Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeugnis bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitszeugnis bei Elternzeit

Charly122014

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Bei meinem Elternzeitantrag habe ich auch ein Arbeitszeugnis beantragt, da ich nach Rückkehr vermutlich weniger Stunden und ggf. in einem anderen Arbeitsbereich eingesetzt werde. Nun meine Frage, welches Datum sollte als Ausstellungsdatum des Zeugnisses genannt werden. Das des Eintritts in den Mutterschutz oder das des Beginns der Elternzeit? Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mir ein Zwischenzeugnis zum Beginn des Mutterschutzes ausstellen lassen Liebe Grüße NB


mellomania

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lass dir ein zwischenzeugnis ausstellen. kein arbeitszeugnis. du bist ja weiterhin beschäftigte auch in der elternzeit.


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