Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

AO85

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Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt arbeite ich vertragsgemäß 40h/Woche. Ich werde sowohl 1 Jahr Elternzeit als auch Elterngeld beantragen. Ist es möglich, dem Antrag direkt zuzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr erstmal nur 35h/Woche arbeiten möchte (für ca. 1 Jahr) ohne meinen Anspruch auf den ursprünglichen 40h Vertrag zu verlieren? Wie müsste ich das im Antrag formulieren? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es macht wesentlich mehr Sinn, zunächst zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann Teilzeit in Elternzeit zu nehmen. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen in der Elternzeit eher Teilzeitstück zusteht als danach. Wenn die Elternzeit rum ist, haben Sie den Anspruch also schon etabliert. Auf der anderen Seite dürfen Sie nur 30 Stunden arbeiten, wenn das Kind nach dem 1. September 2021 geboren wird, 32 Stunden. Sollten Sie jedoch 35 Stunden arbeiten wollen, macht es in der Tat Sinn, dies dem Arbeitgeber zum Beispiel als Brücken-Teilzeit mitzuteilen. Im muss aber klar sein, dass Sie bei diesem Modell keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit haben, falls Sie das später wünschen. Liebe Grüße NB


AO85

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Ach, habe noch eine Frage vergessen. Habe aus dem Vorjahr und diesem Jahr noch 30 Tage Resturlaub, die ich nach der Elternzeit gern nehmen würde. Muss ich das auch jetzt schon beantragen?


mellomania

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wenn du nach einem jahr in tz arbeiten möchtest, ohne den vollzeit vertrag zu formulieren, musst du die elternzeit länger melden, dass sie als schutzschild über die teilzeit drüber läuft. daher bis einen tag vor dem zweiten geburtstag melden dass du ez nimmst und für das zweite jahr eine tz IN der elternzeit. dann bleibt dein vollzeitvertrag stehen. meldest du nur ein jahr und dann teilzeit ohne die ez, ist dein vollzeitvertrag futsch. auch musst du dich ja für die ersten beiden jahre festlegen, damit du das recht auf verlängerung der ez hast ohne zustimmung des AG. in sofern zwei jahre melden mit der tz im zweiten jahr. dann passt es. den urlaub kannst du dann nehmen, wenn diese beiden jahre rum sind und du wieder voll arbeitest. bzw. bis zum ende des folgejahres dr rückkehr. wenn du 23 aus der ez zurückkommst, weil zwei jahre mit tz im zweiten jahr um sind und dann vollzeit arbeitest, kannst du den urlaub bis ende 24 nehmen.


WonderWoman

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das problem ist, mellomania, dass sie 35 std tz arbeiten möchte. tz in ez geht aber nur bis max 30 std. mmn funktioniert es nicht, die tz jetzt schon fest auszumachen. evtl. wäre es eine möglichkeit, nach der ez und dem urlaub brücken-tz zu vereinbaren. auch darauf besteht ein anspruch, wenn die voraussetzungen vorliegen. aber eher nicht so weit im voraus, soweit ich weiss.


Felica

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Wann kommt das Kind? Falls erst im September wären 32 Std die Woche innerhalb der EZ möglich. Ansonsten nein, man kann es versuchen, einen Anspruch hast du aber nicht. Einen Anspruch darauf das der VZ-Vertrag ruht hat man nur innerhalb der EZ und innerhalb der Brückenteilzeit. Und dafür müssen dann bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Grundzätzlich gilt das überhaupt für TZ. Da du dazu aber nichts schreibst ob dieses überhaupt erfüllt sind, im Zweifel eher nein.


mellomania

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dann sollte sie nur 30 machen. geht sie drüber ist ihr vollzeitvertrag futsch. außer sie beantragt brückenteilzeit. geht bis 5 jahre.


AO85

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Ich glaube diese Brückenteilzeit meinte ich. Wusste nur nicht ob ich die jetzt schon beantragen muss. 30h sind leider wie gesagt zu wenig.


mellomania

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die brückenteilzeit geht für höchstens 5 jahre. ist aber an bedingungen geknüpft wie deine betriebszugehörigkeit, mitarbeiteranzahl etc.


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