Sumeja
Hallo, meine Cousine ( wohnhaft in Niedersachsen) hat ihre Tochter nicht geimpft. Im Sommer soll sie eingeschult werden, jedoch hat die Schule darauf bestanden, dass die Impfungen alle nachgeholt werden müssen sonst wird sie in der Grundschule ( staatlich) nicht angenommen. Solang es keine Impfpflicht gibt darf eine staatliche Schule sowas doch nicht verlangen. Auch das Jugendamt hat gesagt die Impfungen sollen gemacht werden. Zählt das nicht zur Körperverletzung wenn man verlangt ( solange es keine Impfpflicht gibt) alle über 30 Impfstoffe in kürzester zu geben? Danke im Voraus Lg
Hallo, man merkt, dass dasThema impfen stark polarisiert und emotional zu sein scheint. Rechtlich ist es so: § 34 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz - IfSG schreibt vor: Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Der Impfstatus ist also zu erheben – d.h. im Umkehrschluss nicht, dass ein Schulausschluss (Schulpflicht) ausgesprochen werden darf. Möglicherweise hat die Verwandte jedoch beim Gesundheitsamt, also der Untersuchung, diese Auskunft verweigert. Im übrigen gibt es tatsächlich Urteile, wonach nichtgeimpfte Kinder in Ausnahmefällen von der Schule ausgeschlossen werden dürfen: https://www.welt.de/gesundheit/article138384852/Schueler-darf-ohne-Masernimpfung-nicht-zur-Schule.html Liebe Grüße NB
mellomania
zählt es als körperverletzung, wenn durch das nicht geimpfte kind andre in lebesgefahr gebracht oder sogar getötet werden? masern? denkt doch mal andersrum. die schule hat einen bildungsauftrag und einen betreuungsauftrag für ALLE schüler. wenn sie das nicht geimpfte kind aufnehmen, ist dies nicht mehr gewährleistet den andren gegenüber. es gibt leider keine impfpflicht. aber andre bewusst gefährden? aus egiosmus heraus? findest du das gut? oder deine cousine? wenn sie an masern stirbt weil sie nicht geimpft ist? der egoismus bringt ihnen das kind nicht zurück..
Mitglied inaktiv
In der Tat, es gibt nur Impfempfehlungen, und keine Impfpflicht. Ich würde mir von der Schule die gesetzliche Grundlage nennen lassen, aufgrund derer sie die Impfungen - welche genau? - verlangen. Und wenn es tatsächlich soweit kommen sollte, dass die Impfungen durchgeführt werden müssen, dann würde ich vorher(!) von der Schulleitung verlangen, dass sie unterschreiben, für eventuelle Impfschäden vollumfänglich zu haften. Ein entsprechendes Dokument kann man schon mal vorbereiten und vorlegen. Mehr Infos zu der Problematik findest du z.B. hier: https://www.impfen-nein-danke.de/hilf-dir-selbst/elternrechte-in-kita-schule-arztpraxis/ . Niemand wird für die Haftung unterschreiben, kein Arzt und keine Schulleitung und auch nicht das Gesundheitsamt. 30 Impfstoffe können es ja gar nicht sein. Die Empfehlung der STIKO umfasst immerhin schon 13 Impfungen, darunter z.B. Windpocken (die man nicht braucht, wenn man sie schon hatte. Nachweisbar über eine Titeruntersuchung), Grippe (es gibt keinen Impfzwang für die Grippeimpfung), HPV (sehr umstritten! Man steckt nicht seinen Klassenkameraden mit HPV an, wird beim Sex übertragen), Keuchhusten (ist keine tödliche Erkrankung, Schutz hält auch nur temporär). @mellomania: woher sollte ein Kind die Masern denn bekommen, wenn in Niedersachsen alle anderen (aufgrund dieser Vorgabe) geimpft sind? Schon ab 95% geimpfter Kinder besteht kein Infektionsrisiko mehr bei Masern. Und da die anderen alle geimpft sind, können sie doch gar nicht angesteckt werden.
cube
Doch, kann die Schule. Die Impfung dient ja nun auch dem Herdenschutz (Schutz derjenigen, die nicht geimpft werden können) und die Schule (Staat etc) kommt damit seiner Verpflichtung der Allgemeinheit gegenüber nach. Da freie Schulen darüber selbst entscheiden können (zB Waldorf, da wird eben aus Prinzip eigentlich nicht geimpft), hast du eben dennoch die Freiheit, dein Kind nicht impfen zu lassen und es dementsprechend an einer Schule, die das genau so sieht, anzumelden. Von Zwang kann hier also eigentlich niemand sprechen. Der Staat (oder die Stadt) macht dir eben ein Angebot zur Beschulung, geknüpft an bestimmte Bedingungen. Dieses kannst du annehmen, musst es aber nicht. Denn du hast neben diesem Angebot auch noch weitere, die eben andere Voraussetzungen anbieten. Ist wie mit KiGa: die Stadt bietet dir einen Platz im städtischen KiGa an - passt der dir nicht, bist du frei darin, dich für dich ein anderes, dir passendes Angebot zu entscheiden. Zwang sieht anders aus.
cube
Ja, dieser Herdenschutz klappt aber nur, wenn eben mindestens 95% geimpft sind. Jeder der sagt, er lässt nicht impfen, weil alle anderen sind ja geimpft, deswegen könne sich gar keiner anstecken, wenn eigens Kind Masern bekommt, sorgt eben dafür, dass genau diese Durchimpfung/Herdenschutz nicht mehr gegeben ist. Und tatsächlich ist es ja leider so, dass Deutschland sein Ziel in diesem Jar wieder verfehlt hat. Immer weniger Menschen lassen impfen (weil ja Masern zB kaum noch existieren, was soll ich da impfen lassen) - und dann wird sich gewundert, wenn plötzlich in Berlin über 100 Menschen an Masern erkranken. Ich hatte als Kind Masern, Windpocken - damals fing das Impfen gerade erst an. Es war kein Spaß. Ganz und gar nicht. Ich würde das meinem Kind nicht zumuten wollen. Das kann und darf bei uns (im Gegensatz zu anderen Ländern) jeder für sich selbst entscheiden. Derjenige kann ja unter genügend anderen Angeboten an Schulen etc auswählen.
