sebiotec
Hallo Frau Bader, kurze Faktenbeschreibung: Elternzeit: 2 Jahre Teilzeitarbeit: Teilzeitwunsch nach einem Jahr EZ vorgesehen (vorher schriftlich kommuniziert, schriftliche Mitteilung zu Beginn der Elternzeit über Dauer von Elternzeit und Tatsache, dass man nach 1 Jahr EZ wieder TZ arbeiten gehen möchte.) Darf der Arbeitgeber bei einem Angebot auf Teilzeit während der Elternzeit (obwohl zu Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt wurde, dass man im zweiten Jahr der Elternzeit bis zu 30 h wieder arbeiten möchte (auf altem Platz am besten)) aus betrieblichen Gründen eine "versetzte Arbeitszeit" anordnen? Im folgenden Beispiel haben wir uns schon um alles gekümmert: - frühzeitig AG informiert - AG zeigt großes Interesse an TZ-Beschäftigung während EZ - Betreuungsmöglichkeit unsererseits gefunden und vertraglich vereinbart Nun, wo es um den Arbeitsvertrag geht, wird eine andere Stelle angeboten aber mit der Beschränkung der Arbeitszeit auf 11-17 Uhr. Dies ist mit lokalen Kinderbetreuungsmöglichkeiten so schnell flexibel nicht lösbar. Kann der AG diese Arbeitszeit anordnen? Vielen Dank für die Beantwortung
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, er muss sich aber an den Zeitrahmen des Vertrages halten. Wenn Sie stillen, darf er Sie nicht im Labor einsetzen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Welche Zeiten hast Du denn vor dem Kind gearbeitet ? 30 Stunden ergibt das ja zusammen. Der AG muss keine Wunschzeiten genehmigen. Musste aus selben Grund damals kündigen. Keine Chance.
sebiotec
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Vorher war ich in der Verwaltung von 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr. Nach diesem Zeitkorridor habe ich auch die Betreuungszeiten fürs Kind ausgerichtet und gefunden (Tagesmutter). Habe alles für diese Stelle vorbereitet und klar schriftlich kommuniziert wann ich wiederkommen möchte. Soll nun mit gefährlichen Substanzen in Schichtmodell ins Labor wechseln (Thema ist jetzt: Stillen < -> gefährliche Substanzen zu schichtarbeitsähnlichen Zeiten). Das will ich so nicht hinnehmen müssen, nur weil ich Elternteilzeit und nicht Teilzeit nach Elternzeit gewählt habe. Irgendein Recht als stillende Mutter muss mir doch zustehen?
Mitglied inaktiv
Klaro, als stillende Mutter fällst du unter das Mutterschaftsgesetz, also ähnliche bis gleiche Auflagen wie in der Schwangerschaft für den AG. Kann er da keinen anderen job gewährleisten, muß er ein BV aussprechen. Wissen nicht alle, ist aber in einigen Berufsgruppen durchaus normal. Wenn deine anderen Arbeitszeiten im vertrag steht, hat er sich auch während der Elternzeit dran zu halten. Ist das personell nicht anders möglich, soll er es dir schriftlich gebene, dann bekommst Du ALG1 für diese zeit. Laß dir dann auch das OK geben, innerhalb der Elternzeit woanders arbeiten zu dürfen. Kinderbetreuung hast du ja.
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