KaTij18
Guten Abend, meine Elternzeit hat am 14.07 diesen Jahres geendet. Da ich vor hatte einen Minijob in der selben Firma ab Oktober zu machen, bin ich mit der Chef so verblieben, das ich mich freistellen lasse bis dahin und wir Mitte August einen neuen Vertrag machen für den Minijob. Nun habe ich mich bei der Chefin gemeldet aber sie kann mir leider nicht das bieten was ich möchte. 2019 könnte ich während meiner Elternzeit einen Minijob für zwei halbe Tage (7 Stunden in der Woche) machen und habe volle 450 Euro erhalten..nun ging ich davon aus daß ich für zwei halbe Tage (7 Stunden in der woche) auch den vollen Minijob Lohn bekomme aber sie möchte mich nur stundenweise zum mindest Satz bezahlen.... Daher möchte ich diesen Job nicht antreten und etwas neues suchen. Komme ich so einfach da raus? Ich habe nichts unterschrieben aber ich habe auch nie meine Elternzeit beendet. Zuvor war ich volltags angestellt.
Hallo, die EZ hat geendet und Ihr alter VZ-Vertrag ist wieder aufgelebt. Arbeiten Sie denn zZ VZ? Sonst kann die AG kündigen, Sie sind ja nicht am Arbeitsplatz erschienen. Einen Anspruch auf bestimmte Bedingungen gibt es nicht, es wird dann neu verhandelt. Liebe Grüße NB
Neverland
Du hast doch deine EZ beendet, am 14.07. Bis dahin hattest du, wenn ich dich richtig verstehe, EZ mitgeteilt. Damit ist mit Ende deiner EZ wieder dein alter Vertrag aktiv geworden. Da musst du nichts schriftlich beenden, das hast du damals mit deiner Mitteilung wie lange du EZ hast. Diesen hättest du antreten müssen und darauf hattest du einen Anspruch. Nun mit der Freistellung hast du sogar ein Problem, wie willst du dich krankenversichern? Kannst du deinen alten vertrag nicht wieder machen, hättest du kündigen müssen. kann dein AG dir diesen nicht mehr bieten, muss er dir kündigen. In beiden Fällen droht eine Sperre vom AA. Ohne Freistellung und sofern es dir möglich gewesen wäre auch zu arbeiten, hätte dein AG dich bis zum Ende des vertrages bezahlen müssen. Ich gehe jetzt davon aus - zugunsten deines AG - das ihr beide Null Ahnung von Arbeitsverträgen usw habt. Dann könnt ihr es kurz und knapp halten, du suchst dir was neues und ihr unterschreibt einfach einen Aufhebungsvertrag. Aktuell macht ihr beide rechtlich ziemlichen Sch...
KaTij18
Ja die Elternzeit habe ich schriftlich angekündigt mit Beendigung zum 14.07. und habe mich extra Anfang des Jahres schon bei der Chefin per Mail gemeldet da ich eben meine Vollzeitstelle nicht weiterführen kann und ab Oktober dann einen Minijob möchte mit Ziel in Zukunft Teilzeit zu arbeiten. Das ich mich versichern muss nach der Elternzeit hat sie mir mitgeteilt und ich bin nun in der Familienversicherung meines Mannes.
Ani123
Haben Sie die Freistellung schriftlich? Wenn nein ist es aus den E-Mails deutlich rauszuholen? Der Hinweis, dass sie sich selbst versichern müssen reicht nicht. Mit Ende der EZ ist das notwendig und das hat ihr Arbeitgeber ihnen mitgeteilt. Ohne Schriftstück wovon herausgeht, dass sie vom 15.07.2024-30.09.2024 unbezahlt freigestellt sind hätten sie ab dem 15.07.2024 in Vollzeit arbeiten müssen. Ihr Arbeitgeber kann ihnen mündlich mitgeteilt haben, dass er sie freistellt. Den Nachweis müssen sie erbringen. Vermutlich wird bei den Gesprächen keine weiteren Personen dabei gewesen sein, welche die Freistellung bezeugen können. Und wenn würden die Personen das bei Bedarf auch vor Gericht bezeugen? Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage. Sollte aus den E-Mails deutlich hervorgehen, dass sie freigestellt werden inklusive des genauen Zeitraums kann das gelten. Ist das schwammig gilt es nicht. Ihr Arbeitgeber ist im übrigen nicht verpflichtet ihnen einen Minijob anzubieten, welche ihren Wünschen entspricht. Was genau bietet ihr Arbeitgeber an? Das mit dem stundenweise verstehe ich nicht. Möchte er sie nur bei Bedarf einstellen aus Aushilfe?