Mitglied inaktiv
Es gibt eine allgemeine Schulpflicht, dem gegenüber steht ein Schulbesuchsrecht. Ausnahmen für die Schulpflicht gibt es nur ganz wenige. Das Nichtimpfen hebelt die Schulpflicht nicht aus. Bei Problemen würde ich mir einen geeigneten Anwalt nehmen, link siehe oben in meinem ersten Posting. Die staatliche Grundschule kann die Aufnahme gar nicht verweigern. Möglicherweise kam die Auskunft von einer unqualifizierten Schulsekretärin. Das Jugendamt hat ja von "Impfungen SOLLEN gemacht werden" gesprochen. Sollen ist nicht müssen. Es handelt sich nur um eine Empfehlung, um einen Wunsch. Darüber entscheiden allein die Eltern als Erziehungsberechtigte.
Felica
Ich würde dich zu gern sehen wenn dein Säugling an Masern stirbt, weil so eine Impfgegnerin beschlossen hat ihr Kind nicht impfen zu lassen obwohl sie es könnte. Da langt es ja schon wenn du dein eigenes Kind zusammen mit dem kleinen Geschwisterchen von der Schule abholst. es nutzt gar nichts bei masern und Co die Kinder dann daheim zu lassen, wenn die Krankheit schon sichtbar ausgebrochen ist, bis dahin hat man massig andere angesteckt. Junge Säuglinge dürfen eben noch nicht geimpft werden und nicht immer langt der Schutz durch die Mutter wirklich über diese komplette Zeit aus. Ob du dann auch noch so lockere Sprüche drauf hast bezweifel ich stark. Es gibt jedes Jahr in Deutschland immer noch Maserntote weil nämlich der Herdenschutz nicht ausreichend ist. Und zig Kinder welche schwerste Behinderungen erleiden weil sie es gerade eben noch überlebt haben. Die welche dagegen wirklich unter einen dauerhaften Impfschaden leiden, sind verschwindend gering. Auch wenn jeder zweite Impfgegner behauptet, das er ja selbst einen Impfschaden hatte, nur beweisen können sie es selten. Ich bin durchaus niemand der sagt, impfen um jeden Preis und gegen alles, sonder gezielt. Aber wer Teil der Gemeinschaft sein will, sollte sich gefälligst auch entsprechend verhalten. Das heißt spätestens ab dem Moment wo ein Kind in die Fremdbetreuung geht, hat es soweit wie nötig geimpft zu sein. Sonst darf es gerne draußen bleiben. Wenn die Eltern auf das Wohl anderer pfeifen, das eigene Kind wollen sie ja schon erst recht nicht schützen, dann sollen sie sich doch an die Leute wenden die gleich denken. Gibt ja entsprechende Alternativen. Wie schlecht die TE informiert ist, zeigt ja schon die Aussage das es 30 Impfungen wären welche bis zum Schulstart durchgezogen werden müssten. Sie begeht wissentlich fahrlässige Körperverletzung gegenüber allen anderen welche nicht geimpft werden können. Aber das ist egal.
emilie.d.
1. Gegen Rotaviren, Hib und Pneumokokken wird im Schulalter nicht mehr geimpft. Empfohlen wären in dem Alter Masern, Varizellen, Mumps, Röteln, Hepatitis B, Polio, Diphterie, Pertussis, Meningokokken C. Sprich Impfen gegen 9 Krankheiten, Röteln/Masern/Mumps wird z.B. klassisch als Kombinationsimpfstoff verimpft. Wenn Impfen, ginge das alles natürlich nicht auf einmal. 2. Wenn es einen Masernausbruch an der Schule gäbe, können Kinder mit negativem oder unsicheren Impfstatus vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ist die Grundschule in Teilen privat? Die dürfen sich die Schüler aussuchen, staatliche Schulen meines Wissens nach nicht. https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfkalender.html
mellomania
die schule soll für impfschäden haften? sehr lustig. und wer haftet für schäden an andren kindern, wenn die egistische mutter das kind dort einschulen darf? erkläre das mal bitte. ein andres kind stirbt oder wird schwer krank, wer haftet dann? die mutter? mal die kirche im dorf lassen.
mellomania
die schule soll für impfschäden haften? sehr lustig. und wer haftet für schäden an andren kindern, wenn die egistische mutter das kind dort einschulen darf? erkläre das mal bitte. ein andres kind stirbt oder wird schwer krank, wer haftet dann? die mutter? mal die kirche im dorf lassen.
Mitglied inaktiv
Hier geht es nicht um *Meinungen*, sondern um eine *Rechtauskunft*. Und Fakt ist, dass es weder eine Impfpflicht gibt noch eine staatliche Schule den Schulbesuch verweigern kann, weil die Eltern nicht 13 oder gar 30 empfohlene Impfungen durchgezogen haben. Impfen ist eine Körperverletzung, und entscheiden dürfen über medizinische Fragen allein die Eltern (Grundgesetz). Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen (§ 630 d Abs. 1 S. 1 BGB). Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, bei Kindern also des Sorgeberechtigten. Das sind i.d.R. die Eltern. Aber wenn du schon die Diskussion haben möchtest, geh ich drauf ein: unser Säugling wurde mit nur 4 Monaten gegen 6 Infektionskrankheiten geimpft, u.a. gegen Masern. Damit ist er jetzt ja geschützt. Und mit 3-4 Monaten geht er noch nicht in die Grundschule, auch nicht in die Kita, wo er sich anstecken könnte. Das Argument, mein Säugling könnte sterben, weil ein Grundschulkind nicht geimpft wäre, zieht nicht. @ cube: Meine Kinder hatten die Windpocken im Kleinkindalter. Eines hatte nur zwei Pusteln, die schnell wieder verschwanden. Die Infektionen waren harmlos. Aus der durchgemachten Infektion resultiert jetzt ein lebenslanger Windpocken Schutz, während die Schutzwirkung der Windpockenimpfung rasch nachläßt. Durch die massenweise Impfung der Kinder und Jugendlichen verschiebt sich nun das Erkrankungsalter nach hinten, was zur Folge hat, dass vermehrt Erwachsene und auch schwangere Frauen an Windpocken erkranken. Gerade bei Schwangeren resultiert eine Gefährdung des Ungeborenen bei einer Windpockenerkrankung. Bei immungeschwächten Erwachsenen kann die Erkrankung mit Komplikationen verlaufen. Das ist die Schattenseite der massenhaften Impfungen, nicht nur bei den Windpocken. (Diese Informationen habe ich übrigens nicht von einer impfkritischen Seite, sondern vom Landesgesundheitsamt!)
emilie.d.
