Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist zur Mitteilung der Elternzeit und Frage zum Bindungszeitraum

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frist zur Mitteilung der Elternzeit und Frage zum Bindungszeitraum

suf1412

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorher über das 1 Jahr Elternzeit informieren? 2. Falls Ihre Antwort 13 Wochen lautet stellt sich uns die Frage, ob der Bindungszeitraum für die Elternzeit nur innerhalb der ersten 3 Lebensjahre unserer Tochter gilt und ob wir ab dem 3. Geburtstag unserer Tochter dann wieder Elternzeit ohne die Zustimmung des Arbeitgebers beantragen können, um auf unser volles Jahr Elternzeit zu kommen. Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, § 16 BEEG: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und 2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Der Zeitraum vor dem dritten Geburtstag muss mind. 7 Wochen vorher mitgeteilt werden, der Zeitraum nach dem dritten Geburtstag mind. 13 Wochen vorher. Wenn ihr also beides zusammen mit der 7 Wochenfrist anmeldet, habt ihr beide Fristen eingehalten. Der Bindungszeitraum gilt nur bis zum dritten Geburtstag, danach darf mit der 13 Wochen Frist ganz normal neue Elternzeit beansprucht werden (aber nur noch maximal 24 Monate).


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader! Ich erwarte mein erstes Kind und stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe einen Vollzeitjob. In diesem Betrieb arbeite ich mehr als 10Jahre und in dem Konzern sind mehr als 6000 Mitarbeiter beschäftigt. Ich möchte nach der Entbindung und nach dem Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach möchte ich diese be ...

Hallo, mein voraussichtlicher ET ist der 7.8.2010. Da es aber ein geplanter KS wird, wird sich der ET ca. um 10-14 Tage nach vorne verschieben. Die ersten beiden Monate möchte mein Mann gerne Elternzeit nehmen (die beiden Vätermonate). Welchen Termin teilen wir denn nun seinem AG mit? Und wann? Das Gespräch wegen dem KS soll erst in der 35.36. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich soll meinem AG bis mitte April mitteilen, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Bin berufsbedingt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz beginnt am 22.05.2010.Ich würde gern die volle Elternzeit nehmen, sind das 3 Jahre? Ab wann beginnt Elternzeit, ab Tag der Geburt des Kindes? Für den Fall ich möchte meine Arbei ...

Guten Tag, mein Arbeitgeber verlangt jetzt schon, dass ich ihn mitteile wie ich meine Elternzeit nehmen möchte, bin aber jetzt erst im 4.Monat. Ich bin mir noch garnicht sicher wie und wann. Und was ist wenn sich noch etwas verschiebt? Er möchte jetzt schon ein Ersatz für die Zeit einstellen! Muss ich mich so früh schon entscheiden? LG Sabrina

Sehr geehrte Frau Bader, heute schlage ich mir die Nacht um die Ohren, da wir seit gestern folgendes Problem haben: Ich bin schwanger und der VET ist der 23.03.2012, die Elternzeit soll folgendermaßen aufgeteilt werden: 1.+2. Lebensmonat mein Partner mit mir zusammen ab Geburt 11.+12. Lebensmonat Nun haben wir eine schriftliche Mitteilun ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiterhelfen. Ich habe vor, nach der Geburt meines Kindes meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, aber vorhabe, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zurückzukehren. Fragen hierzu: 1. Habe ich einen Anspruch darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zu ...

Sehr geehrte Frau Bader, in 2,5 Wochen endet meine Elternzeit. Ich arbeite in einem Privatunternehmen (Autohaus). Im Januar 2015 bin ich auf Grund von Mobbing vorzeitig ins Beschäftigungsverbot gekommen. Aus dem Jahr 2015 habe ich noch 20 Tage Resturlaub. Ich möchte nun Anfang Juli 2016 wieder arbeiten gehen. Mit dem Arbeitnehmer ist eine Ha ...

Hallo, aufgrund eines Jobwechsels meines Mannes ziehen wir in ein anderes Bundesland. Ich werde aufgrund der Entfernung nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück kehren. Ich bin aktuell in Elternzeit, die bis einschließlich September 2019 beantragt ist (seit April 2015 bin ich in Mutterschutz und Elternzeit vom 1. Kind. In der Elternzeit vom ...

Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit (diese läuft im September 22 aus) und wieder schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren? Gibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen? Reicht eine Email oder ein Anruf aus oder muss ich es schriftlich (per Brief) mitteilen? Ich hoffe mir kann jem ...

Liebe Frau Bader, unser Kind wird voraussichtlich am 17.01.2023 geboren. Mein Mann möchte einen Monat Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt nehmen. Den 2. Elternzeitmonat möchte er entweder im Juni oder im Juli 2023 nehmen (da sind wir uns noch nicht einig). Ich hätte nun folgende Fragen: 1) Ist es richtig, dass er die EZ seinem AG ...