Saja19
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell noch bis 31.8.23 in Elternzeit und arbeite seit ein paar Monaten, befristet bis Ende der Elternzeit, auf 10% bei meinem Arbeitgeber. Jetzt bin ich in der 6. SSW und werde mit Sicherheit aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot kommen. Hier meine Frage: Wie wird das Entgelt im Beschäftigungsverbot berechnet? Zählt mein Einkommen während der Elternzeit, oder mein Einkommen von vor der Elternzeit? Ich habe vor der Elternzeit 100% gearbeitet und den Vertrag für nach der Elternzeit auf 60% reduziert. Ich habe mal gelesen, dass die Elternzeit nicht mitzählen würde, jetzt bin ich aber unsicher... Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Dojii
Du bekommst das, was du ohne Beschäftigungsverbot auch bekommen würdest, also das Gehalt der 60% Stelle. Dass du vorher in Elternzeit warst und nur 10% gearbeitet hast, spielt da keine Rolle.
Saja19
@Dojii Da bin ich eben unsicher, weil überall zu lesen ist "es zählen die 13 Wochen vor der ersten Elternzeit" Gilt der 60% Vertrag, wenn ich diesen nicht antreten kann?
Dojii
Ja der gilt, sobald er unterschrieben ist. Im BV bekommt man immer das, was man ohne BV bekommen würde. So ist das Gesetz. Sonst würdest du aufgrund des BV besser gestellt werden als ohne, wenn du jetzt plötzlich mehr Geld bekommen würdest, als ohne BV. Denn ohne BV würde auch "nur" die 60% Stelle auch gelten.
Saja19
Hört sich schlüssig an, danke. Ich warte mal die Antwort von Frau Bader ab.
MamaausM2
Ja der 60% Vertrag zählt Da dauerhafte Änderung! Steht so im Mutterschutzgesetz
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