Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Chancen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Chancen?

Goldstückchen0201

Beitrag melden

Guten Abend, ich würde gerne wissen inwieweit meine Chancen aussehen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, bzw. die Unterschrift meines Noch-Mannes für den Umzug gerichtlich einzufordern. Folgende Situation: Ich habe mich von meinen Mann letztes Jahr im Februar getrennt und musste mein Studium abbrechen um ALG 2 beziehen zu können. Nun bin ich auf der Suche nach einer Ausbildung. Diese würde ich gerne in einer anderen Stadt anfangen (ca. 120-140km entfernt). Dies hat auch gute Gründe. Mein Mann ist Autist und hat Depressionen. Die Ärztin hat ihn ein eine Behinderung von mindestens 50% bescheinigt. Ich will meinen Noch-Mann gar nicht schlecht reden, er kümmert sich super um unsere Tochter, er ist allerdings nicht zu 100% verlässlich. Er überschätzt sich auch ziemlich. Ich persönlich habe das Gefühl das er sie eigentlich zu oft nimmt, was er gar nicht gewährleisten kann, da er aber unbedingt sein Recht einfordert, immer mit anderen zusammen ist und ich keine Kraft für eine Schlammschlacht hatte, habe ich eingewilligt. Er hat sie derzeit Mo über Nacht, Donnerstag über Nacht und jedes zweite Wochenende von Sa auf So. Wenn er sie hat schreibt er immer das er Kopfschmerzen hat, sie nicht gnädig zu ihm ist und so weiter, beklagt sich immer. Letztens hat er verschlafen (er hatte Urlaub) und wurde vom Anruf der Kita geweckt (es war sein Tag, wo er sie immer von der Kita abholt). Er ist oft auf der Arbeit krank, verschläft und ist demotiviert. Für ihn sind Anrufe schon teilweise eine Überforderung, Papierkram sowieso, mit dem aufräumen kommt er auch nicht hinterher, seine Wäsche wäscht seine Mutter. Nur unsere Tochter kriegt ihn motiviert aufzustehen. Ich finde sein Verhältnis zu ihr aber bedenklich. Meiner Meinung nach gibt sie ihm halt und tut ihm gut und nicht anders rum. Er will jeden Abend mit ihr telefonieren wenn sie nicht bei ihm ist, was sie überhaupt nicht will, aber er braucht das. Früher als wir zusammen waren hat er mit Suizid gedroht, hat sich ständig hängen lassen, ich musste ihn immer motivieren und auf den Beine helfen. Ich will jetzt auch nicht zu sehr ins Detail gehen, aber meiner Einschätzung nach ist er eine tickende Zeitbombe. Momentan geht es im gut, wer sagt aber das es in einem Jahr auch noch so ist, besonders wenn die Mehrbelastung auftritt weil ich ne Ausbildung anfange und seine Unterstützung mehr brauche? In der anderen Stadt ist meine sämtliche Familie (die ein sehr sehr sehr sehr gutes Verhältnis zu meiner Tochter haben, ein besseres als seine Familie, obwohl sie in einer komplett anderen Stadt wohnen) die gesundheitlich und arbeitstechnisch mehr Mittel haben um mich zu unterstützen und es gibt dort bessere öffentliche Anbindungen, auf die Ich angewiesen bin da ich kein Auto besitze. Meine Tochter ist im April 3 Jahre alt, jetzt steht der Wechsel in den Kindergarten an (von der Krippe aus). Sie müsste somit sowieso einen neuen Wechsel erleben und würde nicht aus vertrauter Umgebung rausgerissen werden. Zu meiner Familie hat sie wie gesagt ein sehr enges Verhältnis. Die Eltern meines Noch-Mannes sind beruflich sehr eingespannt und dementsprechend nicht so präsent wie meine Familie. Da es "nur" 120-140km wären, wäre jedes zweite Wochenende definitiv möglich, ich würde ihn auch insoweit entgegen kommen das ich eine Route fahren würde (also entweder bringen oder abholen). Meine beruflichen Perspektiven und die Möglichkeit eine Ausbildung erfolgreich zu beenden sehe ich deshalb nur in meiner Heimat, mit der Unterstützung meiner Familie. Ich habe dies versucht meinen Noch-Mann zu vermitteln, er ist jedoch strikt dagegen. Meinen Sie ich habe gerichtlich eine Chance dagegen anzugehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, soviel Text kann ich nicht lesen - hab es überflogen. Sie wollen umziehen und dafür das alleinige ABR? Obwohl er sich kümmert und das Kind reglemäßig sieht (was Sie dann ja verhindern). Mitd er Begründung, dass er wegen Depressionen behindert ist. Meine Einschätzung: Das wird nicht funktionieren. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt am jetzigen Wohnort, es hat von dem Umzug keinen Vorteil. Und es interessiert das Gericht nur das Kindeswohl. Etwas anderes gilt, wenn er umzieht. Liebe Grüße NB


