Erika28
Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, oder? Wird diese mit der Elternzeit beendet, unterbrochen oder gar pausiert? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nach dem 30.09.22 ja weiterhin Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe aber jetzt im Brückenteilzeitgesetzt gelesen, dass ein erneuter Antrag erst 1 Jahr nach Beenden der letzten Brückenteilzeit möglich ist. Was ja bei mir dann nicht der Fall wäre, wenn das Enddatum der 01.02.2024 ist. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit (auch unbefristet)? Mein ursprünglicher Arbeitsvertrag ist 40 Stunden/Woche und ich bin seit 5 Jahren im Unternehmen (ca. 150 Mitarbeiter). Vielen Dank vorab für Ihre Zeit.
Hallo, ich würde die Ez verlängern und dann einen neuen Antrag stellen Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Hat es einen Grund, daß du nicht zunächst deine 3 Jahre Elternzeit ausnutzt? Du kannst dich die EZ verlängern und weiterhin TZ un EZ arbeiten. Wenn bei der Brückenteilzeit tatsächlich eine 1 jährige Pause eingehalten werden muss, könntest du nach der aufgebrauchten EZ den Antrag auf Brückenteilzeit erneut stellen.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bräuchte bitte mal Hilfe. Habe folgende Situation: Während der elternzeit hab ich eine Fortbildung/ Trainerschein Fitness gemacht - hierzu habe ich jetzt ein kleingewerbe 2018 angemeldet. Im Feb 2019 kommt Kind zwei - um hierfür Elterngeld zu beantragen muss ich welche “12 vorhergingen Monate einbeziehen”? Es wird bei Selbststän ...
Guten Morgen, folgende Situation : Kind ist 16 Monate alt, meine Frau ist seit Geburt in Elternzeit. Wir haben das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt. Nun ist meine Frage, ob ich als Vater auch noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen kann ? Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld meiner Frau ? Danke und Gruß
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die er sich halten muss (auch gegenüber de ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 05.04.2018 geboren. Ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die e ...
Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von zwei Kinder geboren 2013 und 2015. Für Kind Nummer 1 (2013) habe ich zwei Jahre elternzeit beim AG beantragt.Kind Nummer 2 (2015)kam während der elternzeit von Kind Nummer 1. Für kind Nummer zwei hatte ich ebenfalls zwei Jahre elternzeit beantragt und nach Ablauf der zwei Jahre um ein Jahr verlängert. Mein Mann ...
Liebe Fr. Bader, mein Ehemann hat vor 2 Wochen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Bis 28.2.20 soll er noch für Entgelt arbeiten und wird danach bis 30.4.20 bei vollem Lohn freigestellt. Ende Oktober 19 wird unser Kind zur Welt kommen. Am liebsten würde mein Mann im Dez 19 und Jan 20 in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Is ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist am 02.08.20 auf die Welt gekommen. Der Vater würde gerne nunmehr für den 2. Lebensmonat (02.09 - 01.10.) Elternzeit nehmen. Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit eigentlich beim Chef angemeldet werden. Diese Frist kann allerdings nicht mehr eingehalten werden. Nach Rücksprache mit dem Chef geht die ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe schriftlich bei meinem AG ab September Teilzeit in Elternzeit beantragt (Ende der beantragten Elternzeit 2 Jahre im März 2022) - dieser Antrag wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Ich erwäge nun mich ab September (die Betreuung meiner Tochter ist sichergestellt) beim Arbeit ...
Hallo, ich habe eine Frage zur Beantragung des Elterngeldes sowie Elternzeit. Erwarteter Entbindungstermin 07.12.21. Mein Mutterschutzgeld und Aufstockung durch den Arbeitgeber ist größer als das Elterngeld. Dieses sollte mir theoretisch bis 8 Wochen nach Entbindung, d.h. bis zum 31.01.22 gewährt werden. Hintergrund meiner Frage ist folgen ...
Liebe Frau Bader, ich bin derzeit sehr verunsichert, wie wir uns ambesten verhalten sollten und hoffe dass sie mir eventuell ein wenig weiterhelfen können. Meine Elternzeit endet nach 18 Monaten Mitte Mai 2022 und ich gehe erstmal wieder Vollzeit arbeiten, nahtlos daran anschließend ist geplant, dass mein Mann in Elternzeit geht (für 4 Monate ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit