synthese80
Sehr geehrte Frau Bader, im Monat Mai 2017 war meine Tochter 2 Tage krank. Ich selbst arbeite Teilzeit 24 h an 4 Tagen/Woche. Nun bekomme ich jedes Mal von meinem Arbeitgeber Gehalt für 1/30 in diesem Fall für 2/32 abgezogen, obwohl ich keine 5 Tage/Woche bezahlt bekomme. Müsste in solch einem Fall nicht eine Berechnung nach Arbeitstagen vorgenommen werden? Im Monat Mai waren es durch die Feiertage 21 Arbeitstage davon habe ich 2 Tag gefehlt, deshalb Gehaltsabzug 2/21? Beispiel: Ich bekomme 1.000 Euro / 21 Arbeitstage * 2 Fehltage = 95,24 Euro Gehaltsabzug für die beiden Fehltage? Mein Gehaltsabzug wird derzeit wie folgt berechnet: 1.000 Euro / 30 Kalendertage * 2 Fehltage = 66,67 Euro -> Knapp 30 % weniger ?!?! Ist das Korrekt Können Sie mir hier weiterhelfen. Leider konnte ich im Internet keine eindeutige Rechtsgrundlage finden. Vielen Dank schon einmal. Mit besten Grüßen synthese
Hallo, Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wird durch die Anzahl der freigestellten Kalendertage geteilt. Liebe Grüße NB
ALF0709
Er kann entweder nach Arbeitstagen oder nach tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abrechnen. Da gibt es keine Vorschrift. Deiner scheint - wie 99 % aller AG - nach den tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abzurechnen. Das ist legitim.
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