3wildehühner

Beitrag melden

Wie gnädig: DU schaffst die Entfernung und du „kommst ihm entgegen“, wenn du eine einzige Fahrstrecke übernimmst? NEIN, SO läuft das nicht! Ersteinmal sind die Chancen extrem gering, dass du das alleinige ABS zugesprochen bekommst. Und selbst wenn: Die Fahrkosten muss für gewöhnlich der tragen, der die Entfernung geschaffen hat. Zum Thema „Schlecht machen“ : Natürlich machst du ihn schlecht; die Hälfte deines Textes ist vollkommen überflüssig.


la-floe

Beitrag melden

@wilde Hühner das ist kompletter Unsinn, hör auf, den Usern solche schreckensvisionen zu zeichnen. Nichts muss sie, solange das kein Gericht festlegt. Und wenn, wird sie höchsten anteilig an den Fahrkosten beteiligt. @TO Hast du denn schon einen Job in Aussicht? Familie ist schon ein vernünftiges Argument aber die hat dein Ex auch an Wohnort. Welche Bindung wie stark ist wird ein Richter nicht beurteilen. Rechne damit, dass das Kind befragt wird. Was würde sie den sagen? Je mehr Gründe, desto besser. Hab trotzdem im Hinterkopf, dass es schiefgehen könnte. Kannst du mit deinem Ex gar nicht reden? Wenn ihr euch privat einigt wäre das allemal besser. floe


cube

Beitrag melden

Das wird hier keiner zu 100% sagen können. 50% Behinderung ist er st mal kein Argument. Auch Behinderte können sich sehr gut um ihre kInder kümmern. Und auch alles andere: du müsstest nachweisen! können, dass er nicht in der Lage ist, Verantwortung für das Kindeswohl zu übernehmen bzw. das er es gefährdet. Und wie passt das dann dazu, dass du ihm Umgang alleine aber grundsätzlich dennoch zutraust? So, wie du argumentierst, müsstest du auf das alleinige Sorgerecht pochen und ihm den Umgang ohne Aufsicht nicht mehr zutrauen. Es geht doch eigentlich gar nicht darum, das du eine Gefährdung siehst und ihm deswegen bestimmte Dinge aberkennen lassen willst - du willst das ABR, um ohne seine Zustimmung umziehen zu können. Ich denke auch, das wird schwierig mit den Gründen, die du nennst. Heißt nicht, dass ich dich nicht verstehen könnte. Und bzgl. der Entfernung: normalerweise ist das so - wer die Entfernung schafft muss auch die Kosten für den Umgang tragen.