KaTij18
Hallo, ja ich habe es schriftlich per Mail. Da steht von meiner Seite aus drin das ich mich freistellen lassen möchte und sie wiederum bewilligt es in der Email, weißt mich darauf hin daß ich mich Mitte August /Anfang September wegen dem Minijob melden soll und wir uns ab Oktober wieder sehen. Klar, ich verstehe das mein Arbeitgeber mir keinen Minijob bieten muss, ich hätte wenn nur für einen Vollzeitjob das Recht aber was geht leider nicht. Daher bin ich ja jetzt auch am überlegen komplett neue wege einzuschlagen. 2019 habe ich bereits einen Minijob in der Firma für Zwei Vormittage die Woche und 450 Euro gemacht. Nun dachte ich das es wieder die selben Bedingungen sind zwei Vormittage für 538 Euro. Aber sie möchte mir nur 13 Euro Stundenlohn geben für 8 Stunden die Woche. Ist an für sich ja OK aber ich bin eine gelernte Fachkraft , seit 2011 in der Firma und werde nur knapp über dem Mindestlohn der bei 12,51 Euro? Liegt bezahlt und 2019 hat es ja auch mit dem vollen Minijob lohnt geklappt bzw ist es jetzt noch weniger Lohn als 2019.... Alles nicht zufriedenstellend gerade... Ich habe evtl schon eine neue Stelle in Aussicht. Es geht mir nur drum ob ich ohne weiteres aus der Firma aussteigen kann da ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht gekündigt habe...
KaTij18
Habe nochmal nachgeschaut die Rede ist von unbezahltem Urlaub bis Oktober und dann Minijob
Neverland
Wie gesagt, dein AG hat nichts, Du willst nicht - also warum solltet ihr keinen Aufhebungsvertrag machen können? Andernfalls musst du halt kündigen. Wie da deine Fristen sind, solltest du im Arbeitsvertrag sehen können.
KaTij18
Hallo, nein das ist es ja ich kann nicht Vollzeitarbeiten wegen der Kinder. Ich habe aktuell unbezahlten Urlaub und wollte ab Oktober einen Minijob machen. Aber die Bedingungen passen mir nicht wirklich
Neverland
Schreibe ich doch. Ob du nicht kannst oder nicht willst ist am Ende egal, DU !!!!! hättest bzw musst fristgerecht kündigen. Auf Minijob hättest du auch bei mehr als 15 Mitarbeitern keinen Anspruch. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-nach-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124804 weil weniger als 15 Std die Woche. Da das deinem AG aber entgegen kommen dürfte, wird er dich wohl kaum dazu zwingen, bis zum Ende der Kpndigungsfrist zu arbeiten - also bietet sich für euch beide einen Aufhebungsvertrag an. Damit könnt ihr beide kurzfristig einen haken unter der Sache machen. Da du einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ab dem 1ten Geburtstag hattest, diese aber scheinbar nicht nutzt oder deine Rechte nicht durchsetzt, ist das wohl der beste Weg.
KaTij18
Hallo Nerverland! Meine letzte Nachricht galt nicht dir sondern Frau Bader ..... Alles verstanden, ein Aufhebungsvertrag scheint die beste Lösung und somit habe ich ja auch eine Antwort. Ich dachte der Minijob wäre genauso geregelt und vergütet wie 2019 und habe daher auch nichts gekündigt und mich drauf verlassen das ich mich einfach Mitte August melde wegen des Minijobs und der alte Vertrag so zusagen ruht und vielleicht wieder aktiv wird wenn ich wieder aufstocke. Das es nun so läuft wusste ich auch nicht. Daher war die Frage wie ich am besten raus komme
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