Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung Arbeitszeit trotz Gleitzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung Arbeitszeit trotz Gleitzeit

Sonne558

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Guten Tag, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin im 5. Monat schwanger. Meine Vorsorgetermine liegen teilweise mitten in der Arbeitszeit,so dass ich unter Hinweis auf P 7 MuSchG eine Freistellung bzw. eine Stunden"gutschrift" beantragt habe,da ich sonst sehr viele Minusstunden machen würde. Die Verwaltung stellt sich quer mit der Begründung,das wir Gleitzeit haben und somit gehen und kommen können wann wir wollen. Selbst die Termine,welche vor unserer Kernarbeitszeit (ab 8.30 Uhr) liegen,sollen nicht angerechnet werden. Wie verhält es sich mit der Freistellung in Bezug auf P 7 MuSchG? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Gruß, C. Bensch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn möglich sollen die Termine außerhalb der Arbeitszeit liegen. Da Ihre Arbeitszeit um 15.30 Uhr endet, würde ich mir eine Bescheinigung der FA ausstellen lassen, dass es nicht möglich ist, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu erhalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Zeit, die zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen nötig ist, muss die Schwangere weder vor- noch nacharbeiten. Wenn der Termin so gelegt werden kann, dass die Frau an dem Tag ihre Sollarbeitszeit erarbeiten kann, dann ist der Termin an die Randzeiten bzw. Freizeit zu legen. Wenn der Termin dagegen so fällt, dass an diesem Tag nicht die Sollzeit erarbeitet werden kann, dann dann der AG einen Nachweis verlangen, dass der Termin nicht anders vergeben werden konnte. Alle Termine finden in einem 4-Wochen-Turnus statt und können lange im Voraus geplant werden, so dass es idR möglich sei sollte, Termine in die Freizeit/Randzeit zu legen. Welche Arbeitszeiten sind denn bei deinem AG möglich? Von wann bis wann darfst du arbeiten? Bei Arbeitszeiten von 6-20 Uhr bekommt man die Sollarbeitszeit von z.B. 7,5 Std. locker unter.


Felica

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ich kenne es auch so das man nach Möglichkeit versuchen soll die Termine in die Freizeit zu legen. Wenn du Gleitzeit hast, hast du da ja recht flexible Optionen. Nur bei den wichtigen Terminen wo es nicht anders möglich ist die so zu legen, das sie eben in der Freizeit legt, kann die schwangere freigestellt werden. Das dürfte zB dann der Fall sein wenn man normalerweise um 8.00 Uhr arbeiten muss, man für den Diabetestest aber nüchtern morgens zur Blutabnahme muss. Oder spezielle US-Untersuchungen die zB von einem DEGUM-Experten nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden. Selbst dann wird aber nur die zeit gut geschrieben die man beim Arzt sitzt, nicht der Fahrweg meines Wissens nach. Für mich war es bisher nie ein Problem das so zu managen. Da kann ich die Weigerung des AG also wo verstehen. In heutigen Zeiten wo viele Praxen schon 1-2 mal die Woche bis 19.00 Uhr und länger geöffnet sind, sollte das in den aller meisten Fällen kein Problem sein die wenige Vorsorgetermine welche man wirklich hat entsprechend zu planen.


bellis123

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Ja ich kenne es auch so. Trotz dass ich keine flexiblen sondern feste Arbeitszeiten habe, habe ich es geschafft alle Termine (außer den Diabetis-Test) in die meine Freizeit zu legen. Unsere Praxis hat an einem Wochentag bis 19:00 Uhr geöffnet. Gleich am Tag der Feststellung der Schwangerschaft haben wir alle Termine bis zum Ende ausgemacht, damit ich die Nachmittagstermine bekomme. Übrigens kannst du auch die Vorsorgetermine (außer Spezielles wie Ultraschall) von deiner Hebamme machen lassen. Die sind zeitlich ja noch flexibler und kommen auch nach hause.


mellomania

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normale arzttermine, die mit einer schwangerschaft zu tun haben, muss ich doch auch in meine freizeit legen, auch wenn es dringende sachen sind. hatte letzt eine entzündung im auge und musste gleich vormittags hin, auch ich habe gleitzeit im öd...verstehe grad nicht warum das bei dir nicht möglich sein sollte. erwartest du eine freistellung? also bezahlt zum arzt? oder warum bist du verwundert?


Sonne558

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Ich bin deshalb so verwundert, weil es bei meiner Kollegin vor 2 Jahren kein Problem war und es jetzt zum Problem gemacht wird. Sie brauchte noch nicht mal eine Bescheinigung von der Frauenärztin, sondern hat lediglich nur die Terminszettel vorlegen müssen. Meine Kernarbeitzeit ist von 08:30 Uhr-15:30 Uhr; ich muss 8 Stunden + 30 min Pause arbeiten. Ich würde ja durchaus auch Termine außerhalb der Arbeitszeiten wahrnehmen. Allerdings ist meine Frauenärztin gerade für die Nachmittagstermine schon Monate ausgebucht und vormittags macht sie erst 08:00 Uhr auf, so dass ich auf jeden Fall länger bleiben müsste.


Mitglied inaktiv

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Wenn du länger bleiben musst, aber die Sollarbeitszeit an dem betreffenden Tag dennoch schaffst, hast du kein Recht auf bezahlte Arztbesuche. Wenn die Kolleginnen vor 2 Jahren angeblich ohne Probleme bezahlt bekamen, dann heißt das nicht, dass es jetzt auch so sein muss. Warum auch immer der AG jetzt genauer hinschaut. Deine Schwangerschaft dauert ungefähr 6 Monate bis zum Mutterschutz. Schau, dass du jetzt schon Nachmittagstermine vorausbuchst, um den AG nicht unnötig zu belasten und Konflikte zu vermeiden.


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