Anna2408
Guten Tag, Mein erstes Kind kam Anfang Januar zur Welt und ich bekomme momentan ElterngeldPlus. Nun habe ich das Angebot bekommen ab März bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen Mini-Job zu machen. Wenn ich nun nächstes Jahr schwanger werden würde, welcher Zeitraum gilt dann für die Elterngeld-Berechnung? Hätte ich durch den Mini-Job einen Nachteil bei der Berechnung des Elterngeldes? Vielen Dank im Voraus!
Hallo es zählen immer die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Elterngeld bis zum vierzehnten Lebensmonat des ersten Kindes und Monate mit Mutterschaftsgeld können Sie ausklammern. Liebe Grüße NB
Suomi
Es zählen wie immer die 12 Monate vor Geburt. Du kannst Monate mit Elterngeld bei der Berechnung ausklammern lassen und mit Monaten von vor der Geburt des ersten Kindes ersetzen. D.h Du kannst bis ca. März 2024 Monate ausklammern und ersetzen. Alles danach zählt zur Berechnung und somit zählt dann auch der Minijob mit zur Berechnung und erhöht Dein EGm Arbeiten gehen ist nie ein Nachteil!
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