Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit ab Geburt wenn Kind früher oder später geboren wird?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit ab Geburt wenn Kind früher oder später geboren wird?

W.Pulsar

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Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community, ich bin Vater und tatsächlich ein wenig verunsichert ob es wirklich so einfach geht die Elternzeit ab Geburt anzutreten. Der errechnete Geburtstermin ist 21.09.2018, mein Antrag auf Elternzeit ab Geburt mit Angabe des errechneten Geburtstermins ging bei meinem Arbeitgeber am 25.07.2018 (acht Wochen vorher) ein, also sehr gut über der 7-Wochen-Frist. In meinem Antrag habe ich auch schriftlich darauf hingewiesen das sich bei einer früheren oder späteren Geburt die Elternzeit entsprechend verschieben wird. Ist es wirklich so einfach wie es sich für mich darstellt, dass ich am Tag der tatsächlichen Geburt einfach meinem Arbeitgeber Meldung mache und der Arbeit fern bleibe, selbst wenn das Kind deutlich früher auf die Welt kommt? Folgende Antwort habe ich von meinem Arbeitgeber, auf den 25.07.2018 datiert, schriftlich erhalten: "Gemäß errechnetem Geburtstermin, bestätigen wir vorab, dass mit Ihnen Elternzeit vom 21.09.2018 bis 20.11.2018 vereinbart wurde. Nach Bekanntwerden des tatsächlichen Geburtstermins (Geburtsurkunde), werden wir Ihnen nochmals eine Bestätigung über Ihre beantragte Elternzeit zukommen lassen." Ich bedanke mich bereits vorab für die Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja ist so, Sie können ja nicht hellsehen, wann die Geburt tatsächlich ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, das ist tatsächlich so. die elternzeit ist nicht genehmigungspflichtig. sondern du meldest nur. da du den vorausantrag rechtzeitig gemacht hast, rufst du einfach an, kind da, du daheim. schnellstmöglich die geburtsurkunde nachreichen und gut :-)


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