xirleachim
Hallo Frau Bader, ich wende mich an Sie weil ich nicht mehr weiter weiß. Meine ehemalige Lebensgefährtin (25) und ich (30) haben uns getrennt (nicht verheiratet). Wir haben eine gemeinsame Tochter, 4 Jahre (Vaterschaft anerkannt, gemeinsame Sorge). Wir hatten uns einvernehmlich getrennt gehabt, seit ihrem vorübergehenden Auszug zu Ihrer Mutter verstehen wir uns gar nicht mehr. Wir können über nichts mehr reden, sie blockt alles und will alles nur noch über einen Anwalt klären. Ich darf das Kind derzeit nicht bzw nur unter strengster Aufsicht sehen, weil sie mir ungerechtfertigt vorwirft, das ich ihr oder dem Kind etwas antun könnte oder das Kind verschleppen würde. Ich darf das Kind solange nicht mehr alleine sehen bis sie sich 100% sicher ist, das ich dem Kind nichts tun würde, dieser Punkt ist auf Nachfrage dann erreicht, wenn wir alle unsere Sachen geklärt haben, sie Ihre persönlichen Sachen aus der Wohnung hat und eine eigene Wohnung gefunden hat. Wir haben uns getrennt, weil meine Ex nicht erwachsen werden möchte, sie kümmerte sich nicht um den Haushalt (gleicht einer Messi Wohnung), es gab keine Regelmäßigkeiten, kein regelmäßiges Essen, keine geregelten Zeiten für das Kind, im Kinderzimmer wurde nicht aufgeräumt, überall liegen immer volle Windeln oder Slipeinlagen rum, zwischen den Spielsachen findet man Haushaltsübliche Tabletten, Briefe mit Fristen wurden versteckt und sich nicht mehr darum gekümmert, sie bewirbt sich nicht auf einen Job und riskiert dadurch immer wieder Sanktionierungen von der Maßarbeit... Diese ganzen Sachen kommen nun gerade zum Vorschein. Ich habe lange Zeit versucht etwas an diesem Zustand zu ändern und habe versucht dagegen anzukämpfen. Aber ich bin Vollzeit am Arbeiten (Ausbildung 2. Lehrjahr) und habe es einfach nicht geschafft. Ich habe mich an das Jugendamt gewandt und die Situation dort auch beschrieben, aber sie sagten, wenn die KM begleitetem Umgang zustimmt, kann es trotzdem bis Sommer dauern bis ich mein Kind alleine Wiedersehe und dann auch nur Stundenweise alle zwei Wochenenden. Die KM wirft mir vor, das ich keinerlei Rechte habe und ich froh sein kann, das ich das Kind derzeit überhaupt zu sehen bekomme. Ich soll mich mal vernünftig informieren (ich bin gut informiert... und fühle mich nur noch verarscht, weil sie mir mit allen Mitteln das Kind vorenthält und sich lt. meinen Informationen fast überall falsch verhält) Ich bekomme keine Informationen zu meinem Kind. Vereinbarungen zu Treffen werden immerwieder von der KM vor Ort umgeplant und jetzt möchte die KM umziehen in eine 70km weit entfernte Stadt ohne Führerschein ohne Soziale Kontakte in der Stadt und ohne mich wirklich darüber zu informieren. Sie sagte: ich soll endlich akzeptieren das wir getrennt sind. Sie möchte jetzt alleine Leben und mit mir nichts mehr zu tun haben, und wo sie hinzieht oder was sie wann macht geht mich alles nichts mehr an. Sie hat mich überall blockiert udn ich bekomme einfach keinerlei Informationen... Mir wird gesagt, das mein Kind mich nicht vermisst und noch nie nach mir gefragt hat... Wen ich aus der Wohnung geworfen werde, werden mir immerwieder Bilder von meinem weinendem Kind geschickt, mit den Worten was ich schon wieder gemacht habe, das Kind kann es einfach nicht haben wenn wir miteinander reden. Jetzt war mein Kind für 5 Minuten mit mir alleine im Auto und das erste was mein Kind sagte, sie vermisst mich, möchte nach Hause, sie möchte bei mir Wohnen und wenn Mama sich eine neue Wohnung sucht, möchte sie nicht mit. Sie möchte wieder in den Kindergarten etc... dieses Gespräch habe ich sogar auf Video. Ich glaube eher das das Kind weint, weil ich jedesmal wieder fahren musste... Habe ich irgendeine Chance das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? Die gemeinsame Sorge kann gerne bestehen bleiben. Aber ich mache mir wirklich Sorgen um das Wohlergehen und die Entwicklung meines Kindes.... Ich danke für Ihre Antwort Verzweifelten Gruß Michael
Hallo, dafür müssen Sie Ihre genannten Vorwürfe nachweisen - und das ist das Problem. Sie müssen die Kindeswohlgefährdung nachweisen. Liebe Grüße NB
xirleachim
Sehr geehrte Frau Bader, ich kann alle genannten Punkte durch unseren Freundeskreis, durch Ämter, durch den Kindergarten und Arbeitskollegen und den Zustand der Wohnung durch Fotos belegen. Würde das vor Gericht ausreichen um das alleinige ABR zu beantragen? Oder reichen diese "Beweise" nicht? Ich habe Angst das ich nur wegen meiner Arbeit diesen Prozess verlieren würde.
Sternenschnuppe
Ab zum Anwalt und die Betreuung klären. Bei solch Verhältnissen sofort vor Gericht. Eilantrag auf ABR und Verdacht der Kindeswohlgefährdung. Nötige ( mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, aber nett ) das Jugendamt das Kindeswohl zu kontrollieren. Auch Du kannst vielleicht Teilzeit machen. Kindergarten , soziales Netz. Und gehe zu Eurem Einwohnermeldeamt und widerspreche der Abmeldung des Kindes. Schriftlich. Ebenso beim neuen schriftlich der Anmeldung widersprechen. Am besten auch über einen Anwalt. Dann wird es so schnell nix mit dem Umzug.
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