laura-1981
Hallo, ich habe einen Hauptjob; hatte aber auch einen Minijob - für den ich aber einen Aufhebungsvertrag untrschrieben habe. Dadurch bekam ich meinen restlichen Urlaubsanspruch ausbezahlt. Wird diese Urlaubsabgeltung für die Elterngeldberechnung mit einbezogen oder ist es wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dass es nicht mitzählt? Danke!!!
Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt, Nachzahlungen vom Lohn schon. Es kommt also darauf an, wie es deklariert ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Kommt auf die Deklarierung in der Lohnabrechnung an. Wird es als laufender steuerpflichtiger Bruttolohn deklariert, fließt es mit ein. Wird es als steuerpflichtige Einmalzahlung (EGA) oder als sonstiger steuerpflichtiger Bezug ausgewiesen, wird es ignoriert.
laura-1981
Dort steht erstmal der Stundenlohn, für die Zeit, die ich noch gearbeitet habe "SLG" und dadrunter "Urlaubsabgeltung KJ ESG" und dann der Betrag.
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