Goldstückchen0201

Beitrag melden

@la-floe: Wenn sie befragt werden würde, würde sie natürlich sagen das sie zu mir möchte. Ihr Lebensmittelpunkt ist bei mir und sie hat wie gesagt auch ein sehr familiäres Umfeld in meiner Heimatstadt, wo sie im übrigen auch geboren wurde, aufgrund der genannten Gründe das weder mein Noch-Mann, noch seine Familie mich ausreichend hätten unterstützen können. Zu den Jobaussichten, ich hab nichts festes, sie hat jedoch keinen KiTaplatz mehr, weil ich natürlich hier keinen gesucht habe aufgrund der Tatsache das für mich fest steht nach ... zu fahren. Ab August wäre sie also nicht betreut, die Wohnung ist schon gekündigt aufgrund der 3 monatigen Kündigungsfrist, falls ich keine Wohnung finden sollte würde ich erstmal bei meiner Familie unter kommen. Falls ich ne Ausbildung und keinen kitaplatz in meiner Heimat haben sollte, könnte sich meine Mutter um die Betreuung sorgen. Sie hat nur einen 450€ Job und eine Tagesmutterlizenz. Hier in ... wäre nichts gegeben. Weder Kita noch Betreuung, da mein Noch-Mann 40h die Woche arbeitet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin keine Juristin, aber ich denke deine Aussichten sind äußerst schlecht den Umzug gerichtlich erlaubt zu bekommen. Der Vater kümmert sich mit durchschnittlich drei bis vier Nächten pro Woche mehr als bei "standartmäßigem" Umgang. Er tut nichts, das dem Kind schadet (einmal das abholen aus der Kita zu verschlafen ist pillepalle, auch beim Rest habe ich nichts gelesen das dagegen spricht ihm nicht weiterhin den Umgang so zu ermöglichen oder sogar zu erweitern). Eine Entfernung von 120km macht einen Umgang wie bisher, der für alle Beteiligten gut und sinnvoll ist, aber nicht mehr möglich. Du hast außer deiner Familie (die dein Ex bei sich auch hat) Nichts, wofür du umziehen müsstest. Kein Job, keine Ausbildung, keine Wohnung. Es war sehr sehr kurzfristig gedacht keinen Kita-Platz zu suchen und die Wohnung zu kündigen. Das kann dir jetzt böse auf die Füße fallen. Und selbst wenn du doch umziehst, darfst du davon ausgehen das Kind zu jedem (!) Umgang bringen und wieder holen zu müssen. Jedesmal 500 km Fahrerei ohne Auto. Ich glaube kein Richter dieses Landes würde diesen Umzug genehmigen. Und wenn du trotzdem umziehst und dein Ex dagegen vorgeht kann es dir sogar passieren dass das Kind zukünftig beim Ex wohnt wenn er irgendwie eine Betreuung organisieren kann (was außerhalb Hamburgs sicher leichter ist als in der Stadt und bei normalen 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche auch kein Ding der Unmöglichkeit ist). Jeckyll


cube

Beitrag melden

Das heißt, Du hast eh schon alles geplant und wirst umziehen. Dein Mann ist dagegen und würde deswegen auch vor Gericht gehen? DAS könnte für dich nicht so gut ausgehen. Du hättest ja schon ohne seine Zustimmung den Kita-Platz gar nicht kündigen dürfen. Ihr seid verheiratet, habt gemeinsames Sorgerecht. DU darfst umziehen - eure Tochter nicht. So ganz grundsätzlich. Vermutlich wird kein Richter deine Tochter wieder zurückbeordert, da dein Mann auf Grund seines Jobs gar nicht um sie kümmern könnte - einen guten Eindruck macht es aber eher nicht das du hinter seinem Rücken und wissentlich seiner Nicht- Zustimmung schon alles eingefädelt hast. Er stellt ja nun weder für dich noch für euer Kind eine akute Bedrohung dar. Unter den Voraussetzungen wird er sicher nicht für die Umgangskosten aufkommen müssen. Auch nicht zur Hälfte.


cube

Beitrag melden

KiTa wurde nicht gekündigt - hatte ich falsch im Kopf. Bleibt aber dennoch, das du eben wissentlich der Tatsache, das er dem Umzug nicht zustimmt, bereits alles eingefädelt hast wie Wohnung gekündigt. Letztendlich reißt Du ja euer Kind dennoch aus gewohntem Umfeld, reduzierst fast hälftigen Umgang/Betreuung auf alle 14 Tage übers WE - ohne, das du einen Job dort hast, eine Wohnung oder einen Kita-Platz. Da könnte ein Richter auch etwas zickig werden....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

du wirst einen sehr guten anwalt brauchen, um deine geplanten schritte durchzusetzen, alles zu kündigen war leider sehr uninformiert und blauäugig.... verlass dich auch nicht drauf, dass aussagen deiner tochter immer pro mama gedeutet werden, die psychologen pflücken dir das dermaßen auseinander, dass es dir schwindlig wird. auch seine psychische situation, die drehen dir das immer so, dass das kind den vater braucht, ich hab das durch.... vll kannst du dich mit dem wechselmodell anfreunden, das wäre zunächst evtl ein kompromiss?


