Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und erstes Gehalt nach der Elternezeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und erstes Gehalt nach der Elternezeit

Chrzan

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Guten Abend. Letztes Jahr am 08.05.2020 ist unser Sohn zur Welt gekommen. Ich habe dann Elternzeit bis zum 08.05.2021 beantragt und auch bewilligt bekommen vom Arbeitgeber. Das Elterngeld habe ich normal für 12 Monate beantragt abzüglich der 8 Wochen Mutterschutzgeld. Jetzt steht in meinem Bescheid, dass ich im April die letzte Zahlung erhalten habe. Meine Frage ist jetzt : Ich würde ja am 9.5. 2021 ( ist ein Sonntag) also am 10.5.2021 wieder arbeiten gehen. Das Gehalt kommt dann ja erst Anfang Juni. Wie wird dieser Monat überbrückt? Oder haben wir uns verrechnet oder haben einen Denkfehler? Und warum wird der Solidaritätszuschlag noch im Elterngeld berücksichtigt? Der wurde doch abgeschafft oder liege ich da falsch? Ps: Mein Mann hat keine Elternzeit genommen und auch kein Elterngeld dadurch! Steuerklasse haben wir bei 4 und 4 gelassen! Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen! Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das ist normal mit der Zahlung. Der Soli wird berücksichtigt, qeil die Berechnung für das Jahr vor der Geburt genommen wurde. Ich bin eh davon überzeugt, dass es bald einen Coronazuschlag gibt. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja das ist normal, das Geld zum überbrücken hast du im ersten Monat bekommen. In dem Monat hast du Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommen.


KielSprotte

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Wenn du ein Jahr EZ angemeldet hast, endet diese am 07.05.21. Falls du also am Samstag arbeiten solltest, wäre der 08.05.21 dein erster Arbeitstag. Das es eine Lücke zwischen letzter EG Zahlung und erstem Gehalt gibt ist normal und vorhersehbar - du hattest also quasi 1 Jahr Zeit dir dafür Geld auf die Seite zu legen (wenn dein Mann nicht in der Lage ist mit seinem Gehalt die Zeit zu überbrücken). Da das EG auf Grundlage der 12 Monate vor Geburt berechnet wird, wird halt noch der Soli berücksichtigt - der wurde ja erst Anfang des Jahres abgeschafft.


MamaausM

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Naja das das Elterngeld für Mai bereits im April ausgezahlt wird, stand doch so im Bescheid. Darauf hättet ihr ein Jahr hin sparen können.


Dojii

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Dass der Soli noch berücksichtigt wird liegt daran, dass bei euch die 12 Monate vor Geburt als Grundlage gelten. Also ein Teil 2019 und ein Teil 2020 - und in beiden Jahren galt noch die alte Regelung zum Soli. Den Soli gibt es übrigens immer noch, man muss ihn aber erst ab einer neu festgelegten Höhe des Einkommens zahlen. Er wird also auch weiterhin beim Elterngeld eine Rolle spielen, nur eben nicht mehr bei so vielen Leuten wie früher.


Chrzan

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Vielen Dank euch für die Antworten! Und die Hilfe


Car.78

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Diese Frage amüsiert mich immer wieder. Am Anfang hinterfragt keine den kurz aufeinander folgenden Geldsegen (letzte Zahlung Mutterschutz und meist kurz darauf das erste EG zum Monatsanfang) und am Ende dann das Gejammere wegen der logisch kommenden Lücke. Man könnte ja die erste EG- Auszahlung ohne finanzielle Einbußen dafür zurücklegen, aber gut...


MamaausM

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Zumal im Elterngeld bescheid ja vermerkt ist, wann das letzte Elterngeld kommt.


Felica

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Ich denke das Problem ist das in dem Zeitraum so viele zerstückelte Zahlungen kommen das man da keinen Überblick mehr hat. Mein erstes Kind ist zB am Monatsende geboren worden. Zudem nach ET. Ich bekam also erst den AG-Anteil für den Monat, dann den Teil von der KK, plus die Tage Übertragung, dann wieder vom AG, dann noch einmal vom AG und dann erst einen Teil EG und dann erst die erste reguläre Zahlung. Erst da habe ich geschnallt das das EG im voraus bezahlt wird. Da war aber ein großer Teil vom anderen Geld schon weg. Bei mir war es weniger tragisch, mein AG macht wenn man es möchte, jeden Monat Abschlagszahlungen. Ist bei uns in der Branche durchaus üblich. Da muss man dann mit dem AG sprechen.


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