ellibert
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe momentan einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 30.09. ausläuft. Das wird, wenn alles gut geht, etwa zwei Wochen vor Ablauf meines Mutterschutzes sein. Zwar wurde mir eine Vertragsverlängerung um ein Jahr bereits schriftlich angeboten, ich gehe aber davon aus, dass ich die Schwangerschaft bereits mitteilen muss (bzw. sie unübersehbar wird), bevor der neue Vertrag fertig sein wird. Leider kann ich also mit der Verlängerung nicht rechnen. Nach dem Mutterschutz möchte ich mind. ein Jahr, eher zwei Jahre, Elternzeit nehmen. Nebenher bin ich allerdings noch auf einer zweiten (sehr kleinen, Umfang 2 Wochenstunden, ca. 120 Euro) Stelle und zusätzlich freiberuflich (ca. 450 Euro im Monat) tätig. Die beiden letztgenannten Tätigkeiten möchte ich nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen, dort eben keine Elternzeit einlegen. (D.h. es ist dann quasi eine Eltern-Teilzeit, verteilt auf mehrere Arbeitgeber/Tätigkeiten?) Meine Fragen wären nun: - Was muss ich bezüglich des Mutterschutzes beachten? Muss ich beispielsweise meine Krankenkasse informieren, dass der Vertrag ab Oktober ausläuft, damit das restliche Mutterschaftsgeld von der Kasse übernommen werden kann? - Muss ich mich rechtzeitig arbeitslos melden, oder gelte ich durch meine zusätzlichen Tätigkeiten gar nicht als arbeitslos? - Wie berechnet sich das Elterngeld? Und wo muss ich die Elternzeit beantragen - meinen Arbeitgeber betrifft sie ja dann nicht mehr? Ich freue mich, wenn Sie mir in meinem verzwickten Fall helfen könnten! Vielen Dank bereits im Voraus!
Hallo, In diesem Fall erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld ab Beendigung des Vertrages. Man ist jedoch beitragsfrei krankenversichert, wenn man Elterngeld bekommt. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld kann man ausklammern. Monate mit Bezug von Arbeitslosengeld werden mit null Euro eingerechnet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du bist solange Du Elterngeld beziehst weiterhin kostenfrei krankenversichert. Daher empfiehlt sich Elterngeld Plus. Da Dein Vertrag ausläuf, bekommst Du früher Elterngeld als Ausgleich, da nur 6 Wochen angerechnet werden können. Elternzeit bedeutet lediglich dass der Arbeitsvertrag ruht. Du bist dann Mama, selbstständig und mit dem Mini-Minijob. Pokern würde ich dennoch und versuchen die Verlängerung zu bekommen. Wenn Du es schon schriftlich hat, dann frage nach, wann der Vertrag unterschrieben werden kann. Wegen Deiner Planungssicherheit. Vielleicht klappt es ja :-)
Succero
du hast doch eine schriftliche Zusicherung der Vertragsverlängerung. Dein Vertrag ist doch damit verlängert, nur die Konditionen noch nicht festgeschrieben. Dann hast du doch etwas in der Hand um dem AG Beine zu machen.
Sternenschnuppe
Wobei der neue Vertrag ja dann auch fast in der Elternzeit endet. Und das Klima ggf. einen Knacks hat. Dann vielleicht doch lieber offene Karten und dem Arbeitgeber signalisieren dass du gerne wiederkommen möchtest, wenn das Kind betreut ist.
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