Goldstückchen0201

Beitrag melden

Ein Wechselmodell ist definitiv keine Alternative. Sie ist 4 Nächte die Woche bei mir, 5 Nächte wenn sie das Wochenende bei mir ist. Bei ihm ist sie 2 Nächte, 3 Nächte wenn sie das Wochenende bei ihm ist. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Zudem brauch er einen Betreuer der sich um sämtliche Angelegenheiten kümmert weil er sich nicht allein um sein Leben kümmern kann, wie will er da 50%, geschweige denn 100% sich um ein Kind kümmern? Bei mir ist sie wenn sie krank ist, wenn Ferien sind, ich geh mit ihr zum Arzt und ich kümmere mich immer um alle Angelegenheiten (weil er das nicht hinkriegen würde). Bei mir ist der Hauptlebensmittelpunkt. Er hat übrigens selber zugegeben das er weiß das es für mich besser wäre in meiner Heimatstadt und überlegt sich das, unter der Bedingung das ich mich nicht scheiden lasse? Hallo? Sein Argument dagegen ist das ER sich jetzt daran gewöhnt hätte sie die Tage zu haben und das ja eine Umstellung wäre mit der ER nicht klar kommen würde. Sie ist in die Krippe gegangen und ich hab nicht den Platz gekündigt. Der läuft aus. Ich habe mich nur nicht um einen neuen in dieser Stadt gekümmert und mein Noch-Mann schafft das gesundheitlich gar nicht (weil ihn das überfordern würde). Ich habe zwar keinen festen Ausbildungsplatz, aber bin in einem Verfahren, die Chancen sehen gut aus. Wie gesagt, ein Wechsel wegen Kindergarten steht sowieso an, also würde sie da nicht rausgerissen werden. Er hat zwar Familie, aber das Verhältnis ist nicht so gut wie zu meiner Familie, also hätte sie da eher das familiäre Umfeld. Er könnte sich zudem gar nicht um ihre Betreuung kümmern, da der KiTaplatz nicht vorhanden ist ab August.


chrissicat

Beitrag melden

Klar wäre der Umzug für ihn eine Umstellung, mit der erst einmal zurecht kommen muss. Du schreibst er ist Autist, da ist so eine Umstellung wirklich nicht einfach. Wenn Scheidung und Umzug zu viel auf einmal für ihn ist, wo ist das Problem sich "erstmal" nicht scheiden zu lassen. Ziehe mit seinem Einverständnis zusammen mit eurer Tochter um und lasse deinem (noch) Mann die Zeit sich an die neue Situation zu gewöhnen. Die Scheidung kannst du danach immer noch in Ruhe in Angriff nehmen. Gerichtlich den Umzug mit Tochter zu erwirken mit der Begründung "hier habe ich keine Wohnung mehr und ab Sommer auch keine Betreuung mehr" wirkt wie Erpressung und wird wahrscheinlich wohl eher nicht unbedingt glücken.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

da bin ich bei chrissicat, verbünde dich mit ihm, eine scheidung geht eh nicht von heut auf morgen, wenn das seine einzigen vorbehalte sind, ist das doch ein guter ansatz und ihr findet eine lösung, zum wohle des kindes! das darfst du nie aus den augen verlieren!


