Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen Umzug des Mannes?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen Umzug des Mannes?

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Hallo, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und gedacht, dass das nach dem Mutterschutz anfängt.Mein Chef hat mir das bewilligt.(8 Wochen nach dem zweiten Geburtstag meines Kindes). Geht das überhaupt, oder muss ich jetzt damit rechnen, dass z.B. die Krankenkasse die 8 Wochen nicht übernimmt oder mir jemand noch einen Strich durch die Rechnung macht? Kann ich selbst die Elternzeit verkürzen, wenn ich vorher kündige. Und: Da ich wegen der neuen Arbeit meines Mannes nun 300 km weggezogen bin, muss ich leider meine Arbeit nach der Elternzeit kündigen. Das Arbeitsamt sagt, ich bekomme dann eine Sperre. Habe gelesen, dem sei in diesem Falle seid einigen Jahren nicht so. Ist das richtig? Ich danke Ihnen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wo ist das Problem? Sie können doch bis zu 3 Jahren nehmen. Natürlich sind Sie weiter beitragsfrei KK-versichert 2. Wenn Sie wegen dem Job des Ehemannes umziehen werden Sie keine Sperre bekommen Liebe Grüsse, NB


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