Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vom Arzt holen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot vom Arzt holen?

Annika0501

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Guten Tag, Mein Anliegen ist folgendes, mein Chef möchte mir (11SSW) kein Beschäftigungsverbot geben. Ich arbeite Vollzeit bei einem Versandunternehmen und musste heute 10,5 Stunden arbeiten bei einer Pausenzeit von 30 Minuten meine Arbeitszeit begann heute morgen um 5:30Uhr. Ich muss leider auch schwere Sachen tragen die mehr als 5 kg wiegen. Meine Kollegin meinte es wäre ja nicht so schwer und soll mich nicht so anstellen. Mehrstunden muss ich auch jede Woche leisten. Mein Arbeitsplatz wurde auch nicht umgestaltet ich stehe an einen Platz der umgeben ist von abstehenden Paletten aus den Regalen an denen ich mich auch schon mehrmals gestoßen habe und Haufenweise Kartonmüll. Mein Chef macht sehr viel Stress das wir die Sachen in der Zeit schaffen müssen. Ich mach mir Sorgen um mein Kind da Stress ja auch nicht gut ist und ich fertig bin mit meinen Nerven. Ich wollte fragen ob mir in der Situation mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Arzt kann Ihnen hier nicht helfen und auch kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Denn dafür ist der Arbeitgeber zuständig. Sinnvoll ist es, sich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, für den Arbeitsplatz ist der AG zuständig. Wende dich an den Betriebsarzt oder wenn das nicht hilft ans Gewerbeaufsichtsamt. Das sind die richtigen Ansprechpartner für dich.


Mitglied inaktiv

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Der Arzt darf kein BV aussprechen, was die Arbeitsbedingungen betrifft. Wende dich an den Betriebsarzt und/oder Gewerbeamt


mellomania

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und wenn der deiner meinung nach falsch handelt, wende dich an den betriebsarzt bzw. das gewerbeaufsichtsamt. dein gyn darf kein bv ausstellen wenn es um den arbeitsplatz geht.


HeyDu!

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Bei psychischen Belastungen, kann ein Arzt sehr wohl ein BV aussprechen. Dies zu beurteilen, obliegt ihm. Hingehen und Fall schildern. Betriebsrat, Gewerbeaufsichtsamt, alles eine Option, sollte man nur vorher eine Einschätzung vornehmen, ob man dann nach der Elternzeit die Kündigung erhält oder eher nicht...


Aleks

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Ich kann die Antworten hier nicht nachvollziehen, da meine Frau sehr wohl ein Arbeitsverbot aufgrund von Blutdruckschwankungen und starker Übelkeit vom Arzt bekommen hat. Der Arbeitgeber hat es akzeptiert / akzeptieren müssen. Das Kindheitswohl geht vor. Suchen Sie sich einen kompetenten Arzt, der auch mal eine Langzeitblutdruckmessung macht und sich mehr um Ihr Wohl und das Wohl des Kindes sorgt. Viel Glück


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