lerche79

Beitrag melden

Wenn er diese Erkrankungen hat wie du schreibst, wird er vermutlich in seiner Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sein und dann müsste der Umfang des Umganges überdacht werden, da sonst das Kindeswohl gefährdet ist. Es geht nicht darum, ob er das Kind braucht, sondern inwiefern das Kind eine Bindung zu ihm aufbauen konnte. Ein Gutachter vom Gericht bestellt, kann dies sicherlich gut untersuchen. Mit einem guten Anwalt wirst du das ABR sicherlich erhalten, du bist die Hauptbezugsperson und stehst im Grunde alleine in der Verantwortung für das Kind, dein Leben kannst du nicht nach den Umgängen richten. Für den Umgang kann der Vater ohne Problem diese geringe Entfernung am Wochenende fahren, dass brauchst du gar nicht vorzuschlagen, dass du auch Wegstrecke übernimmst. Wenn seine Mutter ihm noch die Wäsche macht und er sonst keine weiteren Kinder hat, für die er Verantwortung übernehmen muss, sollte er das leisten können. Pers. Anmerkung.:Ein Wohnortwechsel und dazu ein Kitawechsel sind eine doppelte Belastung für das Kind. Viel Erfolg !


cube

Beitrag melden

Also plakativ ausgedrückt sagst du damit: Menschen, die auf Grund einer Behinderung bei einigen Dingen Hilfe/Unterstützung benötigen, sind nicht in der Lage für das Kindeswohl zu sorgen? Ich bin nicht gegen die AP oder will ihr das Recht absprechen, sich nach einer Trennung ein neues Leben aufbauen zu dürfen. Aber: sie hat diesen Mann wissentlich der Behinderung/Erkrankung geheiratet und mit ihm ein Kind bekommen. Da war der Autismus (da er arbeitet etc ist er wohl ein funktionaler Autist - ein großer Unterschied zu einem, der wirklich Betreuung benötigt) offenbar nicht soo schlimm. Jetzt verwendet sie aber genau das gegen ihn. Ganz unrechtlich - ich finde das keinen besonders netten oder fairen Zug. Außerdem scheint es ja keine Befürchtungen um das Kindeswohl oder sonstiges zu geben, wenn die Tochter 2 oder 3 Nächte bei ihm übernachtet. Warum also jetzt plötzlich? Wie gesagt - die AP soll natürlich nicht an allem gehindert werden - ich finde die Argumentation nur ziemlich unglaubwürdig bzw. nicht geeignet. Ich könnte mir gut vorstellen, das ein Richter da auch eher ein Problem mit haben könnte. Ich wäre ehe bei Kravallie und Vorrederin und deren Taktik. Oder aber die AP kann wirklich handfest nachweisen, das der Vater ungeeignet ist bzgl. Fürsorge und Aufsicht. Schwierig, wenn sie ihm gleichzeitig die Betreuung und Übernachtungen auch aktuell noch zutraut.


cube

Beitrag melden

Wie kommst du bitte darauf? Wieso sollte er denn bitte den Umgang komplett alleine zahlen, wenn er die Entfernung gar nicht geschaffen hat und sie auch gar nicht wollte? Und über 100 km finde ich keine kleine Entfernung. Ich weiß nicht, ob das so kommt, vor Gericht so aufzutreten, wie du das hier gerade mal so lockerflockig darstellst - das könnte man glatt als "wen interessieren schon die Rechte des Vaters" interpretieren.


Goldstückchen0201

Beitrag melden

@Cube: also erstens habe ich ihn nicht mit Wissen das er Autist ist geheiratet. Diese Diagnose habe ICH während der Ehe festgestellt (aufgrund dessen das ich im Jahr nach der Hochzeit einen Autisten kennengelernt habe und mit dem Krankheitsbild in Berührung kam und Parallelen entdeckt habe) und diagnostiziert wurde es nach der Trennung. Zweitens ist das Kind kein geplantes, sorry das Abtreibung für mich Mord gleich kommt. Und drittens hat sich sein gesundheitlicher Zustand durch Arbeitslosigkeit und ungeplanter Schwangerschaft verschlimmert. Viertens: war ich damals ein absolutes nervliches Wrack zum Zeitpunkt der Trennung. Ich habe mich fast zwei Jahre komplett allein ums Kind gekümmert, studiert, Haushalt betrieben, alles organisiert und geregelt, mich um seine emotionalen und körperlichen Belangen gekümmert (wohlgemerkt hat er mehrfach geäußert das er sich umbringen möchte usw usw). Das man dann irgendwann psychisch ausgelaugt ist, ist wohl kein Wunder. Ich habe immer ein ungutes Gefühl wenn sie bei ihm ist, zum damaligen Zeitpunkt hatte ich aber keine Kraft ein Gerichtsstreit zu bewältigen und er wollte partout nicht weniger Zeit mit ihr haben. Sowas kann man nicht nachvollziehen wenn man nicht in der Situation ist und sollte darüber auch keine Urteile fällen. Aus meinen Text ist ja wohl ersichtlich das ich ihm unsere Tochter nicht wegnehmen möchte, ich nur ernsthafte Sorgen habe ob diese Verbindung so gesund ist wie sie derzeit geführt wird. Bevor man solche Thesen aufstellt sollte man lieber nachdenken. Nirgendwo steht wann festgestellt wurde das er ein Autist ist und ich ihn mit dem Wissen geheiratet habe, weder noch das sie geplant war und/oder ich sie ihm gerne gebe. Also bitte, ein bisschen mehr Empathie.