Für junge Säuglinge ist Keuchhusten potentiell tödlich. Sie können nicht gegen Pertussis geimpft werden und sie haben keinen Nestschutz, sprich mütterliches IgG gegen diesen. Sie werden nur über die Herdenimmunität geschützt. Deshalb empfiehlt die Stiko, selbst Erwachsene mit dem TDaP Kombinationsimpfstoff zu impfen (Kokonimpfung). Überspitzt ausgedrückt impft man die Schulkinder, damit sie nicht ihre kleinen Geschwister anstecken. Die Impfquote für Masern wird über die Schuleingangsuntersuchungen erfasst. Wir liegen in Deutschland deutlich unter 95 Prozent, im Münchner Umland zum Teil deutlich unter 90. Deshalb kommt es immer wieder zu lokalen Ausbrüchen. Priorix ist einer der bestwirksamsten Inpfstoffe, nach zweimaliger Impfung kommt man wahrscheinlich an die 99 Prozent dran. Aber es sind nach Impfung trotzdem nicht alle immun. Das ist egal, wenn die Inpfquote insgesmt hochgenug ist, aber nicht, wenn sie regional fällt. Gleiches gilt für Röteln. Den letzten kongenitalen Rötelfall gab es in Deutschland 2005 oder sowas. Was passiert, wenn die Impfquote fällt, konnte man in Japan beobachten, da wurden in den 90ern zeitweise die Jungs nicht mitgeimpft. Diese standen dann 20 Jahre später als Wirte zur Verfügung, das erhöhte die Viruslast in der Bevölkerung insgesamt so weit, dass es mehrere 1000 Fälle von Röteln gab. Darunter auch eine zweistellige Anzahl schwangerer Frauen, die eben trotz Impfung keinen ausreichenden Schutz hatten.
Mitglied inaktiv
Wie soll ein geimpftes Kind denn eine dieser Infektionskrankheiten bekommen können, es hat doch den vollständigen Impfschutz? Das ist eine ernstgemeinte Frage an dich.
Mitglied inaktiv
Es geht hier um die *Rechtsfrage*, ob die staatliche Grundschule eine Impfung als Aufnahmebedingung verlangen darf. Gehen bei euch neugeborene Säuglinge in die Grundschule? Bei uns ist das Einschulungsalter bei 5-6 Jahren. In dem Alter ist eine Keuchhustenerkrankung nicht lebensbedrohlich.
mellomania
die noch nicht geimpft sind, da es eventuell noch zu früh ist, können sich das einfangen wenn das geschwisterkind als überträger dient. schwangere mütter können sich fürs baby tödliche infektionen holen, wenn sie mit dem nicht geimpften kind in kontakt kommen. diese nicht geimpfte verbreitet dann infektionen und streut! klar gibt es eine schulpflicht. aber die eltern müssen dann sehen, wie sie diese einhalten wenn sie sich weigern das kind impfen zu lassen und die schule sagt nö. und die schule kann sagen nö. da es alternativen gibt wie privatschulen. das obliegt dann den egoistischen eltern das zu regeln. man kann nicht alles haben.
cube
wird es - sofern Schule städtisch - so sein, dass sie ein ungeimpftes Kind nicht ablehnen dürfen, da es in Dtl keine Impfpflicht gibt. Was sie aber dürfen ist darauf hinweisen, dass sie eine Impfung empfehlen/bevorzugen und auch den Impfstatus erfragen/nachweisen lassen. Letzteres, da die Schule ein Auge darauf haben muss, wenn Symptome auftreten, die dann eben auf eine der Krankheiten hinweist, die durch das Nicht-geimpft-sein auftreten können und dies dann auch den anderen Eltern mitgeteilt werden muss (Informationspflicht bzw. teilw. Meldepflicht). Die Schule hat ja nun auch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen! Kindern dort. Das erkrankte ungeimpfte Kind wird dann vom Unterricht ausgeschlossen/muss ausgeschlossen werden, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist. Bei Masern darf dieses Kind dann zB 10 Tage lang nicht am Unterricht teilnehmen. IdR muss man ein Attest (auf eigene Kosten) vorlegen in dem der KiA bestätigt, dass die Erkrankung abgeklungen und eine Ansteckungsgefahr ausgeschlossen ist. Bzgl. der Meldung ans Jugendamt: die hat eher damit zu tun, das man verhindern möchte, dass Kinder evt. nicht geimpft sind, weil die Eltern generell eher nachlässig mit der Fürsorgepflicht sind. Sicher wird niemand Probleme wegen Nicht-Impfen mit dem JA bekommen, wenn es sonst keine Probleme gibt. Wir haben selbst Bekannte, die ihr Kind aus Überzeugung nicht haben impfen lassen. Das Kind hat nun schon 20 Tage in der Schule gefehlt nur wegen Masern und Windpocken. Zusätzlich zu den Tagen für andere Erkältungen mit Fieber oder Mittelohrentzündung. Nicht toll auch für Mütter, die ihr Kind von der Schule abholen kommen mit zB Säugling, der noch nicht geimpft werden konnte und sich dann evt. angesteckt hat. Denn Masern zB sieht man ja erst, wenn Kind schon ein paar Tage (4-5 um genau zu sein) ansteckend war. Wir kennen die Meinung dieser Eltern und sie unsere - unsere Kinder spielen zusammen und sonst ist alles gut. Ich verurteile Eltern, die gegen das Impfen sind nicht automatisch und brandmarke sie oder so. Ich finde aber die Eltern nicht ok, die diese Auffassung bzgl. Impfen haben und erwarten, dass alle anderen dies einfach kommentarlos hinnehmen oder im Zweifelsfall eine Extrawurst haben wollen. Auch nicht ok finde ich fanatisches Gerede von Impfschäden, Giften etc die den Nutzen der Impfung völlig unbeachtet lassen oder gar wegreden wollen. Nicht ok finde ich den teilweise damit einhergehenden Egoismus und Ignoranz gegenüber den Befürchtungen andere Eltern bzgl. Ansteckungen etc.
