternzeit bin. Lieben Dank im Voraus für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ gelten die normalen Regeln wieder. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit können Sie eine Krankschreibung erhalten, im Falle eines BVs bekommen Sie den vertraglich vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB


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