Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich während des Beschäftigungsverbotes studieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich während des Beschäftigungsverbotes studieren?

KatharinaSe

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Hallo Frau Bader Ich arbeite seit einigen Jahren Vollzeit, bin nun schwanger und habe heute ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zudem habe ich mich vor ein paar Wochen für ein Vollzeitstudium beworben. Darf ich das Studium trotz Beschäftigungsverbot antreten und bekomme dann bis zur Geburt das volle Gehalt?Meine Chefin weiß von meinen Plänen und hat schon gesagt,dass sie mich im Falle einer Zusage nicht übernehmen kann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich ja. Ich würde, rein der guten Form halber, Rücksprache mit dem Arbeitgeber nehmen, der hat ja auch Vorteile, wenn Sie sich weiterbilden. oder könnte er Probleme machen? Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Das kommt drauf an von wem du das Beschäftigungsverbot erhalten hast und aus welchen Gründen. Vom Arbeitgeber oder vom Arzt? Und worauf bezieht sich das, wenn es vom Arzt ist? Wie lange gilt es?


KatharinaSe

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Der AG hat es veranlasst und der Arzt stellt es nun aus weil ich mit einer bestimmten Gruppe von Menschen nicht arbeiten darf...Ich glaube es gilt bis zur Geburt aber die Unterlagen habe ich noch nicht


Mitglied inaktiv

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Dann sollte der Arzt ankreuzen: "Das Beschäftigungsverbot gilt für jede Tätigkeit im Umgang mit infektiösen Patienten", oder ähnliches. Dann muss der Arbeitgeber aber erst prüfen, ob er eine Beschäftigung anbieten kann, die diese Gefährdung ausschließt. Allerdings wäre es gar nicht die Aufgabe des Arztes, das auszustellen, sondern des AG. Da läuft hier was falsch. Wenn das BV allgemein formuliert wird, dass dir jede Tätigkeit untersagt wird, dann wird es für das Studium schwierig. Ab nächstes Jahr gilt das Mutterschutzgesetz offiziell auch für Studentinnen, spätestens dann wäre dann ein Studium nicht mehr möglich, wenn du ein allgemein formuliertes BV vom Arzt hast. Aber auch jetzt könnte es Rückfragen von der Krankenkasse geben.


KatharinaSe

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Der Studiengang hat nichts mit meinem jetzigen Beruf gemeinsam. Meine AG weiß dass ich studieren möchte. Vorteile hat sie davon jedoch nicht da ich nach dem Beschäftigungsverbot nicht weiter bei ihr beschäftigt bleiben würde.


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