Mitglied inaktiv
Deine scharfen Abwertungen ("egoistische Eltern") sind hier wirklich fehl am Platz. Ich denke nicht, dass es die Aufgabe der Schule ist, sich um Personen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu kümmern. Eltern können entscheiden, ob sie ihre Kinder impfen oder nicht. Von geimpften Schulkindern geht dann ja weder eine Gefährdung für die Familie aus, noch können geimpfte sich an ungeimpften anstecken.
Felica
Lesen ist nicht deines, oder? Wir haben ein Schulkind. Das natürlich geimpft ist. In ein paar Monaten werden wir noch einmal Eltern. Weil ein paar Leute meinen ihre Kinder nicht impfen zu lassen, dürfte ich nach deiner Auffassung dann nicht zu den Schulauftritten, nicht zu Elterngesprächen, nicht das eigene Kind von der Schule abholen. Den blöderweise müsste ich unsern Säugling dann sehr wohl immer mit in die Schule nehmen. Nicht mal auf den Spielplatz darf ich gehen oder in ein Geschäft mit dem Säugling, geschweige denn zum Arzt. Meine Arbeitskollegen besuchen erst recht nicht, weil da kommen immer weider Leute auf die saudumme Idee mit einem kranken Kind aufzutauchen. Frische Diagnose vom Arzt, Kind ist hoch ansteckend, ist mir doch egal. ich kann das arme Kind doch nicht im Auto warten lassen wenn ich gerade mal schnell noch was besorgen muss auf dem weg vom Kinderarzt nach Hause. Wegen Säuglingen, wegen Leuten die warum auch immer nicht geimpft werden können, wegen Impfaussetzern ist es so extrem wichtig das eben alle geimpft werden die geimpft werden können. Und wenn wie gesagt wer meint auf die Gemeinschaft zu sch..., dann sollte derjenige auch komplett draußen bleiben. Den zu einer Gemeinschaft gehört es nicht nur an den eigenen Hintern zu denken sondern eben auch an alle anderen die es zu schützen gilt. Das es keine Impfpflicht gibt ist erschreckend genug.
Felica
Ja, sie betreten durchaus auch mal ein Schulgebäude. Wenn das ältere Kind eine Aufführung hat, man das ältere vom Unterricht abholt oder bringt. Man Elterngespräche mit den Lehrern führt, usw. Das die Säuglinge dann daheim alleine bleiben willst du nun nicht wirklich verlangen.
Mitglied inaktiv
bitte unterlass deine Seitenhiebe, denn sonst werde ich aus der Diskussion mit dir aussteigen. Dein Text hier belegt ja eindeutig, dass es bei der Diskussion gar nicht um schulische Angelegenheiten geht. Es geht einzig und allein um die Wunschvorstellung mit Impfzwang das *allgemeine gesellschaftliche Risiko* von Kinderkrankheiten senken zu wollen. Das ist nicht die Aufgabe der Schule, sich zum Instrument der Impfindustrie zu machen. Ein Infektionsrisiko hat man überall im gesellschaftlichen Leben. Beim Shopping, bei Arztbesuchen, bei Veranstaltungen, bei Familienfeiern, in Vereinen, am allermeisten in der Kinderarztpraxis, in Kinderkliniken und in Mutter-Kind-Kurheimen. Das Infektionsrisiko ist an der Grundschule beim Abholen eines Schulkindes im Schulhof extrem gering. Außerdem können Schulkinder mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß ihren Schulweg bewältigen. Nur Helikoptereltern holen ihre Kinder direkt aus dem Klassenzimmer und schleppen ihnen noch die Schultasche. Beim Elterngespräch kann das Kind dabei sein. Dabei ist man aber allein mit den Lehrern, andere Kinder sind ja nicht anwesend. Ich kann überhaupt keinen nachvollziehbaren sachlichen Grund für so eine scharfe Maßnahme wie einen Impfzwang erkennen, der tatsächlich in Bezug auf den Schulbetrieb gerechtfertigt wäre. Und es gibt auch keinen Impfzwang. Der läßt sich juristisch nicht durchsetzen.
Mitglied inaktiv
Das einzige, was einen *neugeborenen* Säugling gefährden könnte, ist tatsächlich Keuchhusten. Keuchhusten ist schwer übertragbar, nur bei direktem Anhusten, Kontakt mit Sekret. Du reichst dein Neugeborenes bei einer Schulveranstaltung an hustende kranke Kinder herum? Wie oft hast du schon ein Neugeborenes gehabt und gleichzeitig ein Grundschulkind mit einer (noch dazu freiwilligen) Schulveranstaltung? Ich hätte im Wochenbett keine Zeit gehabt, mit Neugeborenem eine Schulveranstaltung zu besuchen. Für die anderen Infektionskrankheiten hat dein Neugeborenes Nestschutz im ersten halben Lebensjahr. Ab 2 Monaten beginnt laut Stiko schon die Grundimmunisierung durch Impfungen. Merkst du was? Du erdenkst dir unwahrscheinliche Konstruktionen, um deine Vorstellung irgendwie zu rechtfertigen. Das ist an den Haaren herbeigezogen.
HeyDu!
Rechtsforum :-D Besser wie Kino :-D Ihr seid echt Experten *kopfschüttel*
emilie.d.
Du schriebst in Deinem 1. Post, dass Keuchhusten keine lebensbedrohliche Erkrankung sei und dass für Masern ein ausreichender Schutz über die Herdenimmunität gegeben sei. Das habe ich lediglich korrigiert, beides ist sachlich falsch. Keuchhusten ist für Neugeborene potentiell tödlich und sie können nicht geimpft werden. Deshalb impft man die 'Herde', sprich Erwachsene und Schulkinder mit einem Kombi TdaP Inpfstoff und nicht nur gegen Tetanus und Diphterie. Dass es bei Masern immer wieder zu Durchbrüchen kommt, ist ja aus der Presse bekannt, die aktuellen Zahlen kann man auch beim RKI nachlesen.
