Nile25
Hallo Frau Bader, Für unser 1. Kind habe ich volles Elterngeld erhalten (August 2023-2024). Seit April 2024 bin ich selbstständig und seit 2025 zusätzlich in Teilzeit angestellt. Laut der Informationen, die wir bisher zusammentragen konnten, führt der Jahreswechsel 2025/2026 dazu, dass der Bemessungszeitraum von Kind 1 nicht mehr herangezogen werden kann (Mutterschutz müsste noch 2025 beginnen), weil mehr als 2 Jahreswechsel dazwischen liegen. Gibt es Möglichkeiten bzw. Ausnahmen trotz der 3 Jahreswechsel zwischen Kind 1 und 2 wieder das volle Elterngeld zu erhalten? Vielen Dank und herzliche Grüße, Nile
Hallo, bei Mischeinkünften ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt genommen, wenn Sie in diesem Jahr EG (bis zum 14. Lebensmonat) oder MG bekommen haben, können SIe weiter nach hinten schieben. Wenn das 2. Kind 2026 geboren wird, ist 2025 entscheidend, da haben Sie ja weder MG noch EG erhalten. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, für diesen Punkt sieht das Gesetz keine Härtefälle oder Ausnahmen vor. Beginnt dein neuer Mutterschutz erst in 2026, wird 2025 zugrunde gelegt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Hallo, Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten? Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Hallo Frau Bader, wir sind nah an der nun gesenkten Einkommensgrenze, oberhalb derer kein Elterngeldanspruch mehr besteht. Wir sind beide "nur" angestellt, heißt die letzten 12 Monate vor Geburt zählen für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Da wir einen beide eine finanzielle Belastung aus dem Studium mitgenommen und gerade erst ...
Hallo, seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in Kurzarbeit, aktuell bin ich noch ca. 80 % beschäftigt. Aber schon im April soll ich laut Plan auf Null sein. Dieser Zustand soll bis Oktober andauern. Ende Mai erwarten wir unser zweites Kind. Gerne möchte ich wenigsten den ersten Monat meine Frau im Wochenbett unterstützen. Nach mei ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger in Elternzeit
- Pflicht zum Mittagessen
- Elterngeld
- Neuer Arbeitgeber, Beschäftigungsverbot
- Kita fällt aus - welche Rechte habe ich?
- Resturlaub nehmen in Elternzeit bei Minijob
- Gem. Sorgerecht, Vater will das Kind bei sich wohng
- Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Kindesunterhalt bei neuer Ehe
- Verpflichtende Sprachstanderhebung