Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erläuterung Frage Sorgerechtsvollmacht / -verfügung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erläuterung Frage Sorgerechtsvollmacht / -verfügung

Banini

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich meine den (unwahrscheinlichen) Fall, dass beiden Sorgeberechtigten etwas passiert. Reicht es dann aus, wenn eine von nur einem der beiden unterschriebene Sorgerechtsvollmacht / -verfügung vorliegt, um zu verhindern, dass bspw. ein völlig Fremder zum Vormund ernannt wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, dann kann man dies auch alleine festegen, es wird dann vom Vormundschaftsgericht geprüft. Problematisch wird es, wenn der andere Berechtigte eine andere Verfügung getroffen hat. Liebe Grüße NB


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