Mitglied inaktiv
Wir sprechen hier von Grundschulkindern, nicht von neugeborenen Säuglingen. Für Grundschulkinder ist Keuchhusten nicht lebensbedrohlich. Es geht um die Frage, ob eine Zwangsimpfung für den Besuch einer staatlichen Grundschule Vorausetzung sein kann. Übrigens berichtet das RKI über einen Keuchhusten Ausbruch in Schleswig-Holstein dass trotz einer Durchimpfungsrate von 78-93% bei Keuchhusten dort unter den Kindern viele geimpfte Kinder an Keuchhusten erkrankten. Die Erkrankungen verliefen milde, oft ohne typische Symptome. In Ostdeutschland sind die Impfquoten bei den Kita Kindern und Schulanfängern durchweg > 96%. Eigentlich dürfte Keuchhusten in den dortigen Einrichtungen gar nicht mehr auftreten, wenn die Imfpungen zuverlässig schützen könnten.
emilie.d.
Du schriebst 'Keuchhusten (ist keine tödliche Erkrankung, Schutz hält auch nur temporär).' und begründest so, dass eine Impfung im Schulalter überflüssig sei. Nochmal, gegen Keuchhusten impft man Schulkinder und Erwachsene nicht, weil sie selbst erkranken könnten, es geht um den Schutz für Neugeborene. Wenn man den für überflüssig hält, braucht man tatsächlich nicht den Kombi-Tetanusimpfstoff wählen. Zur Wirksamkeit, kein Impfstoff wirkt 100 prozentig. Nach zweimaliger MMR liegt die Wirksamkeit bespielsweise für Masern bei ca. 99 Prozent, für Mumps je nach Autoren irgendwas um die 66 Prozent. Die Impfquoten liegen in Ostdeutschland mitnichten bei über 96 Prozent. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/schulanfaenger/schuleingangsuntersuchungen_inhalt.html
Himbeere2008
Das ist ein persönliches und vertrauliches Dokument welches, außer mir und dem behandelnden Arzt, niemand ein Recht auf Einsicht hat. Zudem gibt es in Deutschland keine Impfpflicht. Ich würde mich ans Schulamt wenden und um ein entsprechendes Gesetz bitten, welches die Impfungen vorschreibt.
emilie.d.
Ich habe den Impfausweis vorgezeigt, weil mein Kind ansonsten während eines Ausbruchsgeschehens vom Unterricht ausgeschlossen werden darf. Außerdem erfasst das RKI die Impfquoten über die Schuleingangsuntersuchungen und das unterstütze ich ausdrücklich, weil diese Surveillance Daten uns helfen, Ausbruchsgeschehen besser zu analysieren, zu verstehen und dann auch langfristig potentiell besser verhindern zu können.
Mitglied inaktiv
http://www.agbug.de/gutachten/schulbesuchsverbot.pdf Hier ein juristisches Gutachten, das zeigt, der Unterrrichtsausschluß bei nicht Vorzeigen des Impfpasses ist an sich schon nicht rechtskonform. Impfpass nicht vorzuzeigen heißt noch lange nicht, dass man die entsprechende Immunität nicht besitzt. Das Infektionsschutzgesetz deckt eine derartige Vorgehensweise nicht ab. Wenn du mit dem RKI zusammen arbeiten willst, ist das okay. Das kann man aber nicht pauschal allen Eltern vorschreiben.
Mitglied inaktiv
Dann zieht das Argument von mellomania nicht, dass Mitschüler "sterben könnten" weil ein Grundschulkind nicht gegen Keuchhusten geimpft ist. Keuchhusten ist im Grundschulalter keine schwerwiegende Erkrankung. Es geht hier vielmehr wieder um das übliche Argument, dass möglichst viele Individuen der Gesellschaft geimpft werden sollten, um die Krankheiten allgemein zurückzudrängen. Das Gegenteil ist der Fall. Es wird immer mehr geimpft, und der Keuchhusten ist dennoch auf dem Vormarsch. Hier geht es in keinster Weise um die Sicherheit der Schüler oder des Lehrpersonals, es geht nicht um schulische Belange. Es geht um Macht, Pharma-Umsätze, Impfquoten, Gängelei und Entmündigung der Bürger ... das übliche.
kati1976
Da es keine Impfpflicht gibt darf eine staatliche Schule das nicht verlangen. Weil ja mal wieder die Diskussion kam,der Herdenschutz ist wichtig für Menschen die nicht geimpft werden können,aus gesundheitlichen Gründen. Meine Cousine ist wegen impffaulen Eltern schwer AN Masern erkrankt und seitdem Schwerbehindert. Sie war zu klein zum impfen und die Eltern der Masernkindes waren mit dem Kind bei einer Schulveranstaltung(sie wurden irgendwann rausgeworfen für meine Cousine leider zu spät)
Mitglied inaktiv
Für deine Cousine tut mir das sehr leid. Aber warum geht man mit einem Säugling unter 2-4 Monaten (ab da wird gegen Masern geimpft) zu einer Schulveranstaltung, während in der Region die Masern umgehen? Masern sind hochansteckend. Das hätte leider auch überall sonst im gesellschaftlichen Leben passieren können. Eine einzige Fahrt in der Straßenbahn mit einem Masernkranken im selben Abteil, ein einzige Begegnung im Wartezimmer reicht aus, die Masernviren fliegen über 6 m weit, wenn einer hustet.
kati1976
Es war keine Epidemie ,es war nur dieses Kind. Meine kleine Cousine war 9 Monate und diese Impfung wird AB 11 Monate geimpft laut Impfplan. Warum soll man ein Geschwistern und nicht mitnehmen? Es war wie gesagt keine Epidemie. Soll Mütter sich mit ihren Babys einsperren weil manche meinen Krankheiten zu übertragen sei cool? Unser Kiga nimmt nur geimpfte Kinder,der Kiga vor meiner Tür,dem ist es egal da ist mehrmals IM Jahr alles gesperrt wegen irgendwelchen Krankheiten
cube
Lies bitte noch mal genau. Ich habe nicht per se alle nicht-impfenden Eltern abgewertet oder als egoistisch tituliert. Ich habe von bestimmten Eltern innerhalb dieser Gruppe der nicht-impfenden Eltern gesprochen. Und evt. fällt dir dann auch auf, dass ich sogar von Bekannten schrieb, die ebenfalls nicht impfen lassen und mit denen wir dennoch gut auskommen. Wäre wohl kaum so, wenn ich grundsätzlich alle Nicht-Impfer als Egoisten etc bezeichnen/ansehen würde.
