Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung: Berücksichtigung Prämien und Abzug Werbungskostenpauschale

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung: Berücksichtigung Prämien und Abzug Werbungskostenpauschale

Kaddi1186

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Liebe Frau Bader, Müssen bei der Elterngeldberechnung Einmalzahlungen (bei mir Prämien) berücksichtigt werden? Folgender Verweis: http://www.personalundwissen.de/news/show_ticker.php?shownews=2357 Zur Info: Ich habe in den letzten 12 Monaten 3x eine Prämie erhalten, welche bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wurde. Ebenso wurden bei der Berechnung des Nettogehaltes Werbungskosten (Sodexo-Verpflegungsgutscheine im Wert von 83,33€) abgezogen. Somit minderte sich das zur Berechnung zu Grunde gelegte Nettogehalt - ist die rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Katrin Will


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, variable Zahlungen, wie in dem Urteil, sind anders zu beurteilen als Einmalzahlungen, wie in Ihrem Fall. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Werbungskosten werden immer abgezogen. Das ist richtig. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) behandelt werden. Kommt jetzt vielleicht auch drauf an, wie diese Prämien in der Gehaltsabrechnung betitelt worden sind.


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