Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Formulierung des Antrages auf Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Formulierung des Antrages auf Elternzeit

Tina01

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Hallo, reicht es wenn ich in dem Antrag auf Elternzeit einfach nur schreibe das mein Kind am 01.05.2019 geboren wurde und das ich zb. ab dem 10.05.2021 wieder zur verfügung stehe? LG


Felica

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Ja. Ist aber kein Antrag. Denn dann hätte der AG ein Mitspracherecht. Hat er aber nicht


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