cube
Wie ich schon schrieb. die Schule hat ein berechtigtes Interesse daran, welche Kinder eben zB nicht gegen alles geimpft sind und Symptome, die während der Schulzeit auftreten dementsprechend beurteilen zu können. Treten zB Masern an der Schule auf, muss die Schule doch die Möglichkeit haben, die nicht geimpften Kinder zunächst - bis zur Vorlage eines Attestes - vom Unterricht ausschließen zu können. Immerhin gibt es auch Eltern, die noch ungeimpfte Säuglinge/Kleinkinder beim Abholen dabei haben können - sollen die sich anstecken dürfen? Ich kenne durchaus Eltern die nicht impfen und mit denen man sachlich darüber argumentieren kann. Ich habe nicht per se etwas gegen diese Eltern. Sie können aber eben nicht verlangen, dass alle anderen es hinnehmen müssen, das sie sich selbst oder Familienmitglieder anstecken, weil keiner die mögliche Quelle eine Infektion schnell genug ausmachen kann. Und dazu gehört dann eben auch, das man seine Impfpass mal vorlegt. Was steht denn da an vertraulichen Daten drin? In unserem Keine außer Name, Alter, Wohnort und wann welche Impfung mit welchem Wirkstoff durchgeführt wurde.
kati1976
So sehe ich das auch.
cube
Jeder medizinische Eingriff - auch eine Blutabnahme - ist erst mal Körperverletzung. Dieser stimmt man dann zu, um den Arzt eben davon "freizusprechen". Wie schon gesagt: vermutlich darf die Schule das Impfen nicht verlangen und auch nicht dieses Kind ablehnen, weil nicht geimpft. Deine Schwester kann auch einfach im Schulrecht ihres BL´s nachlesen oder aber nett und freundlich fragen, warum die Schule darauf besteht und nett und freundlich erklären, warum man eben nicht impfen möchte. Ich würde aber nicht gleich von Körperverletzung sprechen - es wäre sicher kein guter Gesprächseinstieg, der Schule eben dies zu unterstellen. Ich bin mir sicher, die Schule hat dabei keine Körperverletzung im Sinn sondern den Schutz aller Kinder. Im übrigen werden sicher nicht 30 Impfstoffe innerhalb kürzester Zeit gegeben. Impfungen erfolgen in bestimmten Abständen und ganz sicher werden jetzt nicht wöchentlich 10 Impfungen vorgenommen. Hier unterstelle ich mal, das offenbar eher wenig Wissen über Impfungen im allgemeinen vorliegt. Wie kommt ihr überhaupt auf 30?
cube
Der sogenannte Nestschutz besteht lange nicht gegen alle Erkrankungen (zB nicht gegen Keuchhusten) und er baut sich innerhalb der ersten 2-4 Monate nach Geburt ab.
-Talia-
Uriah, Masern wird definitiv nicht mit 4 Monaten geimpft, und wenn du dich auch nur ein bisschen mit Immunologie und Impfen auskennen würdest, wüsstest du das und sogar warum. Da du anscheinend keinen blassen Schimmer hast, solltest du mind. beim Medizinischen Aspekt von Impfungen still sein und dich auch im „richtigen Leben“ auf die Experten verlassen und nicht auf irgendwelche Impfgegner- Schwurbelseiten.
Mitglied inaktiv
Ich will auf dieses Zitat eingehen: "Sie können aber eben nicht verlangen, dass alle anderen es hinnehmen müssen, das sie sich selbst oder Familienmitglieder anstecken, weil keiner die mögliche Quelle eine Infektion schnell genug ausmachen kann. Und dazu gehört dann eben auch, das man seine Impfpass mal vorlegt." Kein Mensch setzt sich einem Risiko aus, wenn er selbst geimpft ist. Die einzigen "Familienmitglieder" die sich dem aussetzen könnten, sind neugeborene Babys unter 2-4 Monaten, die haben aber noch Nestschutz. Und man muss sie nicht zu Veranstaltungen der Schule mitbringen. Ich kann dein Argument nicht nachvollziehen. Wenn du kein Risiko eingehen willst, laß dich und deine Familienmitglieder impfen und gut isses.
cube
Das hieße aber im Umkehrschluss. ICH muss impfen lassen, damit andere nicht impfen müssen? Das ist doch wohl auch nicht wirklich logisch oder fair. Und zusätzlich schreibst du den Eltern vor, wohin und ab wann sie ihre Kinder irgendwo hin mitnehmen dürfen? Das wäre rechtlich aber wohl auch kaum haltbar ;-)
cube
In dem ganzen Wust an Diskussion über Impfen oder nicht-impfen geht es bestimmt unter, dass deine Frage schon beantwortet wurde (zumindest von Foristen, Frau Bader kommt ja noch). Aber noch mal kurz zusammengefasst: Verlangen können wird die Schule das wohl nicht, da in Dtl keine Impfpflicht. Nachfragen und auffordern darf sie aber - vielleicht hat deine Schwester den geäußerten Wunsch der Schule ja als "wird verlangt" mißverstanden? Sie kann ja nochmal nachfragen. Freundlich und am Besten ohne das Wort "Körperverletzung" zu erwähnen - die Schule wird sich ungerne unterstellen lassen wollen, dass sie zur Körperverletzung zwingen will. "staatliche Schule" heißt erst mal übrigens nicht, dass sie nicht privat oder sonst wie ist. Es heißt erst mal nur, dass sie staatlich als Schule anerkannt ist. Eine Waldorfschule ist auch staatlich anerkannt als Ersatzschule - dennoch ist sie eine freie Schule und damit nicht an die Vorgaben für zB städtische Schule gebunden. Sprich. sie darf sehr wohl selbst aussuchen welche Voraussetzungen ein Kind haben sollte um aufgenommen zu werden. Vielleicht liegt ja auch hier der Hase im Pfeffer? Die Schule ist staatlich anerkannt aber trotzdem in freier Trägerschaft? Dann darf sie die Impfung verlangen bzw. eher so rum. sie darf ungeimpfte Kinder ablehnen. Denn es steht ja jedem frei, sich eine andere Schule zu suchen, insofern läge hier kein Zwang vor.
