Christine 77
Liebe Frau Bader, meine einjährige Elternzeit endet zum 31.10.2019. Mein Arbeitgeber hat mir nun betriebsbedingt (Auflösung der Abteilung) während der EZ gekündigt. Hat die Kündigung irgendeinen Einfluss auf mein Elterngeld, dass ich normalerweise bis Ende der Elternzeit beziehen würde? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank und liebe Grüße Christine
Hallo, Nein, kein Zusammenhang. Lag denn eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes vor? Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Dann rate ich Ihnen, dagegen vorzugehen. Liebe Grüße NB
mellomania
nein, das elterngeld läuft normal weiter. wie hättest du denn nach der elternzeit gearbeitet? da du nur ein jahr gemeldet hast, muss das ja schon geklärt gewesen sein...aber während der ez kündigen geht eigentlich nur mit großer ausnahme. ob eine reine auflösung einer abteilung da reicht, ohoh da bin ich mir nicht sicher. der betrieb besteht ja noch an sich oder? wann genau hast du die kündigung erhalten? ich denke dass die so nicht rechtens ist wenn er dich einfach in eine andre abteilung hätte übernehme können...müssen...
Mitglied inaktiv
Tipp falls die Kündigung rechtens sein sollte: melde dich ganz schnell arbeitslos ab 1.11. ... Hast du eine Kinderbetreuung? Wie wolltest du wieder arbeiten?Krankenversicherung geklärt? Nun zur Kündigung. Wurde die Kündigung von der Aufsichtsbehörde genehmigt? Weil eigentlich darf ein AG erst am ersten Tag nach der EZ kündigen. Wann hast du die Kündigung erhalten?
Felica
Mein Rat wäre auch mit der Kündigung zum Anwalt und prüfen lassen wegen kündigungsschutzklage. Kündigung solange die EZ läuft geht nur im absoluten Ausnahmefall und das könnte auch Ärger mit dem Arbeitsamt geben. Da du nur 3 Wochen Zeit hast dagegen vorzugehen würde ich schnell handeln. Zumal du dich auch 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden arbeitssuchend musst. Kinderbetreuung setzt ich mal voraus weil sonst hättest du ja auch wieder in VZ starten müssen. Das wusstest du ja wie du nur ein Jahr eingereicht hast.
Christine 77
Ganz vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten. Ja, ich habe bewusst ein Jahr Elternzeit genommen, da es finanziell nicht anders geht. Und ja, ich stehe nach der Elternzeit dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung und die Betreuung meines Kindes ist auch sichergestellt. Ich habe nur nicht mit dieser Veränderung bei meinem Arbeitgeber gerechnet (Auflösung eines gesamten Abteilung), sodass ich mir nun schleunigst einen neuen Job suchen muss. Mit dem Arbeitsgeber vor Gericht zu ziehen und dann gegebenenfalls an einem Ort arbeiten zu müssen, an dem man nicht erwünscht ist, ist glaube ich auch nicht das Wahre. Eine Kündigung verzögert man dadurch ja auch nur künstlich. Da es meine Abteilung im gesamten nicht mehr gibt, wird es wahrscheinlich unmöglich eine Arbeitsstelle innerhalb der Firma zu finden auf die ich bzw. mein Profil passt. Ich stehe nicht im Streit mit meinem Arbeitgeber, daher weiss ich dass er sein bestmögliches wahrscheinlich schon versucht hat. Mir war es nur wichtig zu erfahren, ob ich trotz Kündigung weiterhin wie gewohnt das Elterngeld in voller Höhe erhalte. In einer Antwort las ich, dass es Probleme mit dem Arbeitsamt geben könne. Inwiefern? Welche Probleme könnten denn da auftauchen? Ich hoffe zwar sehr, dass ich nicht auf keinen Fall auf das Arbeitsamt angewiesen sein werde und schnell einen neuen Job finde, aber inwiefern könnte ich Probleme bekommen, falls ich nicht zum Ende meiner Elternzeit eine neue Arbeit finde? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Ganz vielen lieben Dank nochmal und viele Grüße.
Felica
Problem deshalb weil eine Kündigung in der EZ nur im Ausnahmefall möglich ist. Selbst wenn die komplette Firma schliessen würde, bräuchte der AG das OK der Aufsichtsbehörde. Ohne dieses darf er die Kündigubg frühstens am Tag nach der EZ überreichen. Womit das Arm natürlich weniger zahlen muss den bis die Kündigung wirksam wird bekommst ja dein Gehalt. AG kann dich ja auf seine Kosten freistellen wenn er nichts hat. Also droht Sperre beim Amt wenn man gegen eine ungerechtfertigte Kündigung nicht vorgeht. Würde ich also wirklich abklären.
Mitglied inaktiv
Genau wie Felicia schrieb... Gegen unberechtigte Kündigungen sollte man vorgehen. Wenn du zum Ende der EZ gekündigt bist, musst du 01.11 schauen wie du versichert bist. Entweder Familienversicherung oder halt vorher einen Job finden. Notfalls nahtlos Alg1 beantragen. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf den Elterngeld.
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