Isaka
Hallo Frau Bader. Meine Tochter ist jetzt 13 Monate alt. Ich habe von Geburt bis zu ihrem ersten Geburtstag (3.2.14) Elternzeit genommen. Bis 28.2.14 nehme ich meinen Resturlaub bei meinem alten Arbeitgeber und ab 1.3.14 fange ich eine neue Stellte an. Da es Probleme bei der Kita Eingewöhnung gibt und meine Tochter oft zu Hause bleiben muss, da sie fiebert und diverse Infekte hat, möchte mein Freund kurzfristig im Monat März zu Hause bleiben um für sie zu sorgen. Mit seinem Arbeitgeber ist es besprochen, da geht alles klar. Bekommt er für diese Zeit Elterngeld oder muss er 2 Monate nehmen. Wenn ja kann er diese aufteilen. Z. B. 4 Wochen im März, 4 Wochen im Folge Jahr o.ä.? Danke für ihre Hilfe und viele Grüße Isaka
Hallo, Elterngeld kann man nur in den ersten 14 Lebensmonaten beantragen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Für den Bezug von EG muss man mindestens zwei Monate EZ innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen. Unbezahlte EZ kann er bis zum 3. Geburtstages des Kindes nehmen. Elterngeld kann man im Grunde nur nach Lebensmonaten nehmen, sonst verbraucht man mehr und kann so nicht die kompletten 14 Monate ausschöpfen. EZ kann man auch taggenau nehmen. LG Sabine
hainz74
Kurze Gegenfrage: Bist du Alleinerziehend? Wenn nicht, stehen dir sowieso nur 12 Monate Elterngeld zu. Bis zum 14 Lebensmonat kann dein Parten noch 2 Monate EG beziehen, dann wär das Maximum ausgeschöpft, es sei denn du bist wie gesagt Alleinerziehend, aber dann greift die vorherige Antwort. Da kriegst du also so oder so nix mehr, aber daheim bleiben kannst du doch auch ohne Elternzeit. Du fängst einfach einen Monat oder noch später bei deinem neuen Arbeitgeber an, halt ohne Kohle.
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