Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiberufler Rentenklärung Kindererziehungszeiten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freiberufler Rentenklärung Kindererziehungszeiten

Mitglied inaktiv

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Hallo allerseits kann mir jemand einen gute Internetseite zum Thema Kindererziehungszeiten und Rentenklärung (Formular v800 + v805) bei Freiberuflern nennen? Unter welchen Bedigungen bekommt jemand der freiberuflich/selbständig gearbeitet hat Kindererziehungszeiten angerechnet? Gelten diese als Beitragszeiten oder nur als "Zählzeiten"? Ist das abhängig vom Jahresumsatz/Anzahl Stunden? Gibt es einen Datenabgleich zwischen Finanzamt und BFA? Woher will die BFA wissen ob ich gearbeitet habe oder nicht und wieviel? Hausfrauen sind auch beitragsbefreit - bekommen diese dann auch keine Kindererziehungszeiten angerechnet? Ich verstehe das nicht. Danke Karin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da bin ich kein Fachmann. Bitte dort schauen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ Liebe Grüsse, NB


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Kindererziehungszeiten bekommt "jeder", der Kinder bekommen hat. Grundsätzlich egal ob nun seklbständig oder angestellt. Als Angestellter ist es meist einfacher, weil der AG das meldet. der selbständige meldet es eben per Begurtsurkunde selbst. Das hat auch nicht damit zu tun, daß man weiterarbeitet. WEinfach aufgrund eines "neuen rentenzahlers" wird man "belohnt". Man bekommt für jedes Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Angerechnet wird für jeden Monat Kindererziehungszeit die sog. "Bezugsgröße" (also als ob Du ca. 2.500 brutto mtl. verdient hättest (der geneue Wert ändert sich jedes Jahr zum 1.7.)) gutgeschrieben. Die sind "Pflichversicherungszeiten". Hilft das? Viele Grüße Désirée die ihre Kindererziehungszeiten auf den Vater übertragen hat :-)


Mitglied inaktiv

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Danke, aber das hilft nicht. Ich habe in der Zeit mehr als 2500 Brutto verdient aber nie in die Rentenversicherung eingezahlt da ich befreit bin. Habe etwas gelesen, daß in diesem Fall (nicht pflichtversichert) die Zeiten nur als Zählzeiten gerechnet werden aber nicht als Beitragszeiten. Was ist wenn jemand als Angestellter in dieser Zeit den Höchstbeitrag eingezahlt hat - dann werden die Kindererziehungszeiten doch auch nur noch als Zählzeiten angerechnet aber nicht mehr als Beitragszeit? So in etwa ist es bei mir, nur daß ich eben nie eingezahlt habe da ich von der Rentenvericherungspflicht befreit bin. Di Erläuterungen von der BFA sind auch hier sehr schwammig. Ich suche vernünftige Internetseiten die diese problem genau erläutern. Einen Termin für nichts und wieder nichts bei der BFA will ich mir sparen und erwarte mir ungefähr genauso viel wie beim Finanzamt - dreimal anrufen drei verschiedene Auskünfte. Danke Karin


Mitglied inaktiv

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Hallo, nochmal: ich habe es klar geschrieben: Kindererziehungszeiten sind PFLICHTBEIRAGSZEITEN. Egal, ob man vorher in die GRV eingezahlt hat oder nicht. Die bisherige Einzahlungshöhe tut auch nichts zur Sache, pro Kind bekommt man die mtl. "Bezugsgöße" und fertig. Die einzigen, die wirklich "in die Röhre schauen" sind diejenige, die in den ersten 3 Jahren ihrer Kinder arbeiten und relativ gut verdienen. Dann kommt auf den Bruttolohn tatsächlich einfach obendrauf die Bezugsgröße und damit schrammt man oft an der BBG und "verschenkt" Rentengutschriften. Deshalb hat auch mein Mann die Kindererziehungszeiten übertragen bekommen, bei mir wären sie "verschwendet" gewesen :-) Viele Grüße Désiré


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