HelenAleo
Hallo zusammen, ich befinde mich nun seit 8 Monaten in Elternzeit. Ursprünglich hatte ich 24 Monate bei meinem aktuellen Arbeitgeber beantragt, habe jetzt aber ein besseres Angebot erhalten, welches ich mir nicht entgehen lassen möchte. Ich hätte noch 8 Monate Anspruch auf mein Elterngeld plus (in den ersten 3 Monaten habe ich Basis elterngeld erhalten). Meine Frage ist nun, wird mein Anspruch auf Elterngeld ruhen, wenn ich zum nächsten Monat kündige um das Angebot anzunehmen? Mir ist bewusst, dass in dem Fall der Kündigungsschutz entfällt, es geht daher nur darum, was mit meiner Elternzeit und dem restlichen Elterngeld passiert. Werde ich beides später noch in Anspruch nehmen können? Vielen Dank vorab! :) LG Helen
Hallo, das Basiselterngeld muss in den ersten 14 Monaten beantragt wären. Wenn jemand nun also keine Elternzeit nehmen kann und sie mehr als 30 Stunden arbeiten, verfällt es. Wenn Sie aber bei dem neuen Arbeitgeber direkt bei Vertragsschluss mitteilen, dass Sie als Bedingung weiterhin oder erneut in Elternzeit sein wollen, ist es möglich. Anhand Ihrer Informationen ist nicht erkennbar, in welchem Umfang Sie der Tätigkeit nachgehen wollen. Liebe Grüße NB
mellomania
wieviele stunden möchtest du im neuen job arbeiten? wenn es unter bzw. bis zu 30 sind, kannst du das in einer laufenden elternzeit machen. einkünfte werden mit dem elterngeld verrechnet soviel ich weiß. wenn man weiß wieviele stunden du arbeiten wirst kann man eventuell besser helfen
HelenAleo
Hallo, vielen Dank für die Info mit den 30 Std. Ich werde aber vollzeit arbeiten, also 40 Std./W. Daher ist es unumgänglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Das ist auch gar kein Problem, wenn in dem Fall mein Anspruch auf die restliche Elternzeit und - geld nicht verfällt. LG Helena
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld verfällt ausser dein Mann nimmt die monate
Mitglied inaktiv
Elterngeld ist der Lohnersatz das man sich um sein Kind kümmern kann. Wenn du vollzeit arbeiten willst, hast du keinen Lohnausfall der ausgeglichen werden soll Basis Elterngeld wird max 12 Monate plus 2 Partner Monate gewährt oder entsprechend die Monate als egplus - doppelt solange aber halber Betrag je Monat
Minimäuschen
Dein Anspruch auf die restliche Elternzeit verfällt nicht. Die verbleibende Zeit könntest du auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nehmen. Denke aber daran, dass du maximal zwei Jahre nach dem dritten Lebensjahr des Kindes nehmen darfst. Solange du Vollzeit arbeitest, hast du keinen Anspruch auf Elterngeld. Damit du den Anspruch nicht verlierst, müsstest du recht zügig beim neuen Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Alternativ könntest du auch deinen Antrag ändern und die EG-plus-Monate in Basis-EG umwandeln. Damit würde nicht ganz so viel verfallen. Falls du während deiner Elternzeit gearbeitet hast, könnte es aber sein, dass der Unterschied am Ende minimal ist.
Felica
Sobald du mehr als 30 Std die Woche arbeitest entfällt dein Anspruch auf EG. Das ist klar. Anspruch auf EZ hast du weiterhin, müsstest sie aber beim neuen AG neu melden mit 7 Wochen Vorlauf. Dabei kannst du bis zu 2 Jahre auch nach dem 3ten Geburtstag nehmen. Problematischer ist es mit dem EG. Da kann man nach dem 15ten Lebensmonat nur noch EG Plus nehmen und das müsste dann auch durchgehend ab dem 15ten Lebensmonat bezogen werden. Was du dann noch nicht genommen hast und was dein Mann auch nicht genutzt hat entfällt ohne Ersatz.
misses-cat
Man kann doch den Antrag nachträglich ändern ist ja nur die aufgesparte Rate, oder? Klar etwas würde sie verlieren wenn ihr Partner das nicht übernimmt aber bei weitem nicht alles
Felica
Ja kann sie, aber so wie ich sie verstanden habe will sie ja noch einmal EZ nehmen und auch EG. Warum sonst die Frage wegen dem aufsparen? Und da ist es eben so das man nach dem 15ten Lebensmonat nur noch EG Plus beziehen kann.
HelenAleo
Hallo nochmal und vielen Dank für die Antworten. Es stimmt, dass ich vor habe noch einmal für mein erstes Kind EZ und EG zu nehmen, was ich ja jetzt unterbrechen werde. Hab ich das richtig verstanden, dass ich ab dem 15. Lebensmonat in Elternzeit sein muss um das Elterngeld plus weiter erhalten zu können? Also nicht im 16. Oder 17.,sondern unbedingt ab dem 15. Monat? Sonst entfällt mein Anspruch? Desweiteren würde mich auch interessieren, ob ich die EG plus Monate rückwirkend auf Basis Elterngeld umwandeln und dadurch nochmals was auszahlen lassen kann, damit ich das Geld nicht "verschenke". Sorry für den Ausdruck, aber schließlich wird für das EG ja im voraus gearbeitet und auf diesen Anspruch würde ich ungern komplett verzichten. Vielen Dank vorab LG Helena
mellomania
EG wird nach dem verdienst 12 monate vor der Geburt berechnet. auch wenn du unterbrichst und danach mehr verdienst. auch väter, die erst den 13. und 14. monat nehmen erhalten nach den 12 monaten vor der Geburt, auch wenn sie nach der Geburt dreimal so viel verdienen würden.
Mitglied inaktiv
Dein Elterngeld wird auf Basis der 12 Monate vor Mutterschutz gerechnet. Und trotzdem ist es eine Lohnersatzleistung. Und wenn du Vollzeit arbeitest, hast du keinen Anspruch auf Elterngeld. Arbeitslosenversicherung zahlt man ja auch ein und braucht es im Normalfall eher nicht.
Felica
Das EG wird immer anhand dessen berechnet was man vor Geburt verdient hat, Änderungen danach spielen keine Rolle. Und ja, du müsstest spätestens ab dem 15ten Lebensmonat wieder in EZ sein um dann EG Plus beziehen zu können. Und ja, du könntest jetzt nachträglich die Monate welche du als Plus bezogen hast in Basis ändern lassen. Da du nicht gearbeitet hast, gehe ich jetzt mal von aus, ist das problemlos möglich. ich empfehle dir mal den folgenden Link, das würde ich mal in Ruhe durchlesen. Mir dann gezielt Fragen notieren und das mit der EG-Kasse abklären. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93614/5007d8253164d915b285066b8791af38/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf An die musst du dich wegen der Änderungen ja so oder so wenden.
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