Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

junge mütter väter

Beitrag melden

Ich bin 16 Jahre alt und mein Sohn 1 Jahr alt. Meine Schulklasse (9.) fährt zur Klassenfahrt. Ich habe keine Möglichkeit, in der Zeit meinen kleinen Sohn betreuen zu lassen und möchte ihn auf die Reise mitnehmen. Mein Klassenlehrer kann sich das nicht vorstellen. Wie ist die Rechtslage.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zum einen ist die Frage, wer das Sorgerecht hat. der entscheidet grds (eben so wie der Lehrer, der ja die Verantwortung trägt). Und zum anderen haben Sie keinen Anspruch. Dann müssen Sie eben zuhause bleiben Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Du bist für das Kind verantwortlich, also bleibst du Zuhause und verzichtest auf die Klassenfahrt. Damit ist dem Kind gedient und deiner Klasse. Über dieses Thema sprich doch nochmal in Ruhe mit dem gesetzlichen Vormund des Kindes. Vielleicht wird dir dann klar, dass man als Elter manchmal Verzicht leisten muss.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Als Mitschüler würde ich mich bedanken permanent ein Kleinkind im Schlepptau zu haben. Wo ist denn der Vater des Kindes ? Rechtlich gesehen müsste sich der Vormund des Kindes da durchsetzen, was sagt der denn dazu ?


luvi

Beitrag melden

Hallo, ich habe keine Ahnung, wie es dazu rechtlich aussieht. Kürzlich habe ich aber eine Frage gelesen, in der eine Lehrerin ihr eigenes Kind auf Klassenfahrt mitnehmen wollte. Dies wird scheinbar öfter so gehandhabt und wird von den Eltern der Schüler oft genehmigt. Warum sollte also eine Schülerin ihr eigenes Kind nicht mitnehmen dürfen, wenn das auch Betreuungspersonen machen? Ich persönlich würde wahrscheinlich auf die Klassenfahrt verzichten, da es mir für sehr stressig für Dich vorstelle, für die Mitschüler und für das Kind. Liebe Grüße Luvi


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Rein rechtlich sehe ich da folgenden Unterschied: Die Lehrerin, die ein Begleitkind mitnehmen möchte, ist - das darf man zumindest annehmen - volljährig und hat daher das Sorgerecht und die volle Verantwortung für ihr eigenes Kind. Die AP ist allerdings nicht volljährig. Im Zweifel müßten also die begleitenden Erwachsenen - die Lehrer - die Verantwortung tragen - nicht nur für die minderjährigen Schüler, sondern auch für das minderjährige Begleitkind. Ich weiß ziemlich sicher, daß Lehrer Schüler von einer Klassenfahrt ausschließen dürfen, wenn sie sich die Betreuung dieser Schüler nicht "zutrauen", zum Beispiel weil der Schüler schon vorher Mist gebaut hat. Warum sollten die Lehrer also nicht ein begleitendes Kleinkind ausschließen dürfen, wenn sie sich die Betreuung dieses Kindes nicht "zutrauen"?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin seit September getrennt lebend, der Lebensmittelpunkt unserer Tochter (3,5 Jahre) ist bei mir. Der Vater sieht die Tochter drei Mal unter der Woche 2,5 Std. am Nachmittag und Samstags schläft sie bei ihm (also 3x 2,5 Std. + 24Std. = 31,5 Std. wöchentliche Besuchzeit.) Nun möchte ich im August 4 Wochen mit ihr in Ungarn (also EU) verbringen. ...

Ich erhalte aktuell 531,31 Euro EG+ und verdiene auf Mini-Job Basis 475 Euro dazu, das sind die Beträge, welche ich ausgezahlt bekomme. Meine Frage wäre nun, wie viel ich maximal dazuverdienen dürfe, ohne dass mir das EG+ gekürzt wird bzw. wie viele Stunden ich auch mehr arbeiten dürfte. Aktuell sind es 8 Std./Woche.

Guten Abend Frau Bader, wir erwarten nun bald das 1. Kind und das ausfüllen des Elterngeldantrags ist wohl für Menschen mit Mischeinkünften schwerer als gedacht. Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig. Mein Bemessungszeitraum daraus ist mir bewusst. Nun ist es aber so, dass ich, da ich Teil einer GbR bin automatisc ...

Darf man Hausfrau sein? Wenn man zwei Kinder hat. Eins in den Kindergarten geht und eins unter drei Jahren ist und in die Kita geht. Und man alleinerziehend ist. Und Unterhalt bekommt. Man aber trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen ist. Darf man dann bis das Kind drei Jahre alt ist, zuhause Hausfrau sein? Oder muss man theoretisch ...

Ich bin 22 und mutter von 2 kindern. Meine große 6 jahre lebt bei meiner mutter und meine kleine 2 jahre lebt bei mir. Ich habe mit dem vater gemeinsames Sorgerecht aber er hat kein Interesse an dem kind nur hin und wieder mal wenn er bei seiner mutter ist. Meine große ist zu meiner mutter gekommen weil der vater keine zeit für ihr hatte und ich ho ...

Ich habe folgende Situation: Ich habe zum 26.09.2023 meinen Arbeitsvertrag zum Ende der dreijährigen Elternzeit gekündigt. Parallel gehe ich noch einem Minijob nach, von dem mein Arbeitgeber aber weiß. Nun bin ich natürlich dabei Bewerbungen zu schreiben um nahtlos in einen neuen Job überzugehen. Darf ich beispielsweise trotz laufend ...

Guten Abend, ich habe mit meiner ( noch ) Frau 2 Kinder 10 und 3 Jahre. Die 10 Jährige wohnt schon bei mir. Folgendes Problem. Die Mutter schlägt meinen kleinen Jungen 3 Jahre öfters auf Ansprache hieß es sie sei mit ihm überfordert. In jeglichen Hinsichten. Sie möchte ihn aber nicht gehen lassen. Der kleine wird abends auch fast immer allein ge ...

Hallo Frau Bader, gibt es eine gesetzliche Grenze was eine Klassenfahrt kosten darf? Gibt es Vorschriften was die Kosten beinhalten müssen? (Verpflegung, Anfahrt, Rückfahrt) Ist es rechtlich in Ordnung dass die Schüler ( teils 17 teils 18 Jahre alt) Nachts um 22:50 Uhr auf einem Flughafen im Nirgendwo (Düsseldorf Weeze) sich selbst überlass ...

Hallo, ich habe mich vom Vater meiner Kinder (2,5 und 7 Monate) getrennt, da er schon mehrmals aggressiv mir gegenüber war (würgen, schubsen, etc.). Nun möchte er auf keinen Fall ausziehen und ich habe hier auch keine Familie bei der wir unterkommen können. Meine Heimat in die ich gerne zurückziehen möchte liegt 400km entfernt von hier. Der Vat ...

Liebe Frau Bader, wir möchten unsere beiden Kinder im gleichen Kindergarten unterbringen. Wir haben spontan für ab nächste Woche für beide einen Platz in einem privaten Kindergarten bekommen, allerdings ist dieser Kindergarten recht weit zu fahren und sehr teuer. Für kommenden September haben wir eine Zusage für eines der Kinder in einem städti ...