Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einschulkind Recht auf Kindergartenplatz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einschulkind Recht auf Kindergartenplatz?

Aura319

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Hallo, meine Tochter kommt jetzt ins letzte Kindergartenjahr und ist ein Einschulkind. Im Schuljahr 2020/2021 wird sie eingeschult. Ihren aktuellen Kindergarten soll sie verlassen, weil wir in die Nachbargemeinde umziehen. Man sagte mir der Kindergarten im neuen Wohnort müsse ihr einen Platz zur Verfügung stellen weil sie nächstes Jahr eingeschult wird. Nun habe ich aber in diesem Kindergarten nachgefragt und die sagten mir dass sie bereits voll wären und dass sie nicht verpflichtet wäre für ein Einschulkind einen Platz zur Verfügung zu stellen. Was stimmt denn nun? Gibt es rechtliche Schritte die man hier notfalls einleiten könnte?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage habe ich doch schon beantwortet. SIe hat einen Anspruch auf einen Platz in der neuen Gemeinde und keinen Anspruch in der alten. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Wende dich an die Gemeinde: dem Kind steht selbstverständlich ein Kindergartenplatz zu. Gibt es nur diesen einen Kindergarten?


Aura319

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Ja, es gibt leider nur den einen Kindergarten dort. Ich hab mit der Sekretärin im alten Kindergarten gesprochen und gefragt ob sie dort bleiben kann, weil der Kindergarten im Nachbarort voll ist. Sie sagte mir dass derzeit alle Kindergärten in der Umgebung voll sind und dass man kein Recht mehr hätte auf einen Kindergartenplatz. Diese Regelung hätte es früher einmal gegeben, aber jetzt wäre dieses Recht abgeschafft worden.


Itzy

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Ich würde versuchen sie im alten Kiga zu lassen und mit der neuen Gemeinde zu sprechen wegen der Übernahme von Kosten. Hat hier schon öfter funktioniert. Wie das rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen. Aber in NRW gibt es im KiBiz die Möglichkeit eine sogenannte Platzzahlüberschreitung zu beantragen. Hatten wir in unserer Einrichtung schon für Einzelfälle.


basis

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Lebt ihr in Bayern? Ist sie zurückgestellt worden? Bei uns gibt es aufgrund des neu eingeführten Einschulungskorridors in Bayern einen erhöhten Engpass an Vorschulplätzen, weil plötzlich Eltern zurückstellen lassen, die das vorher nicht "geschafft" hätten, weil das Kind als schulreif angesehen wurde. Dazu gehören auch Kinder, die VOR dem Korridor liegen und jetzt auf Biegen und Brechen von den Eltern eine Rückstellung erzwungen wurde. Unsere KiTa kann diese Kinder (vor dem Korridor) auch nicht mehr betreuen, da die Plätze bereits anderweitig vergeben wurden, weil man ja nicht mit diesen Kindern gerechnet hatte. Diese Kinder müssen bei uns jetzt (durch die Eltern) in die 20-25km entfernte Kreisstadt gebracht werden und gehen dort in eine spezielle Vorschuleinrichtung nur für Vorschulkinder. Einige Eltern haben es sich daraufhin doch noch mal gründlich überlegt, ob ihr Kind nicht doch schon in die Schule gehen kann. Aber aufgrund dieser Änderung ist die KiTa-Platz-Lage bei uns hier gerade generell deutlich angespannt, wo es vorher kein Problem war für ein KiTa-Kind auch einen Platz zu bekommen.


Aura319

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Nein, wir leben im Saarland. Meine Tochter ist erst fünf und wird nächsten April sechs, daher wird sie dann regulär eingeschult.


Aura319

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Ja, Ich weiß. Sie hätte eigentlich einen Anspruch auf einen Platz in der neuen Gemeinde. Die neue Gemeinde sagt aber der Kindergarten ist voll und es gäbe nicht mehr das Recht auf einen Platz. Deshalb wollte ich wissen ob das stimmt beziehungsweise was ich tun kann, wenn der Kindergarten in der neuen Gemeinde sich einfach weigert.


Felica

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Du hast einem anspruch auf einen Platz. Notfalls wirst du den aber einklagen müssen. Würde mich also an das neue JA wenden und dort Anfragen. Nicht beim KiGa. Denn das Amt kann dann auch klären ob euer Kind evtl beim alten KiGa bleiben kann. Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat man unabhängig von der Frage Schulkind. Der Anspruch steht ab dem ersten Geburtstag für jedes Kind, ab dem 3ten dann nicht nur auf Betreuung sondern auf einen KiGa-Platz. Da ist auch nichts rechtlich dran geändert worden.


Aura319

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O. k., vielen Dank für die Antwort. Ich hatte im jetzigen Kindergarten schon vorgeschlagen alles über das Jugendamt zu klären, als die mir sagten meine Tochter würde ihren Platz verlieren sobald wir uns ummelden. Die reagierten dann da aber erschrocken als sie Jugendamt hörten. Die Erzieherin schlug mir vor, dass wir uns einfach erst nächstes Jahr ummelden sollen, um so den Problemen aus dem Weg zu gehen. Ich will mich ja aber auch nicht strafbar machen. Dann werde ich mich wohl wirklich an das Jugendamt wenden. Nochmals danke.


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