Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld 1 und Elterngeld/Zeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld 1 und Elterngeld/Zeit?

Annika87x

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Hallo ich bekomme seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 und bin Anfang November Mutter geworden, habe ich Anspruch auf mind. 300 Euro Elterngeld ? und mein Freund würde gerne Anfang Januar und Februar in Elternzeit gehen er ist Erwerbstätig hat er dann Anspruch auf elternzeit/Geld trotz das ich Arbeitslos bin? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, ruht das ARbGeld 1 - und Sie bekommen EG, die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Monate mit MG werden ausgeklammert, Monate mit ArbGeld 1 Bezug zählen mit 0 €. Liebe Grüße NB


Rotkehlchen

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Zu deiner zweiten Frage: Natürlich kann der Vater auch Elternzeit beantragen und hat dann für zwei Lebensmonate des Kindes Anspruch auf Elterngeld (ich unterstelle hier, dass du die übrigen 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen willst). Wenn die Elternzeit des Vaters schon Anfang Januar beginnen soll, wird es aber knapp mit der Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber - Elternzeit muss (für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes) mit einer Frist von sieben Wochen geltend gemacht werden...


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