Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

Wunschbaby2018

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Guten Tag, wenn der Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing am Arbeitsplatz gewähren würde, steht dann auf der ärztlichen Bescheinigung zum Beschäftigungsverbot nur der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes, oder steht auch drauf "wegen Mobbing am Arbeitsplatz"? Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich hat der Arbeitgeber, anders als bei einer Krankschreibung, hier das Recht, den Grund für das Beschäftigungsverbot, welches der Arzt ausstellen möchte, zu erfahren. Dies, damit er die Möglichkeit hat, das Problem zu beseitigen. Ich halte jedoch ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing für zulässig, da es zu einer besonderen Stresssituation der Mutter führen kann. Liebe Grüße NB


mellomania

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hö? das betrifft doch den arbeitsplatz. wie soll der arzt die verhälntnisse am arbeitsplatz beurteilen können? in wiefern soll mobbing ein grund sein? da würde ich mal schnell mit dem AG reden. DER muss das abstellen. der arzt hat da doch gar nix mit zu tun...


Mitglied inaktiv

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Hierfür darf kein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Alleinfalls wäre eine AU wegen psychischer Belastung ggf. möglich. Ein BV, dass im Zusammenhang mit auf der liegenden Ursachen Arbeit steht, MUSS immer der Arbeitgeber ausstellen und nicht der Arzt. Mobbing ist darüber hinaus ÜBERHAUPT kein Grund für ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft.


mellomania

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der AG muss die möglichkeit haben, das abzustellen. er kann und muss dir einen andren arbeitsplatz zuweisen. mobbing ist schnell gesagt. was pasiert auf der arbeit? war es vorher schon? ist es erst mit der bekanntgabe der schwangerschaft eingetreten? rede mit dem AG. alles andere ist rechtlich NICHT haltbar


Dojii

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Ein BV, das ein Arzt aus diesem Grund ausstellt, würde dir (und ihm) sowohl vom Arbeitgeber und auch von der Krankenkasse sehr schnell um die Ohren gehauen, sprich angezweifelt werden, da es nicht rechtmäßig ist.


Felica

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Weil es gerade eine Freundin hatte, da hat der Arzt das BV wegen Mobbing erst ausgestellt wie starke körperliche Auswirkungen über längere Zeit da waren. Probeweise war sie eine Zeit auch erst krank geschrieben. Nachdem die Symptome während der Krankschreibung besser wurden und dann innerhalb kurzer zeit wieder auftraten nach dem wie wieder arbeiten war, hat der Arzt ihr dann geglaubt und das BV ausgesprochen. In ihrem Fall aber auch nur deshalb weil das Mobbing vom AG ausging und die Firma auch entsprechend bekannt ist. Bei ihr stand nicht das Mobbing drauf sondern die gesundheitlichen Symptome die völlig schon zur Begründung langten.


Meyla

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Mobbing gilt als Grund. Auch wenn es hier mancher nicht gefallen mag. Ist halt aber schwer nachzuweisen.


mellomania

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ja, kann als grund gelten. aber der AG muss doch die möglichkeit haben, das abzustellen. umsetzen, mobbende person abmahnen, entfernen, diese umsetzen was auch immer. da sofort ein bv auszustellen ändert ja das übel nicht. und wenn das mobbing schon vorher war, finde ich persönlich es nicht gut, wenn dann ein bv ausgestellt wird. das wäre ein vorteil der schwangeren gegenüber nicht schwangeren gemobbten menschen. denn die müssen da durch oder der AG stellt es ab. die möglichkeit daheim zu bleiben und weiter lohn zu erhalten haben diese nicht.


Wunschbaby2018

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@Felicia Und hatte Deine Freundin, die das Beschäftigungsverbot wegen der Mobbing-Folgen bekommen hat, dann Rückenschmerzen oder vorzeitige Wehen bzw. was ist ihr in der Schwangerschaft wegen des Mobbings passiert? Ich finde es daneben, dass in einer Antwort hieß, einer gemobbten Schwangeren schnelle Abhilfe zu verschaffen durch einen Arzt wäre ein Vorteil von schwangeren Gemobbten im Vergleich zu nicht-schwangeren Gemobbten. Solche Bemerkungen sind echt zynisch.


Felica

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Rückenschmerzen hätten nicht ausgereicht, normale Schwangerschaftserscheinung. Bei ihr waren es Blutdruckprobleme, Herzrhythmusstörungen und vor allen Angststörung. Angststörung äußerte sich in heftigster Übelkeit und Erbrechen, ihre komplette Speiseröhre war durch das Erbrechen verätzt. Die herz- und Kreislaufprobleme führten des öfteren dazu das sie umkippte, auch verschärft dadurch das sie kaum geschlafen hat vor lauter Angst dem Chef am nächsten Tag wieder begegnen zu müssen. Es war ein klar ersichtlicher Zusammenhang zu erkennen. Wäre es ein Kollege gewesen hätte der AG ja was gegen diesen machen können. bei ihr war es der AG selbst und wie gesagt er war dem Arzt als Choleriker bekannt. trotzdem hat der Arzt es sich nicht leicht gemacht. Einfach zu sagen, der mobbt mich, das wollte er auch nicht so durchgehen lassen.


Meyla

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Wenn Ein AG solche Zustände hin nimmt ohne etwas zu Unternehmen und erst aktiv wird wenn es an seine Börse geht.... dann fehlt mir da das Verständnis ihm gegenüber definitiv. Der psychische Zustand einer Mitarbeiterin hätte schon vorher nicht so stark leiden dürfen, warum soll sie sich schwanger darum bemühen erwachsenen Menschen klar zu machen wie unmenschlich so ein Verhalten ist? Die Frage war ob es möglich ist. Die Antwort: ja, es ist möglich. Die Beurteilung ob es das bei ihr ist, steht hier keinem zu. Ob man für oder gegen BV's ist, ist ein persönliches Problem. Denn hier scheinen sich ja viele sehr daran hoch zu kratzen, dass so etwas existiert. Es existiert. Kommt endlich damit klar und beantwortet Fragen mit diesem Inhalt nicht ständig nach persönlichem empfinden. Der interessiert das Gesetz nicht.


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