Mitglied inaktiv
Cube: ICH muss impfen lassen, damit andere nicht impfen müssen? Das ist doch wohl auch nicht wirklich logisch oder fair. Sorry, jeder kann für sich entscheiden, ob er den Impfschutz (einschließlich des Impfrisikos) möchte oder nicht. Du willst geschützt werden? Dann laß dich und deine Familie impfen. Und lass andere Familien selber entscheiden, ob und wie sie sich schützen. "Und zusätzlich schreibst du den Eltern vor, wohin und ab wann sie ihre Kinder irgendwo hin mitnehmen dürfen?" Wenn du deinen Säugling auf eine Schulveranstaltung mit nimmst, ist das deine Sache und dein Risiko. Wenn er sich ansteckt, kannst du doch nicht die Schuld bei irgendwelchen Eltern suchen. Kannst du nicht verstehen, was ich sagen will, oder drehst du mir absichtlich die Worte im Mund herum?
kati1976
Also heißt es alle dürfen ihre Babys nicht mitnehmen weil man gefälligst das nicht impfen zu akzeptieren hat? Warum sollen die Impfbefürworter zurück stecken? Sie sind keine Gefahr für andere. Du sagst selber man kann sich überall anstecken,also mit DEM Baby einsperren bis alles geimpft wurde? Ich verlange einfach von den nicht impfenden Eltern das sie ihre kranken Kinder zu Hause lassen. Wenn sie das Risiko eingehen ihre Sache,aber bitte nicht mutwillig andere infizieren. Das sollte ja jedem mitdenkenden klar sein.
cube
Nein, ich würde dich gerne verstehen. Aber es ist doch so: ich lasse impfen - wodurch nicht-geimpfte Menschen gleichzeitig auch geschützt sind. Die nicht geimpften Menschen können andere aber sehr wohl anstecken - das sind diese Menschen dann aber selber schuld; sie hätten ja zu Hause bleiben können bzw. ihre noch nicht geimpften Säuglinge doch bitte zu Hause lassen. Ebenso wie andere Menschen, die sich nicht impfen lassen können, dann eben Pech haben. Und da stimmt doch was nicht. Ich schütze andere mit - bin aber gleichzeitig in der Verantwortung, mich vor allen anderen zu schützen, denen es relativ egal ist, ob sie andere anstecken oder nicht? Nee, das passt für mich nicht. Wer nicht impft, muss sich also um gar nichts scheren - sind die anderen selber schuld? Und nochmals: du kannst doch nicht ernsthaft verlangen bzw. jemandem die Schuld geben, der sich mit seinem Säugling einfach ganz normal bewegen will. Und dazu gehört dann eben auch der Besuch einer Schulveranstaltung oder in die Stadt zu gehen oder was auch immer. Es ist doch wohl kaum zumutbar, dass diese Eltern das nicht tun dürfen oder dann eben selbst schuld sind, wenn ihre Kinder krank werden. Ja, jeder kann für sich selbst entscheiden ob er impfen lässt oder nicht - aber jeder ist auch mitverantwortlich für seine Umwelt und Mitmenschen. Auch die Nicht-Impfer - nicht nur die Impfer, die sich halt zusätzlich noch mehr schützen sollen und zB nicht zu Veranstaltungen gehen sollten. Ja, und da verstehe ich dich entweder falsch, gar nicht oder sonst etwas - aber garantiert drehe ich dir nicht das Wort im Munde herum.
Felica
Volle Zustimmung. Ich habe beruflich jeden Tag mit solchen Eltern zu tun, sehe regelmäßig was das für alle drum herum bedeutet. Schon lachhaft wenn Impfgegner bestimmen wollen, das man als geimpfte Person daheim bleiben muss weil das eigene Kind gerade wegen Impfversager die entsprechende Krankheit hat. Die gleiche Impfgegner aber absolut kein Problem haben sich im normalen Alltag zu bewegen obwohl deren Kinder gerade Masern oder ähnliches haben und die Eltern selbst auch nicht geimpft sind. Vom Elend ganz abgesehen wenn ein ungeimpftes Kind dann im KH liegt und um sein Leben bangt. Den diese zahlen den Preis für solch unverantwortliche Eltern. Ein Hohn auch noch zu verlangen das man sich daheim selbst einschließt weil das Kind warum auch immer nicht geimpft werden kann, weil einige aus freien Willen sich weigern zum Schutze aller zu impfen.
Mitglied inaktiv
Kati, ich gehe davon aus, dass niemand mutwillig/vorsätzlich einen anderen Menschen mit Masern ansteckt. Die Masernerkrankung ist mit hohem Fieber verbunden, und da ist es ohnehin abwegig, dass man sich in der Öffentlichkeit aufhält. Die ansteckende Phase liegt zur Hälfte vor dem Ausbruch des tpyischen Hautausschlags, da kann man schon mal nicht von Absicht oder Fahrlässigkeit sprechen. Das Problem ist, man wollte mit Impfungen die Masern ausrotten und hat dabei festgestellt: die Masern wurden trotzdem nicht ausgerottet und können auch nicht ausgerottet werden, schon allein auch deswegen, weil wir uns gobal aufhalten: Es gibt große Touristenströme und Migrationsbewegungen und es würde nicht genügen, ganz Deutschland zu 100% durchzuimpfen. Die meisten Fälle gab es in Rumänien, dann Italien, Ukraine, Griechenland ... genau die Länder aus denen die meisten EU-Migranten zu uns kommen, und z.T. sind das beliebteste Urlaubsländer. Infolge der hohen Impfraten passierte folgendes: Die Masernerkrankungen haben sich vor allem ins Säuglingsalter und ins Erwachsenenalter verschoben. Und das sind genau die Patienten, bei denen es am meisten Komplikationen gibt.
