Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mein vermieter mich zur abtreibung zwingen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf mein vermieter mich zur abtreibung zwingen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader!Ich habe schon 6.Kinder bin nun mit meinem 7.kind schwanger!Als ich das meiner Vermieterin sagte,meinte sie nur wenn ich das Kind behalten will,dann müssen wir ausziehen!Ist das rechtens weil ich das kind behalten werde,kommt sie damit durch?Das wir auch einen Mietvertrag haben der erstmal auf 5Jahre läuft und wir erst 2 jahre hier wohnen! Können sie mir weiter helfen muss ich ihr jetzt noch sagen das ich das Kind nicht abtreibe sondern behalten werde!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, niemand kann Sie zur Abtreibung zwingen. Und rausklagen wird sicher sehr schwer für den vermieter, wenn Sie die mietvertraglichen Pflichten einhalten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

7 Kinder ? Respekt ! Um Deine Frage beantworten zu können sag mir mal bitte wieviel Räume und qm ihr habt und wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Also jeder Haushalt für sich oder gemeinsam und dann auf die qm aufgeteilt ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deine Frage sollte eher heißen : Darf mein Vermieter mich zum Umzug zwingen !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo,wir haben ein haus zur Miete in dem nur wir wohnen!Wir zahlen nur die kaltmiete an den vermieter und alle nebenkosten an alle versorger selbst! Also wir haben 120qm in dem haus!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ok, Überbelegung oder wie man das nennt kann es nicht sein. Hättest Du nun gesagt 2 Zimmer, 50qm, dann wäre das glaube ich was anderes. Mit welcher Begründung hat er das denn kund getan ? Schriftlich ? Also in unserem Haus wohnte vorher auch eine Familie mit 7 Kindern und 3 Hunden und die wohnten hier lange. Der Vorbesitzer hätte sie gerne rausgehabt, hatte aber keine Chance. Gut für uns, denn durch den Zustand konnten wir reichlich den Kaufpreis drücken *gg* Und unser Haus hat ausgeschriebene 102qm nur.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also ganz ehrlich? Sie bekommt Euch aus dem Haus NIE raus, wenn ihr nicht freiwillig geht. Eventuell wenn der Mietvertrag endet, aber vorher sicher nicht. Dann müßte sie auf Eigenbedarf klagen. Und selbst dann habt ihr laaaange Zeit Euch was anderes zu suchen, und sie muss dann auch noch den Umzug und die Kosten fürs Suche (also z.B. ne Marklercourtage) zahlen. Ich habe eine befreundete Familie, die hat 5 Kinder, und die hatten 18 Monate Zeit um sich was neues zu Suchen (nach dem Urteil). Ich würde der guten Frau schreiben dass Du ganz sicher NICHT ausziehen wirst, und wenn Du es nicht selber willst, dann wirst Du ganz sicher auch NICHT abtreiben. Wo kommen wir denn da hin??? Dann kann sie zum Anwalt gehen, aber wie schon gesagt, Eigenbedarf wäre das einzige was überhaupt eine Chance hätte, und selbst dann nur mit laaaaangen Fristen bis es für Euch soweit wäre (und die Zeit bis zum Urteil käme ja auch noch dazu, und das würde sicher auch 1/2 - 1 Jahr Minimum dauern). LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn ihr bisher KEINE Rechtschutzversicherung habt, dann würde ich jetzt noch eine abschließen. Bevor sie einen Anwalt einschaltet und ihr dann auch einen braucht - und ich würde auf jeden Fall damit rechnen dass sie zum Anwalt geht! LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Untermietvertrag, Schwangerschaft Was darf der Vermieter wenn ich schwanger bin aber in einem Untermietvertrag stehe und die Wohnung voll belegt ist, darf er mich kündigen oder hab ich ein Kündigungsschutz? PS : muss ich Nachwuchs beim Vermieter angeben? Wird es als weiteres Mitglied in der Wohnung gezählt? Die Vermieter haben uns nämlich un ...

Hallo Frau Bader. Ich beziehe teils noch Leistungen vom Jobcenter,mein Mann geht Vollzeit arbeiten.Ich habe drei Kinder,der Älteste (9) geht zur Schule,der Mittlere ist 4 und geht zur Kita,und meine Tochter ist 3,und wurde dieses Jahr in der Kita des Mittleren abgelehnt.Das Jobcenter war darüber nicht sehr erfreut,und meinte schon,ob ich nicht noch ...

Guten Tag. Wir erwarten im März 2020 unser 2. Kind. Nun ist meinen Frage, ob ich meinen Wohnungsvermieter von der "zusätzlichen Person" im Haushalt informieren muss? Wir haben keine Staffelmiete und unser monatlicher NK-Abschlag ist bereits der einer 4-köpfigen Familie, da wir diesbzgl auf Nummer sicher gehen wollten. Vielen X.

Ich hatte gelesen, das es dem Vermieter gegenüber keine Mitteilungspflicht über Nachwuchs gibt. Es spielt nur bei pro Kopf Nebenkosten eine Rolle. Diese Antwort erhielt ich. Kann ich davon ausgehen, das alles gut ist? Sehr geehrte Frau xxxxxx, vielen Dank für die Mitteilung, wir haben Ihre Nachricht in der Akte hinterlegt. Mit freundliche ...

Hallo Frau Bader, Ich bin seit 18 Jahren für meinen AG unbefristet tätig. Bis zur Geburt meiner ersten Tochter habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich mit Brückenteilzeit wieder eingestiegen. Zuletzt waren es 80%. Nun bin ich wieder ein Jahr in Elternzeit und wollte Ende Juni wieder einsteigen. Ich wollte Vollzeit arbeit ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und fast 5 Monate. Er fängt jetzt langsam mit der Trotzphase an. Natürlich ist er dann auch mal lauter wenn er etwas unbedingt haben möchte. Vorher hat es die Nachbarn nicht so gestört aber jetzt seit ein paar Wochen fangen sie am sich über ihn zu beschweren. Die Nachbarn sind sehr gut mit unsere ...

Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründe ...

Kann das Jugendamt einen Vater zwingen ein Kind zu sehen was net gewollt ist oder es net sehen geschweige Kontakt haben möchte können die einen dazu zwingen es zu sehen oder zu treffen selbst wenn es un eine Pflegefamilie wohnt.

Kann ein Jugendamt einengen zu einen Vaterschaftstest zwingen?

Guten Tag Frau Bader, Ich habe dieses Jahr noch 15 Tage Urlaub (nach Kürzung durch den AG gem. 17 abs. 1 BEEG). Mein Mutterschutz beginnt am 18.6.22. Mein Arbeitgeber verlangt jetzt, dass ich den gesamten Urlaubsanspruch von 15 Tagen vor dem Mutterschutz nehme. Ich möchte aber gerne einige Tage aufsparen und noch nach Ende der Elternzeit im ...