Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld plus und Partnermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld plus und Partnermonate

Denise1994

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Wenn ich mich für Elterngeld plus entscheide, stehen uns 4 Partnermonate zu oder? Auch ohne das wir beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Mir ist klar das dann der Partnerschaftsbonus wegfällt. Mir geht es nur darum, ob die 4 Partnermonate bei Elterngeld plus auch ohne Bedingungen inklusive sind. Viele Grüße, Denise


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben zusammen 14 Monate Anspruch auf EZ, die frei verteilt werden können (wobei Monate mit MG immer der Mutter zugeordnet werden) 2. Sie können ZUSÄTZLICH 4 Bonusmonate (§ 4b BEEG) bekommen, wenn beide Eltern zwischen 24 und 32 Std arbeiten Liebe Grüße NB


Denise1994

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Also kurz gefragt. Gibt es auch beim Elterngeld plus Partnermonate, ohne das beide Elternteile Teilzeit arbeiten müssen?


Felica

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Die beiden Partnermonate kann man immer nutzen. Sofern derjenige der sie nutzen will die Voraussetzungen erfüllt, also bestimmte Einkommensgrenze und weniger als 30 Std die Woche arbeiten. Und derjenige muss mindestens 2 Lebensmonate die Voraussetzungen dafür erfüllen. Und diese beiden Monate müssen bis zum 15ten Lebensmonat genommen worden sein. Danach geht grubdsätzlich nur noch EG plus und auch dann nur wenn durchgehend EG bezogen wurde ab dem 15ten Lebensmonat. Die bis zu 4 ! Partnerschaftsbonusmonate sind etwas völlig anderes und gehen über den normalen EG-Bezug hinaus. In diesen 4 Monaten müssen beide Partner die Voraussetzung erfüllen. Soll heißen, du vertauscht gerade Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate und wirfst beides in einen Topf. Sind aber verschiedene Dinge. Partnermonate sind 2 Monate Basis-EG oder 4 Monate EG plus wahlweise mit oder ohne Einkommen. Die bonusmonate immer 4 Monate EG plus, je für beide Elternteile und immer nur wenn beide arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Ihr habt 12 + 2 Monate Anspruch auf Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten Kann parallel und es braucht keiner arbeiten Das andere sind die BONUS Monate


Denise1994

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okay also zum Verständnis. Es ist möglich, das ich 20 Monate Elterngeld plus beziehe und mein Mann dann mit mir jeweils 4 Monate Elterngeld plus bezieht. Versteh ich das richtig?


Mitglied inaktiv

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Im Prinzip kannst du nur 18 Monate Elterngeld plus beziehen und dein Mann dann 4 Monate. Die ersten beide Monate mit Mutterschaftsgeld musst du zwingend Basis Elterngeld beantragen. Das ist so vorgeschrieben, auch wenn es verrechnet wird


misses-cat

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Man kann 20 Monate alt Mutter Elterngeld plus beziehen, man hat 12 Monate Elterngeldanspruch , zwei Monate werden mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, bleiben 10, die dann durch zwei geteilt Sind 20. Manchmal rutscht das Mutterschaftsgeld in den dritten Lebensmonat dann sind es nur 18


Mitglied inaktiv

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Ja sorry verrechnet Die AP muss die Monate mit Mutterschaftsgeld Basis beantragen. Von ihren 12 Monaten sind 2 damit verbraucht. Bleiben 10 Basis Monate die sie als Elterngeld plus wählen kann - 20 Monate Ihr Mann kann seine 2 Partner Monate in 4 Elterngeld plus wandeln Vorsicht nur, bei verlängerten Mutterschutz. Dann fallen mehr Basis Monate an


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