Felica
Du musst nicht nur selbst impfen, du musst dich auch noch daheim mit dem Säugling einschließen. Nicht mal besuch bekommen von anderen Eltern mit Säuglingen. Darfst am öffentlichen Leben nicht teilnehmen, nicht ins KH, nicht zum Kinderarzt mit dem Kind. Darfst nicht zu Schulveranstaltungen mit dem Säugling, nicht Freunde besuchen, nicht einkaufen, nicht usw. Bis das Kind also komplett durchgeimpft ist, was bekannterweise nicht mit 2-4 Monaten der Fall ist, musst das Kind also daheim in den eigenen Wänden eingesperrt bleiben. Sonst bist du als Elternteil selbst schuld wenn es Kontakt mit einem ungeimpften Kind oder Erwachsenen bekommt. Verkehrte Welt.
emilie.d.
Das Sterben übernehmen die Säuglinge, das habe ich mehrfach geschrieben. Aber auch für Kinder und Erwachsene ist Keuchhusten häufig alles andere als angenehm. Da der azelluläre, nebenwirkungsärmere Pertussis Impfstoff weniger gut wirkt als der alte Ganzkeimimpfstoff, muss man, wenn man die Erregerlast runterschrauben will, um die Babys zu schützen, häufiger nachimpfen. Deshalb empfiehlt die Stiko, die Erwachsenen mit der Z.B. Phizer TDaP Variante zu boosten. Nicht, weil sie Merieux den Umsatz mit der TD Variante ohne Keuchhustenschutz nicht gönnt. Ob das Impfen von Erwachsenen mit TDaP statt nur TD volkswirtschaftlich tatsächlich teurer am Ende des Tages ist, wage ich zu bezweifeln. Die Hospitalisierungsrate insbesondere bei den Säuglingen ist hoch (um die 40 Prozent), die Verläufe schwer und uU tödlich. Bei ca. 25 Prozent der erfassten Erwachsenenfälle hat man Komplikationen. Ich habe über Monate gehustet, manche brechen sich dabei die Rippen. Ich lasse mich schon aus Eigennutz dagegen impfen, auch bei durchgemachter Erkrankung ist man nicht lebenslang immun.
cube
Meine Schwägerin wird im Sommer ihr 2. Kind bekommen. Kurz darauf wird die "Große" im KiGa eingewöhnt werden müssen. So, wie ich dich verstehe, ist sie dann selbst schuld, wenn sie ihren Säugling mitnimmt. Sie wird aber icht anders können. Daher hat der KiGa so entschieden: die Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen in der Eingewöhnungsphase von Kindern mit Säuglings-Geschwistern leider nicht kommen. Außerdem sind generell alle ungeimpften Kinder angehalten bzw. deren Eltern, ihre Kindern von Säuglingen generell fern zu halten. Anders ginge es ja nur, wenn zB meine Schwägerin ihr Kind nicht eingewöhnt, einfach nur abgibt und gut is. Oder aber irgendwie jemanden findet, der mit Säugling draussen auf und ab geht (könnte ja sein, er lässt sich durch zB Oma nicht beruhigen (vom Stillen will ich gar nicht reden)). Ja, jeder darf das für sich selbst entscheiden - aber beide Parteien müssen dann eben auch mit Konsequenzen leben. Auch das kann ja jeder für sich entscheiden, ob er die in Kauf nehmen will. Und zum Thema "Ausrotten": es geht darum, möglichst großen Schutz zu erzielen. Zu sagen "ausrotten klappt eh nicht, deswegen ist es eigentlich egal, ob geimpft wird oder nicht" ist doch Unsinn. Je mehr ungeimpfte Menschen, umso größer wird eben die Gefahr für nicht/noch nicht impfbare Menschen. DAS soll doch verhindert werden. Seltsamerweise sind es gerade die armen Länder in denen eine hohe Durchimpfungsquote besteht. Die können sich im Zweifelsfall nämlich keinen Arzt leisten und ihr Kind stirbt. Deshalb lassen sie impfen. Wir in Wohlstandsdeutschland wähnen uns wohl über alles erhaben. Das auch für uns Impfen mal ein Segen war, ist scheinbar wieder in Vergessenheit geraten. Könnte man auch als Arroganz bezeichnen. Bis es dann irgendwann wieder Epidemien gibt, bei denen auch Kinder sterben - dann wird das Geschrei wieder groß sein, warum denn nicht alle geimpft sind. Ich warte darauf, dass der erste Impfgegner sich beklagt, warum sein Kind nun dauerhafte Schäden durch Masern habe - alle anderen sollten doch geimpft sein und so sein Kind mit schützen.
kati1976
Diese Eltern haben das Kind mit Fiebersenkern vollgepumpt. Die wussten was das Kind hat. Es hatte alles EIN Nachspiel und da kam alles raus. Wer nicht impft sein Ding aber dann bitte zu Hause bleiben im Krankheitsfall um nicht alles zu verbreiten
kati1976
So wird es wohl sein. Mit einem Säugling einschließen.
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich bleibe ich mit ansteckenden Krankheiten konsequent zu Hause, auch aus Rücksicht auf die Kollegen. Das gleiche gilt bei Kinderkrankheiten. Ich gebe meinen Kindern auch keine Fiebersenker, um sie dann rauszuschicken.
Mitglied inaktiv
Meine Freundin hat ihre beiden Kinder gegen Masern und gegen Keuchhusten impfen lassen. Beide Kinder bekamen dann sowohl Masern als auch Keuchhusten. Soviel zur Schutzwirkung der Masernimpfung und Keuchhustenimpfung. Wenn eine Mutter die Masern als Kind durchgemacht hat, kann sie ihrem Säugling einen Nestschutz mitgeben, was das Neugeborene vor Masern schützt. Was hilft es dir, wenn du mit geimpften Kindern an der Schulveranstaltung teilnimmst, ein Neugeborenes im Arm, und die Geimpften bekommen die Masern genauso wie die Ungeimpften? Dann sind die Geimpften doch dasselbe Risiko wie die anderen.
kati1976
Bei dir ist Hopfen und Malz verloren.
Tini_79
Sind da konkret Impfungen genannt? Was ist zB mit Meningokokken, Rota, HPV? (Ja, in der Grundschule können Kinder 9-11 Jahre alt sein :-)
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