Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot während Stillzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufsverbot während Stillzeit

Oceansand

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Zahnärztin und hatte während meiner Schwangerschaft ein Berufsverbot von meinem Arbeitgeber ausgesprochen bekommen. Nun ist meine Tochter 5 Wochen vor dem Termin geboren. Ich stille sie und habe das meinen Arbeitgeber mitgeteilt. Von vielen meiner Kolleginen weiss ich, dass sie auch während der Stillzeit ein Berufsverbot vom Arbeitgeber erteilt bekommen haben. Mein Arbeitgeber gibt nun aber an, es hätte eine neue Gefahrenbeurteilung gegeben und demnach könnte die Praxis als Arbeitgeber kein Berufsverbot aussprechen. Nun würde ich Sie gerne nach Ihrer Erfahrung fragen. Entspricht die Aussage meines Arbeitgebers den rechtlichen Grundlagen und kann der Arbeitsplatz für eine Zahnärztin überhaupt durch Schutzmaßnahmen derartig umgestaltet werden, dass alle Gefahren ausgeschlossen sind? Kann mein Gynäkologe ein individuelles Berufsverbot aussprechen und muss dafür eine genaue Begründung genannt werden? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon sehr und freue mich auf Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hantieren Sie denn mit Stoffen, die sich auf die Milch auswirken können? Habe diese Sachen gefunden: https://danielaheints.com/elternzeit/ https://dentista.de/neues-mutterschutzgesetz-ist-die-stillzeit-und-somit-das-still-bv-zeitlich-begrenzt/ Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Für die Zeit nach Geburt gibt es die Elternzeit. Für ein Still-BV muss vom Arbeitsplatz eine Gefahr ausgehen, die sich negativ auf die Muttermilch auswirkt - sprich für das Kind ungenießbar macht. Ob das bei einer Zahnärztin der Fall ist, glaube ich nicht. Der FA ist komplett raus.


mellomania

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ein still bv ist extrem!!! selten. das erhalten chemikerinnen, die täglich dauerhaft mit gefährlichen stoffen hantieren, welche über den körper der mutter in die muttermilch übergehen und diese damit ungenießbar oder gefährlich fürs kind machen. das ist bei einer zahnärztin nicht der fall. der AG hat recht. und der gyn ist raus. wozu sollte ein gyn mit einem medizinischen grund einer nicht-schwangeren ein bv erteilen können? nimm elternzeit wenn du stillen möchtest :-) dafür ist die elternzeit ja da. des weiteren müsste dein kind ab sofort fremdbetreut!! sein, wenn ein bv überhaupt in betracht käme.


Frau_H.

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Wann war denn die Geburt? Es klingt so als wäre die Tochter erst kürzlich geboren? Dann greift doch eh MuSchu und ggf. Elternzeit...?!


GenX

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Erst mal hast du ja Mutterschutz - die 8 Wochen nach der Geburt verlängern sich bei Frühgeborenen doch automatisch. Ansonsten: Hast du gar keine EZ geplant und wolltest direkt nach 8 Wochen wieder einsteigen? Mit geregelter Betreuung? Nur dann greift ein BV. Aber vermutlich hast du aus der Erfahrung deiner Kolleginnen geschlossen, dass es sich mit vollem Gehalt besser leben lässt ;-)? Doof geplant, mach halt EZ wie alle anderen - als Zahnärztin kann man sich das vermutlich leisten...


Meyla

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Wenn du für Nichtstun Geld willst, wieso gehst du dann nicht in Elternzeit??? Ich bin als Krankenschwester nach 6 Monaten wieder auf Station herum geturnt und bin ein bisschen perplex über die mangelnde Fähigkeit einer Ärztin, die Situation vernünftig abzuschätzen


Mitglied inaktiv

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Es hält sich hartnäckig das Gerücht, vor Geburt gab es ein BV also nach Geburt dann auch.... 100% sind ja lockender als 67% und der papa kann dann auch bezahlt zuhause bleiben und das Elterngeld beziehen (steht so im Finanzen... Forum) Nur was, wenn der AG auf einmal Arbeit hat, die nicht stillgefährdend ist, das Stillen nicht mehr klappt, der Partner weg ist ....


mellomania

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Stillgefährdend ist so gut wie nix. Die Arbeit vorher kann genau die gleiche wie danach sein. Vorher führt sie zum bv, danach nicht zum still-bv. Beispiel Krankenschwester. Dafür ist elternzeit da!


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