Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

xBekki

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Hallo, Ich bin in Deutschland als Auszubildende in der Krankenpflege tätig und jetzt schwanger. Mein Partner wohnt in Frankreich und ich würde gerne zu ihm ziehen. Die Beschäftigung im Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen. Habe ich, wenn ich mich ummelden würde nach Frankreich trotzdem Anspruch auf's Elterngeld oder verfällt das und ich muss mich ans französische Amt wenden? Liebe Grüße und vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in Frankreich leben haben Sie keinen Anspruch auf EG in D Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Folgender Link beantwortet die Frage: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html


chrissicat

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Wenn dein Wohnsitz nicht in Deutschland ist, dann hast du keinen Anspruch auf das Elterngeld. Ob/Welche Leistungen es in Frankreich gibt, ist mir nicht bekannt.


xBekki

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Und wenn ich meinen erstwohnsitz in Deutschland und nur meinen zweiten in Frankreich habe?


sterntaler82

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Wenn du von Frau bader noch eine Antwort haben willst musst du die frage ganz neu stellen sie antwortet nur einmal und liest nicht nach ob du noch ne zweite frage oder nachfrage hast. Allerdings hat sie letztens schon mal geantwortet das auch das nicht geht. Lg


Sternenschnuppe

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Dann begehst Du Betrug. Du wirst Deinen überwiegenden Aufenthalt nicht in Deutschland haben. Und das muss man für Kindergeld und Elterngeld.


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