Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltern haften für ihre Kinder?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltern haften für ihre Kinder?

stracciatella9701

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Hallo Meine Tochter ist 8 und hat heute in der Schule einer Klassenkameradin ein Handy entwendet. Sie gab es allerdings zurück. Nun meldete sich die Mutter bei mir und sagte das Handy wäre kaputt und droht mir mit einer Anzeige wenn ich Ihr das Handy nicht Finanziell ersetze oder Ihr ein gleichwertiges gebe. Sie sagt: Eltern haften für Ihre Kinder. Was meinen Sie? In der Hausordnung der Schule steht das für mitgebrachte Sachen keinerlei Hafung übernommen wird. Handys und dergleichen ja auch in Schulen meines erachtens nichts zu suchen haben. In wie weit muss ich mich jetzt fügen? Bin H4 empfängerin, bei mir gibts nichts zu holen. Habe NUR Kg und Unterhalt. H4 wird sofort an den Vermieter überwiesen und ich muss den rest bezahlen der dann noch offen ist. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wie bist Du denn mit der Mutter verblieben ? Was sagt Deine Tochter wie das passierte ? Deine Haftpflichtversicherung wird es übernehmen in der Regel. Ab 7 Jahre eh, wir haben unsere Kleinen auch schon drin. H4 ist da ja kein Argument den Schaden nicht zu regulieren. Die Schilder in der Schule bedeuten dass die Schule nicht haftet wenn da was gestohlen wird.


stracciatella9701

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Meine Tochter sagt sie war es nicht. Sie gibt den Diebstahl zu, hats Handy aber zurückgegeben. Später dann schreibt die Mutter ist aufgefallen das das Handy kaputt wäre. Verblieben sind wir sofern das sie sich an die Nachschulbetreuung meiner Tochter wendet und die dann mit Ihrer Einzelfallhilfe über eine Konsequenz/strafe reden/nachdenken. Ich bin da etwas engstirnig. Ich glaube meiner Tochter. Wenn sie sagt sie hat es nicht kaputt gemacht glaube ich ihr das. Warum sollte sie ein Kaputtes Handy zurück geben? Hätte sie ja auch wegwerfen können und sagen können sie war es nicht. Daran erkenne ich das sie wohl ein schlechtes Gewissen hatte (hoffe ich) Ich habe keine Haftpflichtversicherung. Nur eine Rechtschutz. Ich glaube das sollte ich schleunigst nachholen.


Sternenschnuppe

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Manche Versicherungen kommen noch für den aktuellen Schaden dann auf. Ich würde Dir ein Treffen vorschlagen wollen, die Mädels + Eltern, meist kommt dann die Wahrheit raus. Wenn Deine Tochter es wirklich kaputt gemacht hat, dann muss man eben sehen, kleine Raten , in die sie auc mit einbezogen wird ( altersentdprechend ) Kommt raus, dass das andere Kind lügt, dann ist die Klaugeschichte und die Folgen ihr hoffentlich eine Warnung, dass sowas nicht noch einmal vorkommt. Auf jeden Fal würde ich die Mutter noch einmal kontaktieren und um so ein Treffen bitten. Und genau so wie Du Deinem Kind glaubst, wie wird es bei ihrem machen. Doof allemal, für alle !


Sonni74LS

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Ich kann Dir nur empfehlen - jetzt mal von diesem Fall abgesehen - ganz ganz dringend eine Privathaftpflichtversicherung für deine Familie abzuschliessen. Rechtsschutz kann man erstmal vernachlässigen. Aber ohne eine Haftpflichtversicherung, das geht ja gar nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Im übrigen muss die andere Mutter nachweisen, dass der Schaden durch IhreTochter entstanden ist


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