Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe seit Oktober 2020 Elterngeld und war zuvor ca 2 Jahre Festangestellt. Der Kindsvater und ich sind nicht verheiratet, leben jedoch zusammen. Mein Elterngeld wird auf 18 Monate gestreckt und Beträgt ca 500€. Diese Summe reicht nicht, um meine überschaubaren Fixkosten (Anteil an der Miete, Autoversicherung, Telefonvertrag) zu decken. Ist die Aussage, dass mir keine weiteren finanziellen Mittel aufgrund der Erwerbstätigkeit meines Partners zu stehen korrekt? Mit freundlichen Grüßen Y.
Hallo, der Kindesvater schuldet dem Kind und Ihnen (bis längstens zum 3. Lebenjahr) Unterhalt. Der geht allem anderen vor. Zusätzlich erhalten Sie neben dem Elterngeld natürlich noch Kindergeld. Weitere staatliche Leistungen erhalten Sie nur, wenn der Kindesvater nicht genug verdient. Liebe Grüße NB
Felica
Das kann dir niemand sagen, da wir nicht wissen was dein Partner verdient. On erster Linie ist der aber für euren Unterhalt zuständig. Nur wenn das nicht langt springt der Staat ein. Ihr könnt dann prüfen lassen ob euch Wohngeld zusteht, kindergeldzuschlag oder sogar hartz4. Es gilt aber euer aller Einkomnen. Davon ab mutet es schon seltsam an warum man das EG splittet wenn es doch nicht reicht.
KielSprotte
Dir steht Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zahlbar vom KV zu. Und ansonsten gilt der Spruch Kinder muss man sich leisten können zu. Wenn du offenbar 18 Monate vom Job aussetzen willst und das EG nicht reicht, hättest du dir vorher Rücklagen schaffen müssen. Oder noch auf 12 Monate Basis abändern, dann wird das EG höher. Aber natürlich springt nicht die Allgemeinheit ein, damit dein Partner sein Geld weiterhin nur für sich zur Verfügung hat. Er ist jetzt der Haupternährer der Familie, ob nun verheiratet oder nicht.
Mitglied inaktiv
Warum hast du egplus gewählt? Das ist ja das.halbe Basis EG die doppelte Zeit - ist ja vorher alles bekannt gewesen - gibt ja einschlägige Internetseiten dazu. Vorangängig seit ihr - auch ohne Trauschein - eine Bedarfsgemeinschaft. Da zählt aller Einkommen. Dem KV wird zudem der Unterhalt des Kindes zugerechnet und evtl Betreuungsunterhalt für dich. Wenn du jetzt nur für dich staatliche Leistungen beantragt hast, wird dieser Satz stimmen.
Mitglied inaktiv
"Ist die Aussage, dass mir keine weiteren finanziellen Mittel aufgrund der Erwerbstätigkeit meines Partners zu stehen korrekt?" Ich denke, dass dir in jedem Fall auch das Kindergeld zusteht, damit kommst du ja dann auf rund 700 € und nicht nur 500 €. Ja und in erster Linie ist der Partner nun zum Unterhalt verpflichtet für dich und das Kind. Ihr müsst gemeinsam planen und schauen, wie ihr diese beiden Jahre durchkommt. Wenn es nicht reicht, kannst du die Elternzeit auf 1 Jahr verkürzen und wieder arbeiten gehen, du bekommst dann die ganze Summe ausbezahlt, die dir sonst über 2 Jahre hinweg gezahlt worden wäre. Ihr müsst euch bewußt werden, dass ihr für euch und das Kind Verantwortung übernehmen müsst.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank erstmal an die vielen unhöflichen Antworten. Ich möchte auf einige Faktoren Hinweisen: - ich habe nicht die Absicht auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, fragte lediglich nach Möglichkeiten der Unterstützung. Wenn es keine gibt, dann gibt es eben keine. Das ist in Ordnung. - die Fragen, warum ich länger als 12 Monate in Anspruch genommen habe, muss ich hier nicht beantworten. Nur so viel: Hat man es als Frau und Mutter nicht ohnehin schwer, den Spagat zwischen "Genug Mutter" und Karriere zu meistern? Hat nicht jede von uns bezüglich eines dieser Bereiche ein unfassbar schlechtes Gewissen und das Gefühl nicht zu genügen? Ich habe jahrelang hart gearbeitet, dennoch habe ich keim Erpsartes (Studienkredit) und möchte 18 Monate meines langen langen Beruflebens pausieren. Daran ist nichts verkehrt, damit bin ich nicht allein und es ist vollkommen in Ordnung es so zu regeln. Keine Frau muss sich dafür rechtfertigen! - In wieweit übernehmen wir keine Verantwortung für das Kind? Das ließt du aus dieser Frage heraus? Aus der Frage nach meiner(!) finanziellen Unabhängigkeit vom Partner? ... so wird das wohl noch eine Weile nichts mit der Gleichstellung und Gleichberechtigung. Schade. - Kurzer Hintergrund zur Frage: Es gab einfach im Bekanntenkreis Unklarheiten diesbezüglich. Person A hat nie gearbeitet, hat dennoch das doppelte zur Verfügung als Person B, welche über 10 Jahre berufstätig ist. That's it. Ich verbleibe mit einem freundlichen Gruß und wünsche euch einen vorurteilsfreien Tag.
