Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebensmonate Partnermonate Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lebensmonate Partnermonate Elterngeld

SandraHoehne

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Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 28.4.18 auf die Welt gekommen. Ich beantrage nun das Basiselterngeld für 12 Monate. Mein Mann würde gerne für September 18 und März 19 die Partnermonate beantragen. Nun haben wir gelesen, dass Elterngeld immer nach Lebensmonaten bezahlt wird. Können Sie uns helfen wie wir das dann beantragen müssen? Muss dann auch die Elternzeit beim AG ab 28.8. beantragt werden? Herzlichen Dank und freundliche Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss EZ und EG genau passend zum Lebensmonat (also bei Ihnen jeweils der 28.) beantragen Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja die Elternzeit sollte aus diesem Grund auch in Lebensmonaten beantragt werde. Also beispielsweise vom 28.08.2018 bis 27.09.2018 und entsprechend für den zweiten Monat im Jahr 2019.


Lewanna

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Ja, er musste dann vom 28.08.-27.09. den 5. LM nehmen und vom 28.02.-27.03 den 11 LM. viele Grüße


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