schneeflocke60
Wie sieht das aus, wenn die Mutter wieder im Haushalt ihrer eigenen Eltern einzieht (das gemeinsame Einkommen dieses Haushalts weit unter 300000Euro liegt) und die Mutter nicht mit dem KV in irgendeiner Weise gemeinschaftlich wirtschaftet. D.h. es git keinerlei Verbdinung zum Haushalt des KV. Das Kind lebt ausschließlich im Haushalt der Mutter.
unerheblich
Dojii
Dann gilt für sie als Alleinerziehende die Grenze von 250.000 EUR.
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