AF2022
hallo, Mein entbindungstermin ist Ende Juli 2022. Mein Kleingewerbe ist seit 2 Jahren angemeldet. Da ich da kaum einnahmen habe. Seit letztem Jahr verdiene ich mehr in meinem teilzeitjob. Ich will gern das bei der Berechnung des Elternsgeld die letzten 12 Monate berechnet werden. Ich habe gelesen das man ein kleingewerbe bis zu 60 Monate rückwirkend abmelden kann. Wenn ich das kleingewerbe zum 31.12.2020 abmelde, kann es dazu kommen das die letzten 12 Monate Gehälter berechnet werden.oder wird trotzdem das Jahr 2020 oder 2021 berechnet?
Hallo, Antwort s.u. Es gibt ja gar keine Einkünfte. Liebe Grüße NB
AF2022
Ich habe vergessen hur erwähnen das wir seit dem 01.01.21 keine Einkünfte durch das kleinunternehmen haben
Dojii
Seit der Gesetzesänderung 2021 kannst du dein Kleingewerbe "ignorieren" lassen, wenn du weniger als 35 EUR Gewinn pro Monat gemacht hast, also weniger als 420 EUR Gewinn auf dem Steuerbescheid vor Geburt (hier 2021) erscheinen.
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