Blume2285
Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen? Und bekomme ich jetzt im BV wieder normales Gehalt oder kann mein AG mich in Kurzarbeit lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, § 2b BEEG: Zeiten mit coronabedingtem niedrigeren Einkommen können auf Antrag ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
mellomania
Du arbeitest nicht momentan? Wer hat das bv ausgesprochen? Krankheit definitiv rum, du könntest voll arbeiten? Geld bleibt gleich, da du sonst Vorteile hättest. Kann man aber beim EG ausklammern lassen.
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Ich bin Zahnärztin, in der 19. SS und bereits im Beschäftigungsverbot. Durch die Corona-Krise überlegt mein Chef nun Kurzarbeit anzumelden. Jetzt ist die Frage, bin ich such davon betroffen? Mein Gehalt wird ja durch das Umlagerumgsverfahren nicht direkt von meinem Chef, sondern über meine Krankenkasse bezahlt. Bin ich in dem Fall auch davon betr ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat für uns Kurzarbeit beantragt. Ich bin allerdings schon im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von ihm und nicht vom Arzt ausgestellt wurde. Betrifft mich jetzt die Kurzarbeit auch? Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße
Da ich hier von den Mädels und von Frau Bader lese das im BV auch einen die Kurzarbeit trifft... Nein!!!! Ich weiß nicht ob es eine Ausnahmesituation ist wegen der Pandemie... Aber die Frauen die bereits im BV sind, können von der Kurzarbeit nicht getroffen werden! Bundesgesundheitsministerium :03018-527-0 Agentur für Arbeit : 0800 4555500 ...
Hallo. Ich bin schwanger und bin seit ca 1.5monaten im beschäftigungsverbot jetzt muss mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen! Normalerweise würde ich ja mein ganz normales Gehalt weiter bekommen aber jetzt muss ich sich in die Kurzarbeit! Ist das korrekt oder bin ich da falsch informiert? Weil ich kann bzw darf ja aus "gesundheitlichen"gründen (sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab einige für mich sehr wichtige Fragen, worauf mir weder Arbeitgeber, noch Arbeitsagentur für Arbeit noch Elterngeldstelle antworten können. Zu meiner Lage; ich bin seit dem 06.01 in Beschäftigungsverbot, mein AG hat jetzt ab 01.04 Coronabedingt Kurzarbeit angemeldet und in Mutterschutz werde ich ab dem 05.07 sei ...
Hallo, meine Firma ist seit 2 Wochen in kurzarbeit und ich seit paar Tagen in Beschäftigungsverbot. Es sind noch 3 Monate bis zum Mutterschutz. Ich bekomme jetzt natürlich wie meine Arbeitskollegen nur 67% vom Gehalt. Meine Frage ist jetzt, wenn in den nächsten 3 Monaten mein Chef wieder rauskommt aus der kurzarbeit, also wieder normal arbeitet, ...
Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Arbeite aber in einem Bereich in dem ich bei einer Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt werden würde. Wie viel Geld, würde ich während des Beschäftigungsverbot bekommen? Das Kurzarbeitergeld oder mein normales Gehalt? Und welche Auswirkungen hätte das für meinen Arbeitgebe ...
Guten Tag, Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet aufgrund der Corona Krise. Ich bin Tanzlehrerin und alle Tanzschulen mussten im März schließen. Mein Chef hat schnell gehandelt und mich bereits für Ende März gekündigt. Nun dürfen die Tanzschulen bei uns in NRW wieder öffnen und mein Chef möchte mich in Vollzeit wie vorher anstellen. Allerdings ...
Sehr geehrte Frau Bader, Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Vom Arbeitgeber ausgestellt. (Hotel) Ich bekomme seit März Kurzarbeitergeld. Das ist doch nicht richtig, oder? Und ist es mittlerweile so, dass sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld gezahlt werden, ohne Berücksichtigung der Monate, in denen Kurzarbei ...
Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...
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