Hubili
Hallo Frau Bader, Wir haben 2 eigene Kinder und ich bin bis Oktober in Elternzeit. Ich komme selbst aus dem Jugendhilfebereich und wir würden zukünftig gerne als Bereitschaftspflege zur Verfügung stehen. Wir haben nun auch einen tollen Träger gefunden, der mit uns den Weg gehen würde. Nun tue ich mich etwas schwer einen gesicherten Job aufzugeben. Es könnte ja dennoch sein, dass wir trotz guter Vorbereitung, enger Begleitung etc feststellen, dass es unseren Kindern nicht gut tut. Ich könnte von beiden Kindern zusammen noch 1,5 Jahre Elternzeit beantragen. Meine Frage lautet: Ist es rechtlich möglich die Bereitschaftspflege während der Elternzeit zu beginnen? Es gäbe dann natürlich Pflegegeld für das Kind und eine Art Aufwandsentschädigung. Kann mein Arbeitgeber das Verweigern? Elterngeld beziehen wir schon nicht mehr. Wir können uns das Grundsätzlich länger vorstellen und dann würde ich meinen Beruf auch aufgeben, aber ich hätte ihn zunächst gerne noch als Sicherheitsnetz. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie dürfen bis zu 32 Std arbeiten - was ja hier schwierig wäre, wenn ist das Kind 24/ 7 da. Aber wie lange bleibt dieses Kind dann jeweils? Mglw können Sie für dieses Kind eigene EZ beantragen, je nach Dauer. Es stellt sich mir außerdem die Frage, was für eine Art von Vertrag Sie schließen. Ich kann das so schwer beantworten. Liebe Grüße NB
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