mellomania
wie lange du elternzeit machen kannst, hängt eben davon ab, wie du finanziell ALLEINE klar kommst. du hast das recht auf drei jahre. wenn du aber diese zeit nicht überbrückt bekommst, geht es eben nicht. und die ez verkürzen geht nur mit zustimmung des AG. dann musst du dir eine tz beschäftigung in der ez suchen wenn es nicht reicht. vor allem aber ist der partner für euch zuständig. erst wenn dies alles nicht reicht, dann kann man anfragen. man muss aber selber die möglichkeiten erst alle ausschöpfen. das hat mit spagat karriere kind etc wenig zu tun. sollte man alles vorher planen und rücklagen schaffen. auch deine vergleiche mit person a und b, betrifft nicht euch. bei anderen gibt es immer andere hintergründe, die zählen.
KielSprotte
Zitat: Ich habe jahrelang hart gearbeitet, dennoch habe ich keim Erpsartes Wie man aus deinem Eingangspost entnehmen kann ganze 2 Jahre - wenn man nach 2 Jahren Arbeit 1,5 Jahre pausieren will, muss man halt schauen. Und wenn ich es richtig verstehe, möchtest du zwar von deinem Partner finanziell unabhängig sein, aber dafür lieber auf Kosten der Allgemeinheit leben? Seltsame Moral.
Mitglied inaktiv
Lesen und Verstehen Leute, lesen und verstehen. Ich muss nichts weiter preisgeben, nur damit ihr meiner Argumentation lückenlos folgen könnt, weshalb es nur 2 Jahre zuletzt am Stück waren und weshlab es nicht die 10 am Stück waren etc. Das ist im übrigen auch nicht die Aufgabe hier. Gibt es nicht nebenan ein Forum für Eltern, wo man solche Sachen bereden kann? Ich habe eine Ja/Nein Frage gestellt. Diese kann man mit ja oder nein beantworten. Und es hat natürlich viel mit dem Spagat zu tun. Ich möchte doch gar nicht von der Allgemeinheit leben, das wollte ich noch nie und habe ich auch nicht. Auch möchte ich nicht, dass mein Partner für den Großteil aufkommen muss. Ich möchte für mich selbst sorgen. Genauso wie ich für mein Kind da sein möchte, volle 18 Monate. Für den Fall dass ich etwas übersehen habe, habe ich eine Frage gestellt. Nochmal: eine ja nein Frage ( es gibt Unterstützung/gibt es nicht). Das ist meine Moral. Ps: Die beispielhaft genannten Personen bin durchaus Ich und eine weitere, mit der ich mich darüber unterhalten habe. Unsere Lebensweg sind identisch, bis auf das Einkommen. So, jetzt Ende Gelände. Genug gestänkert.
Mitglied inaktiv
Ich fasse mal zusammen (Iruy): - du hast in den Jahren vor der Geburt nichts gespart - du möchtest für dein Kind 18 Monate lang da sein (gute Investition in den Lebensstart des Kindes) - das Geld (die 700 Euro), die du derzeit bekommst (EG+KG) reicht nicht, deine Ausgaben zu decken - du möchtest nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben (sehr löblich, aber das kannst du ohnehin nicht ändern) - du möchtest nicht, dass der Vater des Kindes den Großteil der Kosten übernimmt, weil du gleichzeitig deine Unabhängigkeit bewahren willst (hier ist dir der Stolz im Wege) Mit anderen Worten: wasch mich, aber mach mich nicht naß. Dann bleibt dir ja noch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme, oder die Möglichkeit sehr konsequent zu sparen und z.B. dein Auto zu verkaufen und Versicherungen auf Eis zu legen. Mit 700 Euro monatlich liegst du auf jeden Fall über der Existenzsicherung und damit müsste die Summe genügen wenn du sparsam lebst. Ja, es gibt Unterstützung, und zwar ist das staatlich geregelt, dass der Kindsvater dich zu unterstützen hat! Um es mal deutlich zu sagen. Er war schließlich auch maßgeblich daran beteiligt, dass es ein Kind gibt.
Soie
...weil es auf das Einkommen des Partners ankommt. Stell einen Antrag und Du wirst Deine Antwort nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bekommen.
Mitglied inaktiv
Wow liebe AP gehst du ab. Getroffene Hunde ..... Deine Frage wurde beantwortet damit das dein Partner mit dafür zuständig ist bzw ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft bildet! Und dann ist mein Mann Hinterwäldler. Der war gar nicht auf die Idee gekommen zu wollen, u das ich arbeite. Klar gehe arbeiten aber eben erst relativ spät, Kind ging schon in weiterführende Schule. Und bei uns gab es noch nicht mal das Elterngeld in der jetzigen Form. Wir haben 0,00 staatliche Leistungen ausser Kindergeld bezogen.
