Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

synthese80

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Sehr geehrte Frau Bader, im Monat Mai 2017 war meine Tochter 2 Tage krank. Ich selbst arbeite Teilzeit 24 h an 4 Tagen/Woche. Nun bekomme ich jedes Mal von meinem Arbeitgeber Gehalt für 1/30 in diesem Fall für 2/32 abgezogen, obwohl ich keine 5 Tage/Woche bezahlt bekomme. Müsste in solch einem Fall nicht eine Berechnung nach Arbeitstagen vorgenommen werden? Im Monat Mai waren es durch die Feiertage 21 Arbeitstage davon habe ich 2 Tag gefehlt, deshalb Gehaltsabzug 2/21? Beispiel: Ich bekomme 1.000 Euro / 21 Arbeitstage * 2 Fehltage = 95,24 Euro Gehaltsabzug für die beiden Fehltage? Mein Gehaltsabzug wird derzeit wie folgt berechnet: 1.000 Euro / 30 Kalendertage * 2 Fehltage = 66,67 Euro -> Knapp 30 % weniger ?!?! Ist das Korrekt Können Sie mir hier weiterhelfen. Leider konnte ich im Internet keine eindeutige Rechtsgrundlage finden. Vielen Dank schon einmal. Mit besten Grüßen synthese


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wird durch die Anzahl der freigestellten Kalendertage geteilt. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Er kann entweder nach Arbeitstagen oder nach tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abrechnen. Da gibt es keine Vorschrift. Deiner scheint - wie 99 % aller AG - nach den tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abzurechnen. Das ist legitim.


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