Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Welche Gehaltsabrechnungen einreichen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Welche Gehaltsabrechnungen einreichen

DramaQueen90

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Hallo liebe Frau Bader, in knapp 3 Wochen ist der errechnete Entbindungstermin und ich wollte mich mit dem Elterngeldantrag befassen. Es heißt ja immer, dass die 12 Kalendermonate vor der Geburt maßgeblich für die Berechnung sind. Unser Schatz soll im September 2018 kommen, brauche ich dann quasi die Gehaltsabrechnungen von September 2017 - August 2018??? Hab jetzt des Öfteren gelesen, dass man die Gehaltsabrechnungen VOR dem Mutterschutz 12 Monate einreichen soll? Stimmt das? Mein Mutterschutz hat am 24.07.2018 begonnen, muss ich dann die Gehaltsabrechnungen von Juli 2017 - Juni 2018 einreichen? Bin etwas verwirrt. Haben Sie schon mal vielen lieben Dank für das Beantworten meiner Frage Mit freundlichen Grüßen DramaQueen90


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Juli haben Sie ja auch noch gearbeitet . also auch noch der Juli 2018 Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Elterngeldstelle benötigt von dir 12 Monate vor der Mutterschutzfrist und einen Monat in der Schutzfrist. In deinem Fall also Juli 2017 bis Juli 2018.


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