Goldstückchen0201

Beitrag melden

Und zum Thema funktionaler Autist: das er einen Schwerbehinderten grad von 50% bekommen soll und einen Betreuer, ist von der behandelnden Ärztin ausgesprochen wurden, nicht von mir.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Meine Tochter Lara geboren am 10.2004 lebt im wöchentlichen Wechsel in Köln bei ihrem Vater und bei mir. Ich lebe seit 7 Jahren mit meiner jetzigen Partner zusammen und wir haben zwei Töchter (1 und 5 Jahre). Da sich uns eine günstige Möglichkeit eröffnet ein Haus in Remagen Unkelbach zu erwerben, denken wir darüber nach noch diesen Sommer umzuzi ...

Guten Tag Folgendes Problem ich lebe von dem Vater meiner Tochter nun schon lange getrennt. Letztes jahr zog er über 170 km weit weg. Wir wurden Geschieden bis dahin lief alles gut. Dann kam es dazu das sie nicht mehr hin wollte und es zum eklar kam. Er möchte mir nicht die Bestimmung nicht überlassen obwohl sie nicht zu ihm will aber er mir ...

Guten Tag, eine Frage zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist es ein Grund, dem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gewähren, wenn die Mutter 30 h die Woche im Schichtsystem arbeitet (bis max. 22 Uhr)? Er arbeitet Vollzeit bis 16:30 Uhr. Wen die Mutter Spätschicht hat, übernimmt er in der Regel die Kinder (4 + 8 Jahre). Die ...

Hallo sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mama von einem 5-Jährigen Jungen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, da das Kind unehelich geboren worden ist. Der Vater wohnt im Ausland, Nicht - EU. Mit dem Kindsvater gibt es immer Probleme, der ist sehr unberechenbar. Muss ich zusätzlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantra ...

was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun 

Sehr geehrte Frau Bader,   Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...

Liebe Frau Bader, ich habe mich vor einem Jahr von meinem Mann getrennt. Die Kinder leben seither überwiegend bei mir in der Ehewohnung. Die Betreuung findet seit der Trennung aber annährend im 'Wechselmodell' statt. (Ich betreue die Kinder an 8, mein Ex-Mann an 6 Tagen.) Unterhalt erhalte ich immer fristgerecht. Ich möchte nun aber demnächs ...

Ich bin getrennt von meinem Mann, die kinder leben seit der Trennung bei mir, seit fast 3 Sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt Schule Freunde usw....Jetzt möchte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen weil er ja nur 11km von uns entfernt wohnt. Hat er damit eine Chance ?

Mein Ex Mann möchte unbedingt das Wechselmodell, die kinder leben seit der Trennung bei mir wir sind auch geschieden, war immer klar die kinder bleiben bei mir, da ich das Wechselmodell nicht möchte und wir das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben,sagt er er beantragt das und dann, leben die Kinder bei ihm

Liebe Frau Bader, und hallo an das Forum, meine Frau sprach mir vor einer Woche die Trennung aus. Für unsere Kinder im Alter von 4, 6 und 8 Jahren haben wir beide das Sorgerecht. Meine zukünftige Ex-Frau droht mir nun, sie werde mit den Kindern knapp 400 km wegziehen. Wenn ich ihr nicht zustimme, wird sie sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( ...