Mitglied inaktiv
Ich weiß, daß sie nur Fragen beantworten die mit familieren Themen, Kindern usw. zu tun haben. Ich möchte sie dennoch bitten mir einen Tipp zu geben, wo ich meine Rechte beim Arbeitsamt nachlesen kann - gestzbuch usw. Ich habe ein großes Problem und weiß nicht an wen ich mich wenden kann. Um was es geht... Ich bin knapp 40 Jahre alt, Mutter von 4 Kindern und habe weit fortgeschrittene Arthrose und eine Kniegelenks-Prothese wird wohl gemacht werden müssen. Es ist so, daß man auf dem Arbeitsamt meine Beschwerden nicht anerkennt. Ich wurde nach einem Schwerbehinderten-Ausweis gefragt und wenn ich den nicht mit mindestens 50% habe muß ich mich in meinem Beruf vermitteln lassen. Ohne Ausweis bekäme ich keine Umschulung o. ä. oder wird gar Rücksicht in der Job-Auswahl genommen. Ich habe bereits darum gebeten mich an einen Arbeitsamts-Gutachter zu wenden um die diagnostizierte Krankheit attestieren zu lassen aber der Vermittler geht nicht darauf ein. Ich gelte (so kommt es mir jedenfalls vor) als gesund und meinen Job als Verkäuferin (nicht Kassiererin) mit nur Stehen, schwer heben usw. soll ich auch weiter machen. Ich bin nach 3 Jahren Erziehungszeit nun ca. 6 Monate arbeitslos (bekomme ALG) und bisher konnte ich keinen Job finden oder das Amt konnte auch keinen vermitteln... aber wenn sie was haben kann ich es nicht ablehnen. Ich müßte dann einen Job machen dem ich mit Arthrose in Knie und Wirbelsäule nicht gewachsen wäre. Ehrlich gesagt macht das mir Angst. Haben sie einen Rat wie ich vorgehen kann um beim Arbeitsamt was zu erreichen. Offenbar gilt nur ein Behindertenausweis als Beweis einer Krankheit. Ich werde wie ein Simulant behandelt obwohl ich sorag zum "Beweis" zum Arbeitsamtsarzt wollte. Diagnose, neue Computer-Tomografie-Bilder usw. habe ich natürlich auch. Welchen Weg kann ich gehen um meine Krankheit vom AA anerkennen zu lassen um eventuell in Reha-Maßnahmen, Umschulung o. ä. zu kommen? Ich möchte gern wieder arbeiten gehen aber ich kann nur eine Arbeit machen, der ich körperlich gewachsen bin. Für Hilfe wäre ich ihnen sehr dankbar. mit freundlichem Gruß Kerstin
Hallo, beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich hoffe ein wenig weiterhelfen zu können. Also als erstes würde ich versuchen einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen (ans zuständige Versorgungsamt wenden, in der Stadtverwaltung gibt es auch Anträge). Mein Mann hat auch Arthrose und hat auch einen bekommen (Handgelenk und in den Knien). Wegen einer Reha-Maßnahme: Wenn du eine stationäre medizinische Reha möchtest (kann man alle 4 Jahre haben, mit Schwerbehinderung sogar jedes Jahr) wende dich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Wieder ellenlange Anträge, Arzt muss auch was ausfüllen, aber in man bekommt eine. Ich habe 50 % Schwerbehinderung, war letztes Jahr zur Reha und habe für dieses Jahr auch bereits wieder einen Antrag gestellt. Und nun zum Arbeitsamt. Dass der Vermittler sagt, du musst dich in deinem Job trotz Erkrankung vermitteln lassen, macht er eigentlich zu deinem Wohle. Denn wenn du in deinem Job nicht mehr vermittelbar bist, steht dir kein Arbeitslosengeld zu bzw. wenn du nur noch eingeschränkt vermittelbar bist, nur anteilig. Deshalb wird im Arbeitslosengeldantrag bei der Frage: Sind sie in ihrem Job uneingeschränkt vermittelbar? immer mit ja geantwortet. Ansonsten gäbe es kein Geld. Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Danke dir! So hab ichs noch garnicht gesehen. Also werden ich zum AA-Termin am Mittwoch nix sagen, denn einen Job vermittelt zu bekommen glaube ich nicht. Aber wenn ich den Ausweis habe? Dann sind doch die gesundheitlichen Einschränkungen attestiert... bekomm ich dann mein ALG abgezogen? Blick grad nicht recht durch. Sorry! Kerstin
Mitglied inaktiv
Hallo, im Termin mit dem Vermittler nichts sagen. Wenn du den Ausweis hast, hast du gesundheitliche Einschränkungen, das ist richtig. Aber. Es muss immer gegeben sein, dass du deinen Beruf noch ausüben kannst, darauf kommmt es an. Habe auch gerade Alg beantragt, bei der Frage nach den gesundheitlichen Einschränkungen wurde mit ja geantwortet, aber bei der Frage ob ich meinen Beruf weiter ohne Einschränkungen ausüben kann, auch mit ja. Und somit gibt es keinen Abzug. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Achso noch wichtig: Wenn du den Ausweis hast bzw. eigentlich auch schon vorher, kannst du beim Rentenversicherungsträger auch einen Antrag auf Berufliche Rehabilitation stellen. Das bedeutet, dass sie dir entweder einen Berater und Vermittler zur Seite stellen der dann auch eine Umschulung empfiehlt oder sie dir gleich eine Umschulung bewilligen. Das geht auch. Da brauchst du das AA nicht dafür. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo, schicke den Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung per Einschreiben gegen Rückschein an das Versorgungsamt und lege dem Arbeitsamt eine Kopie des Antrages und den Rückschein vor. Von da an giltst Du beim Arbeitsamt bis zur Entscheidung über den Schwerbehindertenantrag als "schwebend" schwerbehindert und das Arbeitsamt muss Dich dementsprechend behandeln! Den Antragsvordruck für das Versorgungsamt bekommst Du beim Versorgungsamt selber, in Eurem Rathaus oder in Eurer Geschäftsstelle des VDK, wo ich Dir raten würde, Mitglied zu werden (ist nicht teuer, aber hilft viel) Viel Glück!!! Murmeline, selbst schwerbehindert;-)
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