Felica
Nur mal als Info wie es andere machen. Etwas angespart, nicht viel, es langte aber um die 2 Monate nach dem EG zu überbrücken welche nötig waren weil Kinderbetreuung hier immer erst im August startet. EZ für 3 Jahre eingereicht, aber mit der Option dann wieder in TZ zu arbeiten wenn das Kind etwas über einem Jahr alt ist. Seitdem arbeite ich wieder und teile mir die Betreuung mit dem Vater. Den der hatte seinen Spaß an der Produktion ja auch. Zudem geht das Kind in der Zeit wo weder Mann noch ich betreuen können zur TaMu. Aktuell ist das mit Corona sogar so das Kind Groß auch noch betreut werden muss. Genau so machen es die meisten Eltern aus meinem Umfeld. Und klar unterstützt der Mann auch finanziell dann mehr in der Zeit wo Frau nicht arbeiten kann oder umgekehrt. es gibt nämlich auch Familien wo sie arbeitet und er passt auf und macht den Haushalt. Das ist weder hinterwäldlerisch, noch komisch, sondern völlig normal für Eltern. Der Staat sieht das im übrigen genauso und deshalb werden die wie gesagt erst einmal schauen was der Mann verdient und den zur Kasse bitten. Könnt ihr halt selbst klären oder über die Ämter.
Felica
Was ich nicht verstehe, du hast studiert, scheinbar mehrere Jahre. Bekommst aber nur 500 € EG. Aktuell wird das ja nicht plus sein sondern Basis. Den 18 Monate kann man ja nur mischen. Du warst 2 Jahre VZ arbeiten, solltest also ein einigermaßen vernünftiges EG bekommen, hast aber eines was eher in Richtung Niedriglohn geht. Da passt doch auch schon was nicht.
roza_soza
Was für eine Diskussion da wieder entstanden ist... Also, es ist gesetzlich so geregelt, dass der Vater des Kindes verpflichtet ist für das Kind bis Ausbildungsende (grob gesagt) Unterhalt zu zahlen. Und dir bis das Kind 3 Jahre alt ist, damit du dich der Betreuung&Erziehung des Kindes widmen kannst. Geht natürlich auch anders rum, aber hier bist du ja in Elternzeit eben um dich um dein Kind zu kümmern. Verdient dein Partner nicht genug könnt ihr staatliche Leistungen beantragen. Es gibt diverse Tabellen im Internet mit deren Hilfe ihr überschlagen könnt, ob 1. euch als Haushalt genug Geld zur Verfügung steht oder ihr Anspruch auf Leistungen habt und 2.wie viel Unterhalt dein Partner dir zahlen müsste bzw für das Kind (wenn ihr nicht zusammen wohnen würdet). Wenn du ein besseres Gefühl hast, eigenes Geld zu haben, dann überschlagt doch mal, wie viel von seinem Gehalt dir zustehen würde und dann soll er dir eine entsprechende Summe jeden Monat überweisen.
User-1722183313
Hallo, vielleicht gedanklich anders heran gehen: "Care-Arbeit" ist auch Arbeit, nur nicht finanziell entlohnt. Daher sind Eltern die zusammenleben gemeinsam verantwortlich. Vielleicht gibt es irgendwann die Möglichkeit, dass du mehr arbeitest und dein Partner weniger, wenn dir das wichtig ist? Ansonsten ist es bei vielen Sozialleistungen der Fall, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Das tust du aber (nach 12 Monate) nicht.
mellomania
wenn es euer gemeinsames kind ist sind es eure gemeinsamen kosten! was ist das für ein seltsames gespraddl. wenn du dir das alleine niht leisten kannst und kein geld von ihm möchtest, dann, sorry, hast halt nix. dein ton und deine reakton zeigen, dass du erwartet hast, dass dir alles zusteht, du 3 jahre daheim bist, die allgemeinheit zahlt und dein partner chillt. aber sorry, nein antwort auf deine eingangsfrage: NEIN
Mitglied inaktiv
ich finde nichts.
Sternenschnuppe
Je nachdem was Dein Partner verdient stimmt die Aussage. Wenn Du das Kind betreust und beruflich pausierst, dann ist er sowohl dem Kind als auch Dir rechtlich zu Unterhalt verpflichtet. Auch unverheiratet und selbst wenn ihr getrennt sein würdet. Das wird also immer zuerst geprüft. Je nachdem was er aber eben verdient, reicht das nicht aus sind durchaus Zuschüsse für Euch möglich. Wohngeld, Kindergeldzuschlag zum Beispiel.
Mitglied inaktiv
Lustig. Selbst Frau Bader schreibt es so. Aber die bösen Foristen greifen die AP an.
mellomania
die antworter schreiben was fakt ist, werden von usern böse angegriffen und beschimpft und frau bader schreibt GENAU DAS GLEICHE und ruhe ist. ich lese drüber inzwischen
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