Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Aufenthalt im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach Aufenthalt im Ausland

Wonni2901

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Hallo Frau Bader! Ich frage quasi im Auftrag meiner Schwester! Sie lebt seit 2,5 Jahren in der Schweiz, wo sie immer Vollzeit gearbeitet hat! Sie ist jetzt schwanger und wird ihr Baby vorraussichtlich im Oktober bekommen, sie wird dann wieder zurück nach Deutschland ziehen (Alleinerziehend), ist es so dass ihr Elterngeld nach dem Gehalt, welches sie in der Schweiz bekommen hat berrechnet wird? Vielen Dank und liebe Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch bei ihr ist das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt für das Elterngeld maßgeblich. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Land das Einkommen bezogen wurde und ob Steuern in Deutschland gezahlt wurden. Lediglich die Einkommensnachweise müssen erbracht werden, aus denen sich das Einkommen ergibt, welches nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (oder vergleichbaren Beiträgen) im jeweiligen Land ausgezahlt wurde. Zur Not müssen der Elterngeld Stelle die Einkommensnachweise übersetzt werden. Liebe Grüsse NB


Nicsta

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Hallo, wir waren selber die letzten 5 jahre vor der Geburt der Kinder in der Schweiz: Elterngeld wird nach den letzten 12 Monaten berechnet, da spielt es keine Rolle ob CH oder D. Einfach Elterngeldantrag hier in D stellen, Voraussetzung ist aber: Sie wohnt dann auch wieder in D. bei Fragen kannst Dich gerne nochmal melden :-)


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